Hallo,
Ich habe bitte eine Frage und zwar, wir haben Gesetze und Paragraphen.
Ich denke - wenn falsch , bitte korrigiert mich - die Richter treffen ihre Entscheidungen anhand der Tatsachen und entsprechenden Gesetze und sind verpflichtet sich an die Regeln zu halten.
Z.B. wir haben Paragraph 109, danach darf Kläger Seite einen Gutachter benennen, vorausgesetzt, dass der Kläger selbst die Kosten übernimmt. Aber hier mischt sich das Gericht ein und schlägt einen Gutachter vor. Der RA macht mit. Ist das ok?
Oder wir haben z.b Paragraph 45, 48 SGB X und wir haben einen Fall in diesem Zusammenhang. Mit Sicherheit kennen die Richter allle diesen Paragraphen, aber treffen eine Entscheidung ohne diese Gesetze ins Betracht zu ziehen.
Wie ist die Rechtslage. Darf das der Richter? Was sagt das BSG oder sogar Verfassungsrecht? Wie soll ich denken und Handeln?
Für Eure Antworten bin ich Dankbar
MfG
Trus
Ich habe bitte eine Frage und zwar, wir haben Gesetze und Paragraphen.
Ich denke - wenn falsch , bitte korrigiert mich - die Richter treffen ihre Entscheidungen anhand der Tatsachen und entsprechenden Gesetze und sind verpflichtet sich an die Regeln zu halten.
Z.B. wir haben Paragraph 109, danach darf Kläger Seite einen Gutachter benennen, vorausgesetzt, dass der Kläger selbst die Kosten übernimmt. Aber hier mischt sich das Gericht ein und schlägt einen Gutachter vor. Der RA macht mit. Ist das ok?
Oder wir haben z.b Paragraph 45, 48 SGB X und wir haben einen Fall in diesem Zusammenhang. Mit Sicherheit kennen die Richter allle diesen Paragraphen, aber treffen eine Entscheidung ohne diese Gesetze ins Betracht zu ziehen.
Wie ist die Rechtslage. Darf das der Richter? Was sagt das BSG oder sogar Verfassungsrecht? Wie soll ich denken und Handeln?
Für Eure Antworten bin ich Dankbar
MfG
Trus