Hi Rosi70,
sicher kannst Du noch warten. Mir ist (erst) nach 12 Jahren Hin- und Herschieben zwischen Senaten in der Berufungsinstanz der Kragen geplatzt, nach dem mir seitens der Berichterstatterin schon eine Entscheidung zwei Jahre früher zugesagt wurde. Dann war aber die Berichterstatterin krank und immer noch krank und...immer noch krank. Da hab ich halt Gebrauch von dem zu jener Zeit neuen Rechtsmittel gemacht. Meine Begründung: Die Erkrankung eines einzigen Richters dürfe doch nicht zu einem Stillstand der Rechtspflege führen. Dann müsse halt der Dienstherr des Gerichts, das Land Hessen, den Bürger entsprechend entschädigen. Obwohl beide Parteien schon lange vorher einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zugestimmt hatten, beraumte das Gericht ganz panisch eine mündliche Verhandlung an, zu der aber Keiner erschien.
Also erging eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, bei der der nunmehrige Berichterstatter mit einer total verzerrten Tatbestandsschilderung, die man fast Hetze nennen kann, wohl hauptsächlich die ehrenamtlichen Richter zu einer Klagabweisung bewegte. Ich habe ab dem
Post in jenem Thread mehr dazu erläutert. Man fand eine coole Lösung nicht zu meinem Nachteil. Letztendlich habe ich die Sache 19 Jahre nach Antragstellung gewonnen. Die Beklagte hat dann nach ihrerseitigem anfänglichem "Zögern" und meinerseitigem Antrag auf Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Androhung von Zwangsgeld das (Grund-) Urteil etwa zur Hälfte ausgeführt. Für den Rest habe ich wieder das Gericht einschalten müssen. Ist bisher ausser einer "Stellungnahme" der Beklagten, man denke, das Urteil korrekt ausgeführt zu haben, nichts passiert. Jetzt warte ich bestimmt nicht mehr lange, bevor auch das jetzt zuständige Gericht gerügt wird.
Ein Schaden kann dir durch eine Verzögerungsrüge nicht entstehen, den "lahmen" Richtern wird von ihrem Dienstherrn vielleicht etwas Feuer gelegt; sie werden offiziell angehalten, das Verfahren innerhalb von 6 Monaten fortzuführen.
Du musst natürlich selbst entscheiden, ob Du dieses Rechtsmittel nutzt oder auf den St. Nimmerleinstag wartest. Selbstverständlich geben die immer irgendwelche "Gründe" für die Verfahrensdauer dir gegenüber an. Du musst sie aber nicht glauben.
Nach einer Verzögerungsrüge könnten sie bei weiterer unangemessener Verfahrensdauer in die Lage kommen, dem Entschädigungsgericht, meist einem anderen Senat des selben oder nächsthöheren Gerichts, begründen zu müssen, dass die Verzögerungen nicht unangemessen waren. Von einer solchen Perspektive sind sie natürlich hellauf begeistert. Lieber das betreffende Verfahren schneller abwickeln, nicht mehr bummeln.
Für Richter bedeutet die Zahl der schon lange anhängigen und noch zu erledigenden Verfahren an sich eigentlich nicht eine höhere Belastung sondern eher eine "Arbeitsentlastung", d. h. bei einem zu großen Stau werden neue Verfahren nicht mehr unbedingt hintenangestellt oder in die Warteschlange hineingezwängt, sondern es werden dafür weitere Senate oder Kammern für die Geschäftsverteilung eingerichtet. Für solche "Verteilungen in die Breite" entstehen für den Dienstherrn natürlich höhere Kosten. Der wird da abwägen müssen, ob er angesichts des Verfahrensstaus lieber Entschädigungen für die Verzögerungen oder für eine breitere Geschäftsverteilung zahlt.
Mit einer Verzögerungsrüge sendet man das Signal an die Richter, dass man evtl. bereit ist, den Dienstherren anzugehen. Man hilft denen mitunter, gibt ihnen etwas in die Hand, eine breitere Geschäftsverteilung, und damit Entlastung, zu fordern.
Gruß
KoratCat