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Gesetze und Paragraphen

Hallo Fories ,

Wer kann was dazu sagen, wer hat Erfahrung?

MfG
trus
 
hallo trus25,

meiner Meinung nach:

mußt du für dich entscheiden,
ob dein Anwalt deine Interessen tatsächlich vertritt
und dann muß man leider
die Konsequenzen ziehen.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

Danke für die Antwort
Mein Anwalt hat geschrieben, dass er für die Aufklärungsrüge keine Aussicht gesehen hat, weil die Sache verjährt ist. Aber der Anwalt im ersten Instanz war andere Meinung. Ich wollte auch, dass ein mal für die Sache eine Enscheidung getroffen wird ob 30 jährigerecht oder 3 jährigerecht hier zur Geltung kommt. Wie Sekundant geschrieben hat, liegt hier eine vorsätzliche Körperverletzung vor.
Die Entscheidung ist schwierig.
Es ist auch so, dass der Verhandlungtermin in 3 Wochen stattfindet.

Auch dass ursprünglich 2 Akten - Prozesen - waren, mit doppelte Schmerzensgeld. Mein RA bestreitet das und sagt, dass es von Anfang an ein Akte war. Erst heute nacht ist mir eingefallen, dass die Gerichtsakt nicht vollständig ist und man hat einige Unterlagen weggenommen, deswegen behauptet mein Anwalt, dass es von Anfang an ein Prozess war. Allerding habe ich selbst ihm die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Aber er guckt sie nicht.

Zur Zeit weiß Ich nicht weiter. Ich brauche Eure Hilfe, denn hier geht es mir um Recht.

MfG
trus25
 
Hallo trus25,

meiner Meinung nach:

Das vermutliche Ergebnis steht schon fest.

du schreibst in 3 Wochen ist der Gerichtstermin - versuche mit deinem Anwalt den Termin zu verschieben.

Denn die Sache so wie du schreibst ist total für Dich unklar.

Prüfe selbst, welche Unterlagen deiner Meinung konkret fehlen.
Hast du die fehlenden Unterlagen noch in Kopie?
Falls ja, dann müssen diese unbedingt zum Gericht vor der mündlichen Verhandlung eingereicht werden.

Hast du die andere Meinung deines ersten Anwalts schriftlich?

Du mußt dich mit deinen Unterlagen usw. versuchen dich selbst schlau zu machen - hast du die gesamten Unterlagen vom Prozess in Kopie bei dir daheim?

Geht es in deinem Prozess um einen möglichen Ärztefehler
womöglich während einer BG-Behandlung oder um was genau?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

Ich habe alle Unterlagen der beiden Prozesse.
Du hast recht, ich werde sie beim Gericht einreichen. Aber diese Unterlagen habe ich dem RA per E-Mail zugesandt. Er nimmt sie nicht zur kenntniss.
Ich habe ihm der andere Meinung des Anwalts im ersten Instanz geschrieben, obwohl in der Prozessakte auch vorliegen muss.

MfG
trus
 
Hallo Fories,

Ich habe bitte eine Frage und zwar wann stellt ein Rechtsanwalt Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts beim Gericht.
Ich habe neulich einen Brief vom Gericht bekommen, dass mein RA Antrag auf Festsetzung eines Gegenstandwerts gestellt hat. Er hat auch einen Betrag als Gegenstanbswert genannt. Ich muss jetzt drauf Stellung nehmen. Ich weiß aber gar nicht was das ist.
Der Fall war so, dass ich einen RA beauftragt habe, einen Antrag beim Gericht zu stellen. Gleichzeitig hat er auch Pkh für den Fall beantragt. Beide sind abgelehnt worden.
Ich habe auf die Rechnung des Anwalts gewartet, aber verstehe nicht warum er seine Honorar durch Gericht geltend machen will.

Es stellt sich für mich die Frage, was passiert, wenn ich Stellung darauf nehme und was passiert wenn ich keine Stellung darauf nehme.

Ich bin für Eure Anwoten Dankbar.

Mfg
trus
 
Hallo @ seenixe
Herzlichen Dank für die Links. Die sind sehr informativ und hilfreich.
Habe ich richtig verstanden, dass kostenfestsetzung das gleiche wie Gegenstanfestsetzung ist?

Für eine Antwort bin ich Dir Dankbar.
MfG
trus
 
Hallo Trus25,
nein, der Gegenstandswert ist Teil der Kostenfestsetzung. Die Höhe der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten ergeben sich meist aus dem Gegenstands- oder Verfahrenswert. Alles zusammen wird aber zur Kostenfestsetzung benötigt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Fories,

Ich habe mal wieder eine Frage in Zivilrecht.

Ein Gutachter geht von den falschen Voraussetzungen aus und schreibt ein Gutachten. Der Kläger nimmt darauf Stellung und versucht die Sache klar zustellen.
Das Gericht lädt ihn zu Verhandlungstermin und stellt Fragen. Die Antworten sind total widersprüchlich zu seinem Gutachten aber es gelingt ihm den Beklagten zu befreien. Der kläger stellt Im Verhandlungstermin fest, dass nicht alle Unterlagen beim Gericht eingereicht sind. Er hat dann selbst die Unterlagen und seine Stellungnahme auf Angaben des Gutachters eingereicht. Der Richter bewertet diese Unterlagen nicht. Weil zu spät eingereicht wurden und weil im Landgericht Anwaltszwang herrscht. Der kläger verliert in erster Instanz. Im zweiten instanz wird wieder das Gutachten mit Hilfe eines beratenden Arzt widersprochen. Der Gutachter wird auch im zweiten Instanz geladen. Er macht wieder falsche Angaben und bestreitet die Fehlern und befreit den Beklagten. Der Kläger nimmt an, dass der Gutachter nicht alle Unterlagen bekommen hat.
Der kläger will auf die Sitzungsprotokoll, den er wahrscheinlich bekommen wird, Stellung nehmen und die Unterlagen noch mal beim Gericht einreichen.

Die Fragen sind folgendes:

Wie verhält sich das im zweiten Instanz, daf der Richter hier auch nicht die Unterlagen und Stellungnahmen, die in der ersten Instanz vom Kläger selbst verfasst und eingereicht sind und sollten in der Akte vorhanden sein, in betracht ziehen?
Kann der Kläger einen zweiten Gutachten beantragen?
Was schlägt Ihr vor?
Falls Kläger auch diese Instanz verliert, welche Möglichkeiten hat er, sein Klage durchzusetzen?
BGH? Was sind die Voraussetzungen?

MfG
trus
 
Hallo Trus25,

hast Du mal mir Deinem Anwalt darüber gesprochen?
Wenn Ihr in Berufung gegangen seid, dann sollten doch gerade all die Gründe nach der 1.Instanz in die Begründung eingeflossen sein.
Eine Revision ist nur wegen fehlerhafter Rechtsanwendung beim BGH möglich und erfordert einiges. Da sollte aber Dein Anwalt in der 2.Instanz schon fit sein.

Gruß von der Seenixe
 
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