Hallo Fories,
Hallo Seenixe,
Ich danke Dir herzlich für die Antwort,
Ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich habe grade erfahren, dass die Klägerin nicht die Möglichkeit bekommt, Stellung zu den Äusserungen des Gutachter nimmt. Obwohl der RA der Klägerin im Verhandlungstermin Antrag auf schriftliche Stellungnahme gestellt hat und der Richter zugesprochen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen. Der RA sagt, dass Revision nur für die Streitwerte über 40.000 € erlaubt ist.
Das Urteil ist noch nicht gefällt.
Hat man in Zivilrecht wie Sozialrecht Anspruch auf Gehör. Kann der Richter den Antrag auf Stellungnahme ablehnen.
Bitte bitte antworten.
MfG
trus
Seenixe,
Kann jeder Rechtsanwalt beim BGH Revision erheben oder
sind die Rechtsanwälte für BGH spezialisiert.
MfG
trus
Hallo Seenixe,
Ich danke Dir herzlich für die Antwort,
Ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich habe grade erfahren, dass die Klägerin nicht die Möglichkeit bekommt, Stellung zu den Äusserungen des Gutachter nimmt. Obwohl der RA der Klägerin im Verhandlungstermin Antrag auf schriftliche Stellungnahme gestellt hat und der Richter zugesprochen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen. Der RA sagt, dass Revision nur für die Streitwerte über 40.000 € erlaubt ist.
Das Urteil ist noch nicht gefällt.
Hat man in Zivilrecht wie Sozialrecht Anspruch auf Gehör. Kann der Richter den Antrag auf Stellungnahme ablehnen.
Bitte bitte antworten.
MfG
trus
Seenixe,
Kann jeder Rechtsanwalt beim BGH Revision erheben oder
sind die Rechtsanwälte für BGH spezialisiert.
MfG
trus