Hallo Rolandi,
Danke für die Antwort
Mein Anwalt hat geschrieben, dass er für die Aufklärungsrüge keine Aussicht gesehen hat, weil die Sache verjährt ist. Aber der Anwalt im ersten Instanz war andere Meinung. Ich wollte auch, dass ein mal für die Sache eine Enscheidung getroffen wird ob 30 jährigerecht oder 3 jährigerecht hier zur Geltung kommt. Wie Sekundant geschrieben hat, liegt hier eine vorsätzliche Körperverletzung vor.
Die Entscheidung ist schwierig.
Es ist auch so, dass der Verhandlungtermin in 3 Wochen stattfindet.
Auch dass ursprünglich 2 Akten - Prozesen - waren, mit doppelte Schmerzensgeld. Mein RA bestreitet das und sagt, dass es von Anfang an ein Akte war. Erst heute nacht ist mir eingefallen, dass die Gerichtsakt nicht vollständig ist und man hat einige Unterlagen weggenommen, deswegen behauptet mein Anwalt, dass es von Anfang an ein Prozess war. Allerding habe ich selbst ihm die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Aber er guckt sie nicht.
Zur Zeit weiß Ich nicht weiter. Ich brauche Eure Hilfe, denn hier geht es mir um Recht.
MfG
trus25