Hallo Seenixe,
Danke für Dein Schreiben,
Am 20.12 vor Jahres hat mein damaliger RA als Beweis für eine Schwerbehinderung ein Schmerzgutachten gefordert, aber keinen Gutachter vorgeschlagen. Erst nach Gutachten von Herrn dr. xy (parag.109) hat er einen Schmerzgutachter vorgeschlagen. Ein drittes Gutachten wurde abgelehnt. Ich habe seiner Zeit über den herrgang des herrn dr. Xy gefragt. Per email hat die klazlei geantwotet, dass mein Anwalt den arzt vorgeschlagen hat. Aber die schritsätze deuten darauf, dass das Gericht den Gutachter nach Paragraph 109 vorgeschlagen hat. Die zweite Instanz ist abgeschlossen und ich arbeite nicht mehr mit der Kanzlei und habe gehört, dass der RA alters bedingt nicht mehr arbeitet.
MfG
trus25
Danke für Dein Schreiben,
Am 20.12 vor Jahres hat mein damaliger RA als Beweis für eine Schwerbehinderung ein Schmerzgutachten gefordert, aber keinen Gutachter vorgeschlagen. Erst nach Gutachten von Herrn dr. xy (parag.109) hat er einen Schmerzgutachter vorgeschlagen. Ein drittes Gutachten wurde abgelehnt. Ich habe seiner Zeit über den herrgang des herrn dr. Xy gefragt. Per email hat die klazlei geantwotet, dass mein Anwalt den arzt vorgeschlagen hat. Aber die schritsätze deuten darauf, dass das Gericht den Gutachter nach Paragraph 109 vorgeschlagen hat. Die zweite Instanz ist abgeschlossen und ich arbeite nicht mehr mit der Kanzlei und habe gehört, dass der RA alters bedingt nicht mehr arbeitet.
MfG
trus25