Sternengreiferin
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- 15 Sep. 2006
- Beiträge
- 2
Hallo zusammen,
unser damals zweijähriger Sohn ist vor drei Jahren und drei Monaten von einem Auto in einer 30-er Zone angefahren und schwer verletzt worden. Er erlitt damals ein Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades und ist seitdem schwer behindert.
Die Schuld des Autofahrers (er fuhr über 50 km/h) ist rechtskräftig festgestellt.
Wir dachten, daß damit die volle Kostenübernahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus der Gefährdungshaftung geklärt ist.
Gestern erhielten wir über unseren Anwalt einen Brief, in dem der Gerling Konzern erstmals über die Frage eines "gesamtschuldnerischen Haftungsausgleiches" spricht. Wir sollen unterschreiben, dass wir dem Gerling Konzern einräumen, die Frage des gesamtschuldnerischen Haftungsausgleiches zu einem späteren Zeitpunkt zu klären und damit die Verjährungsfrist von 3 Jahren auflösen. Gerling schreibt, dass es ihm zunächst "nur" um die Zahlungen an uns Eltern aus der Pflege unseres Sohnes geht.
Was kann die Versicherung von uns an Kostenübernahme verlangen?
Wie ist das mit der Verjährung?
Warum reicht nicht die Gefährdungshaftung, dass Gerling alles zahlt?
Wir sind ebenfalls beim Gerling haftpflichtversichert. Im Versicherungsvertrag steht was drin, dass der Versichete in seiner Ausübung als Familienoberhaupt (z.B. Aufsichtspflicht von Kindern) versichert ist. Leider steht da aber auch, dass Familienmitglieder sich nicht untereinander absichern können. Würde unsere Haftpflicht unseren Teil ggf. übernehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
unser damals zweijähriger Sohn ist vor drei Jahren und drei Monaten von einem Auto in einer 30-er Zone angefahren und schwer verletzt worden. Er erlitt damals ein Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades und ist seitdem schwer behindert.
Die Schuld des Autofahrers (er fuhr über 50 km/h) ist rechtskräftig festgestellt.
Wir dachten, daß damit die volle Kostenübernahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus der Gefährdungshaftung geklärt ist.
Gestern erhielten wir über unseren Anwalt einen Brief, in dem der Gerling Konzern erstmals über die Frage eines "gesamtschuldnerischen Haftungsausgleiches" spricht. Wir sollen unterschreiben, dass wir dem Gerling Konzern einräumen, die Frage des gesamtschuldnerischen Haftungsausgleiches zu einem späteren Zeitpunkt zu klären und damit die Verjährungsfrist von 3 Jahren auflösen. Gerling schreibt, dass es ihm zunächst "nur" um die Zahlungen an uns Eltern aus der Pflege unseres Sohnes geht.
Was kann die Versicherung von uns an Kostenübernahme verlangen?
Wie ist das mit der Verjährung?
Warum reicht nicht die Gefährdungshaftung, dass Gerling alles zahlt?
Wir sind ebenfalls beim Gerling haftpflichtversichert. Im Versicherungsvertrag steht was drin, dass der Versichete in seiner Ausübung als Familienoberhaupt (z.B. Aufsichtspflicht von Kindern) versichert ist. Leider steht da aber auch, dass Familienmitglieder sich nicht untereinander absichern können. Würde unsere Haftpflicht unseren Teil ggf. übernehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe