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Gesetze und Paragraphen

Hallo Fories,

Hallo Seenixe,

Ich danke Dir herzlich für die Antwort,

Ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich habe grade erfahren, dass die Klägerin nicht die Möglichkeit bekommt, Stellung zu den Äusserungen des Gutachter nimmt. Obwohl der RA der Klägerin im Verhandlungstermin Antrag auf schriftliche Stellungnahme gestellt hat und der Richter zugesprochen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen. Der RA sagt, dass Revision nur für die Streitwerte über 40.000 € erlaubt ist.
Das Urteil ist noch nicht gefällt.
Hat man in Zivilrecht wie Sozialrecht Anspruch auf Gehör. Kann der Richter den Antrag auf Stellungnahme ablehnen.

Bitte bitte antworten.

MfG
trus

Seenixe,

Kann jeder Rechtsanwalt beim BGH Revision erheben oder
sind die Rechtsanwälte für BGH spezialisiert.
MfG
trus
 
Hallo Trus25,
es gibt nur eine beschränkte Anzahl von Anwälten, die zum BGH dürfen. Hier findest Du die Liste der zugelassenen Anwälte.
Deine anderen Fragen kann man in der Darstellung, wie Du sie hier gewählt hast nicht beantworten.
Es gibt für den Zivilprozess die Zivilprozeßordnung. Schau doch dort erst einmal rein. Dort steht auch was zu den jeweiligen Bedingungen für eine Revision.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
Danke für die Links, aber wenn ich das Zivilprozessordnung lesen und verstehen soll, wird drei-vier Monate dauern und so tief will ich auch gar nicht einsteigen. Vieleicht jemand aus Erfahrung weiss, ob für BGH gilt, dass Streitwert über 40.000.€ sein Soll? Ich habe BGH Urteile gesehen, bei denen es sich um Pkh Ablehnung handelt.
Ich denke es kann sein, dass auch für kleiner Streitwerte das Recht nicht richitig ausgelegt wurde.
Meine zweite Frage ging es um Rechtes Gehör. Ich habe grade gegoogelt, generell gilt vor dem Gericht rechtliches Gehör.
Jetzt in meinem Fall hat der Richter im Verhandlungtermin zugesagt, dass wir auf die Ässerungen des Gutachters Stellung nehmen können. Heute habe ich das Sitzungsprotokoll bekommen und entgeistert. Im Protokoll steht, was der Gutachter gesagt hat und zwei Fragen, die mein Anwalt gestellt hat. Am Schluss des Sitzungsprotokoll wurde mitgeteilt, dass die Klage abgewiesen wurde.

Ich fühle mich hier nicht fair behandelt, denn ich habe Unterlagen, die das Gegenteil beweisen, was der Gutachter gesagt hat und ich habe in der Sitzung gesagt, dass ich über medizinische Grundlage, von denen ich sicher bin, recherchieren und dem Gericht vorlegen werde. Die Möglichkeit wurde mir nicht gegeben. Ich Frage mich war das richtig.

Ich hätte gern Eure Meinung gehört.
Dann kann ich wissen, ob ich irgendwie weiter machen kann oder soll ich hier aufhören.

MfG
trus 25

Hallo @Sekundant,

Ich denke an Deinen Beitrag vom 20.12.2020 : "es dürfte nicht das Vorhaben sein, den Prozess so schnell wie möglich hinter sich haben".
In dem Fall, den Du gut kennst wird genau das gemacht.
Auf jeden falls ist mein Eindruck.

