Im August 2005 wurde ich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Unter anderem habe ich durch Wirbelsäulenverletzungen (BWK-12-Fraktur, LWK-1-Fraktur, Bandscheibenvorfall L5/S1) und durch eine Verletzung des linken Auges (Zentralskotom, Visus nur noch 0,1, keine räumliches Sehvermögen mehr) dauerhafte Probleme. Auf Veranlassung der Versicherung des Unfallverursachers war ich im Mai 2006 zur Begutachtung meiner Dauerunfallfolgen bei einem Neurochirurgen. Der Neurochirurg hat noch ein zusätzliches Augengutachten angefordert. Der Augenarzt hat mir 20% MdE gegeben, der Neurochirurg wegen der Wirbelsäulenverletzungen 20 % MdE. Da der Neurochirurg das Gesamtgutachten verfasst hat, hat er mir insgesamt trotzdem nur 20 % MdE gegeben. Das Gutachten wurde übrigens erst ein halbes Jahr nach der Untersuchung, nämlich im November 2006 geschrieben! Das zur Vorgeschichte.
Im Mai 2006 habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Der Antrag wurde im September 2006 ganz abgelehnt, da ich 0% GdB hätte. Allerdings hatte mein Hausarzt auch einen sehr schlechten Arztbericht an das Versorgungsamt eingereicht. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt. Daraufhin wollte das Versorgungsamt das Gesamtgutachten des Neurochirurgen haben. Nun habe ich im Februar 2007 einen Bescheid vom Versorgungsamt über einen Gesamt GdB von 20% erhalten. Laut Neurochirurg und laut Versorgungsamt können die 20% Wirbelsäulenleiden und die 20% wegen der Sehbeeinträchtigung nicht addiert werden.
Ich verstehe zwar, dass grundsätzlich nicht alle Leiden addiert werden können, sonst würden sicher einige Leute auf 200% kommen, aber die Funktionsbeeinträchtigungen durch den Wirbelsäulenschaden (Bewegunseinschränkungen und chron. Schmerzen) und die Sehbeeinträchtigung sind doch völlig verschiedene Beeinträchtigungen und stehen in keiner wechselseitigen Beziehung zueinander. Ist hier ein GesamtGdB von nur 20% gerechtfertigt? Wenn nein, wo steht es, dass völlig verschiedene Funktionsbeeinträchtigungen zu addieren oder wenigstens zum Teil dazugerechnet werden müssen?
Für Eure Hilfe danke ich euch im Voraus.
Im Mai 2006 habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Der Antrag wurde im September 2006 ganz abgelehnt, da ich 0% GdB hätte. Allerdings hatte mein Hausarzt auch einen sehr schlechten Arztbericht an das Versorgungsamt eingereicht. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt. Daraufhin wollte das Versorgungsamt das Gesamtgutachten des Neurochirurgen haben. Nun habe ich im Februar 2007 einen Bescheid vom Versorgungsamt über einen Gesamt GdB von 20% erhalten. Laut Neurochirurg und laut Versorgungsamt können die 20% Wirbelsäulenleiden und die 20% wegen der Sehbeeinträchtigung nicht addiert werden.
Ich verstehe zwar, dass grundsätzlich nicht alle Leiden addiert werden können, sonst würden sicher einige Leute auf 200% kommen, aber die Funktionsbeeinträchtigungen durch den Wirbelsäulenschaden (Bewegunseinschränkungen und chron. Schmerzen) und die Sehbeeinträchtigung sind doch völlig verschiedene Beeinträchtigungen und stehen in keiner wechselseitigen Beziehung zueinander. Ist hier ein GesamtGdB von nur 20% gerechtfertigt? Wenn nein, wo steht es, dass völlig verschiedene Funktionsbeeinträchtigungen zu addieren oder wenigstens zum Teil dazugerechnet werden müssen?
Für Eure Hilfe danke ich euch im Voraus.