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Gesamtschuldnerischer Haftungsausgleich??

Registriert seit
15 Sep. 2006
Beiträge
2
Hallo zusammen,
unser damals zweijähriger Sohn ist vor drei Jahren und drei Monaten von einem Auto in einer 30-er Zone angefahren und schwer verletzt worden. Er erlitt damals ein Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades und ist seitdem schwer behindert.
Die Schuld des Autofahrers (er fuhr über 50 km/h) ist rechtskräftig festgestellt.
Wir dachten, daß damit die volle Kostenübernahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus der Gefährdungshaftung geklärt ist.
Gestern erhielten wir über unseren Anwalt einen Brief, in dem der Gerling Konzern erstmals über die Frage eines "gesamtschuldnerischen Haftungsausgleiches" spricht. Wir sollen unterschreiben, dass wir dem Gerling Konzern einräumen, die Frage des gesamtschuldnerischen Haftungsausgleiches zu einem späteren Zeitpunkt zu klären und damit die Verjährungsfrist von 3 Jahren auflösen. Gerling schreibt, dass es ihm zunächst "nur" um die Zahlungen an uns Eltern aus der Pflege unseres Sohnes geht.
Was kann die Versicherung von uns an Kostenübernahme verlangen?
Wie ist das mit der Verjährung?
Warum reicht nicht die Gefährdungshaftung, dass Gerling alles zahlt?
Wir sind ebenfalls beim Gerling haftpflichtversichert. Im Versicherungsvertrag steht was drin, dass der Versichete in seiner Ausübung als Familienoberhaupt (z.B. Aufsichtspflicht von Kindern) versichert ist. Leider steht da aber auch, dass Familienmitglieder sich nicht untereinander absichern können. Würde unsere Haftpflicht unseren Teil ggf. übernehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
 
Hallo Sternengreiferin,

herzlich Willkommen im Forum.
Dein Beitrag gibt uns gleich eine harte Nuss zum knacken. Vorneweg, wir dürfen hier keine Rechtsberatung durchführen. Bevor ich mich an Deinen Thread gewagt habe ich, da ich auch einen Verkehrsunfall hate und mir entsprechende Literatur zugelegt habe, erst einmal im Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht von Dr. Hubert van Bühren Auflage 2003 gestöbert.
ISBN 3-504-18025-0. Dies ein recht teures Buch, eventuell mal in einer Bibliothek einsehen. Da steht zur Gefährdungshaftung gerade auch bei Unfällen mit kleinen Kindern sehr viel. Ich rate Euch, diese ganze Angelegenheit mit einem Anwalt für Verkehrsrecht, wirklich einem Spezialisten zu besprechen. Es geht um viel Geld für das Kind und Euch.

Ich würde momentan überhaupt nichts unterschreiben. Was sagt Euer Anwalt. Er kann doch die Forderung des Gerling-Konzerns nicht einfach nur weiterleiten. Holt Euch, auch wenn es euch schwerfällt, eine zweite Rechtsmeinung ein. Wie bei den Ärzten ist auch die Erfahrungswelt der Anwälte sehr unterschiedlich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
vielen Dank erstmal. Du hast recht, es ist eine harte Nuss. Das Buch versuche ich in einer Bibliothek zu finden. Unser Anwalt meinte zunächst, er sei der Anwalt unseres Sohnes und diese Frage ginge uns an ... haha ... Wir machen uns erstmal weiter schlau.

Viele Grüße, Sternengreiferin
 
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