MfG
trus
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo,

für BGH gilt, dass Streitwert über 40.000.€

die zpo und alles andere sollte dein RA kennen. ich habe auf die schnelle keinen anderen link als nachweis als


aber dass der wert nicht 40' € sondern 20' € betragen muss, sollte er schon wissen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Trus25,
ich bin eigentlich nicht dazu da, Dir alles mundgerecht zu servieren. Einmal an Tante Google die Frage gestellt, dann findest Du seriöse Antworten auf Deine Fragen.
Hier zu Deiner 1.Frage die Antwort: nein, Streitwert muß 20.000 Euro übersteigen.
Wenn ich Deine Schilderung höre, dann habt Ihr doch alle Möglichkeiten gehabt, gegen den Gutachter Dinge vorzubringen. Im Zivilverfahren gibt es auch den Grundsatz des "rechtlichen Gehörs" aber das bedeutet nicht, dass Du immer wieder Gelegenheit bekommen mußt Erwiderungen einzubringen. Ich glaube schon, dass Ihr aufgefordert worden seid Belege und Beweise für euer Vorbringen zu bringen. Wenn ihr das nicht ausreichend und ausführlich genug getan habt, dann ist dies nicht verschulden des Gerichtes sondern Unvermögen des Anwalts. Du hast ihn Dir gesucht, deshalb wird sein Verhalten auch Dir zugerechnet. Vor dem Landgericht gilt der Anwaltszwang, deshalb hast Du als Kläger auch keine Rechte selbst Anträge zu stellen.
Du hättest Deine Unterlagen über den Anwalt zum Gericht geben müssen.
Eventuell kannst Du Deinen Anwalt dafür haftbar machen....

Gruß von der Seenixe
 
@ sekundant,
Das hat der RA gesagt, aber ich kann mir nicht vorstellen (er redet machmal durcheinander), auf andere Seite für Landgericht muss das streitwert mehr als 700 € sein.
Grüße

@ Seenixe

Nein Du muss mir nicht alles mundgerecht servieren. Ich Google fleißig aber manchmal kommt nicht die richtige Antwort, weil man die Frage Stichwort artig stellt und nicht erklären kann, was man will und warum.
Im Berufungsinstanz wurde nur Berufung begründet und dann war der Termin für Verhandlung. Der RA im ersten Instanz hat nicht alle Unterlagen beim Gericht eingereicht. Ich habe sie sebst beim Gericht eingereicht. Aber es war dann zuspät und das gericht hat nicht auf sie zurückgegriffen. Meines Wissens nach bräuchte man im zweiten Instanz nicht mehr Unterlagen einzureichen, weil alles da war.

Du hast leider recht, das Verhalten des Anwalts wird mir zugerechnet.
Der Anwalt hat drei mal den Frist für die Berufungbegründung verlängert. Deswege hat der Richter mich sehr böse angeschaut, dabei ich war dagegen.

Fazit: Die Gelegenheit, gegen die Äußerungen des Gutachters stellung zunehmen wurde nicht gegeben. Allerdings das ist noch der Sitzungsprotokoll, im dem die Entscheidung auch mitgeteilt wurde.

MfG
trus
 
@
das Streitwert ist unter 20.000,€ . Also der Fall wird nicht zum dritten Instanz.
Aber bestimmt gibt es Möglichkeit gegen die Entscheidung, die noch nicht Urteil ist, etwas zu machen. Der RA will nicht weiter machen, für ihn ist die Sache erledigt.
Ich weiß, dass ich selbst etwas machen kann und muss.
Der Richter und Sachverständiger ignorieren die Unterlagen und die medizinische Stand in der Zeiten der Behandlung.

Auf Eure hilfe bin ich angewiesen

MfG
trus
 
Hallo Fories,

Ich warte auf Eure Anregungen.
Kann ich einen Brief an das Gericht schreiben und auf die Äußerungen des Gutachters Stellung nehmen unter Hinweis auf rechtliches Gehör, denn der RA meldet sich nicht.
Kann man eine Verfassungsklage erheben oder in Europäischen Gerichtshof ?
Welche Möglichkeiten gibt es?

Bitte meldet Euch, wenn Ihr eine Idee habt.

