Hallo,
gestern wurde nun auch durch den Bundesrat dieses Gesetz verabschiedet.
Es sollte sich jeder, der mit dieser Ungerechtigkeit zu kämpfen hat, bereits jetzt eine Vielzahl von möglichen Unterlagen sichern. Gerade auf den Seiten des Deutschen Bundestages stehen jetzt noch Stellungnahmen der Sachverständigen und der einzelnen Fraktionen des Bundestages zu diesem Gesetz zur Verfügung. Wer hofft, durch dieses Gesetz eine Verfahrensbeschleunigung hinzubekommen, dürfte wahrscheinlich in naher Zukunft böse enttäuscht werden. Zwar gibt es verschiedene richtige Ansätze, aber da man dieses Gesetz nur erlassen hat, weil Verurteilungen durch den europäischen Menschenrechtsgerichtshof überhand nahmen und besonders solche Verfahren (wegen überlanger Verfahrensdauer) für Deutschland anhängig sind, sind die Voraussetzungen für dieses Gesetz erst einmal schlecht.
Man kann nur hoffen, dass diejenigen, die sich als erste aufmachen auf der Grundlage dieses Gesetzes eine entsprechende Entschädigung einzufordern mit dem nötigen Rückhalt ausgestattet werden um die Klärung bis in die obersten Instanzen zu verfolgen. In dem Gesetz werden keinerlei Zeiten für die Anwendung festgelegt.
Wer sich die Unterlagen genauer anschaut sieht, dass es zum Beispiel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz im Jahr 2008 5,1 Monate und dazu im Durchschnitt im Land Brandenburg 32 Monate benötigt wurden. Wer bei solchen Unterschieden dann ein überlanger Verfahrensdauer geltend machen will, hat schon bei den Startvoraussetzungen sehr schlechte Karten. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entsprechend entscheiden werden.
Ich füge diesem Beitrag einige Links bei, damit eventuell das entsprechende Material schneller gefunden wird.
Stellungnahmen der Verbände an den Bundestag
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag
der Referentenentwurfes des Gesetzes
Mitteilung über die erfolgte Sachverständigenanhörung
das Gesetz im kompletten Wortlaut
Gruß von der Seenixe
gestern wurde nun auch durch den Bundesrat dieses Gesetz verabschiedet.
Es sollte sich jeder, der mit dieser Ungerechtigkeit zu kämpfen hat, bereits jetzt eine Vielzahl von möglichen Unterlagen sichern. Gerade auf den Seiten des Deutschen Bundestages stehen jetzt noch Stellungnahmen der Sachverständigen und der einzelnen Fraktionen des Bundestages zu diesem Gesetz zur Verfügung. Wer hofft, durch dieses Gesetz eine Verfahrensbeschleunigung hinzubekommen, dürfte wahrscheinlich in naher Zukunft böse enttäuscht werden. Zwar gibt es verschiedene richtige Ansätze, aber da man dieses Gesetz nur erlassen hat, weil Verurteilungen durch den europäischen Menschenrechtsgerichtshof überhand nahmen und besonders solche Verfahren (wegen überlanger Verfahrensdauer) für Deutschland anhängig sind, sind die Voraussetzungen für dieses Gesetz erst einmal schlecht.
Man kann nur hoffen, dass diejenigen, die sich als erste aufmachen auf der Grundlage dieses Gesetzes eine entsprechende Entschädigung einzufordern mit dem nötigen Rückhalt ausgestattet werden um die Klärung bis in die obersten Instanzen zu verfolgen. In dem Gesetz werden keinerlei Zeiten für die Anwendung festgelegt.
Wer sich die Unterlagen genauer anschaut sieht, dass es zum Beispiel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz im Jahr 2008 5,1 Monate und dazu im Durchschnitt im Land Brandenburg 32 Monate benötigt wurden. Wer bei solchen Unterschieden dann ein überlanger Verfahrensdauer geltend machen will, hat schon bei den Startvoraussetzungen sehr schlechte Karten. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entsprechend entscheiden werden.
Ich füge diesem Beitrag einige Links bei, damit eventuell das entsprechende Material schneller gefunden wird.
Stellungnahmen der Verbände an den Bundestag
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag
der Referentenentwurfes des Gesetzes
Mitteilung über die erfolgte Sachverständigenanhörung
das Gesetz im kompletten Wortlaut
Gruß von der Seenixe