MfG
trus 25
 
Hallo Trus25,

leider wirst Du vergebens warten. Die Sache ist sehr schlecht für Dich gelaufen, wenn das Gericht per Urteil darüber entschieden hat und eine Revision nicht zulässig ist.
Gegen welchen Grundsatz der Verfassung soll verstoßen worden sein?
Du bzw. Dein Anwalt hattet alle Möglichkeiten und diese habt Ihr nicht genutzt. Nach diesen Möglichkeiten ist dann irgendwann auch Schluß.
Meiner Meinung nach kann Dir eventuell ein anderer Anwalt helfen gegen Deinen derzeitigen Anwalt vorzugehen, falls dieser nachweisbare Fehler gemacht hat. Aber was soll sonst noch passieren?
Vor dem EuGH müßtest Du die Bundesrepublik verklagen, aber weshalb? Weil sich scheinbar Dein Anwalt nicht richtig verhalten hat?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
Danke für die Antwort,

Ich weiß es noch nicht, ob hier Grundsatz der Verfassung verletzt wurde. Da muss erst das Urtei kommen.
Ich glaube, dass das Recht nicht im vollen Umfang eingehalten wurde. D.h. der Gutachter sagt nicht die Wahrheit und ich habe zwei mal Stellung genommen und beim Gericht eingereicht. Es wurde nicht berücksichtigt.
Zu letzt im Verhandlungtermin habe ich den Richter gefragt, warum holt er nicht eine zweite Meinung. Ich habe ihn gefragt, warum hat er den Arzt (Operateur)nicht geladen, denn nur er , ich und meine Schwester bei den Untersuchungen und Besprechungen dabei waren und Wissensträger sind. Aber im Protokoll steht nichts davon (als ob ich nichts gesagt habe). Der Arzt war im ersten Instanz geladen und nicht gekommen. Mein Anwalt sagte, dass man den Arzt nicht gegen sich Aussagen lassen kann. "Warum ist er schuldig"?
Ich weiss, dass ich auf das Protokoll Stellung nehmen muss und noch mal die Unterlagen einreichen muss, egal ob das Gericht sie berücksichtigt oder nicht , sonst bedeutet, dass ich die Behauptungen des Gutachters akzeptiert habe.

Ich wusste nicht, dass ich mit EuGH Bundesrepublik verklage, was ich sehr ungern mache. Aber auf andere Seite denke ich, warum geht der Richter mit dem Recht so um, dass man Bundesrepublik verklagen soll.

Anwaltshaftung ist ok, später werde ich es mir überlegen. Aber bei diesem Fall geht es mir nur darum, dass der Arzt bestraft werden muss. Hier wird ein renommierter Arzt geschützt, der mein Gesundheit auf schlimmer Weise geschädigt hat, aber wird vom Gericht geschützt. Ich hatte mit dem damaligen Chefarzt vereinbart, dass er selbst gegen sein privathonorar operiert. Während des Prozesses ist raus gekommen, dass er selbst nicht operiert hat, aber die Honorar kassiert hat und mich im Glauben gelasen hat, dass er selbst operiert hat. Ist das nicht Betrug? Ich meine hätte er selbst operiert, hätte ich wahrscheinlich nicht soviel Gesundheitlichen Probleme gehabt.

Du hast recht, in diesem Fall ist fast alles schief gegangen, aber es muss Wege geben, dass man es wieder in richtigen Weg bringt.

Jetzt wurde ich etwas emotional, aber hoffe, habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Ich hoffe auf Eure Tips, wie man die Sache wieder hinkriegt

MfG
trus25
 
hallo trus,

entspricht die Niederschrift über die mündliche Verhandlung der Wahrheit?

Überlege mal, ob womöglich das Ergebnis nicht schon vor der mündlichen Verhandlung feststand?

Anwaltshaftung hört sich nach einem guten Recht an, jedoch in der Wirklichkeit kann es an vielen Dingen scheitern und das weißt auch dein Anwalt am Besten.

Lg. Rolandi
 
Hallo trus

Kannst du belegen, dass 1. der Arzt vereinbart hat, dich selber zu operieren und 2. er dies nicht getan hat?

Ist es derselbe Arzt, der nicht vor Gericht erschienen ist? (Dann verstehe ich einigermaßen, warum der Richter sagt, der Arzt müsse nicht gegen sich selber aussagen.)

LG
 
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