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Gerichtsverfahren

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,874
Ort
Berlin
Hallo,

ich hatte heute nach 4 Jahren seit Klageerhebung mein Gerichtsverhandlung. Das Urteil stand bereits im Vorfeld fest, aber es ist mir gelungen doch an einigen Grundfesten dieses Urteils zu rütteln und wir schauen, was die Berufung bringen wird. Es gibt nach meiner Ansicht einige erfolgversprechende Ansätze. Immer wieder bezog sich das Gericht in seinen Ausführungen auf ein, durch die BG gelöschtes Gutachten und auch die "Hausaufgaben" in Bezug auf Amtsermittlung waren nur unzureichend erfüllt.

Danke an die, die bei der Verhandlung anwesend waren und auch an die, die die Daumen gedrückt haben.
Jetzt heißt es Urteilsbegründung abwarten und dann Berufung einlegen.


Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

auch mein urteil beim sg stand schon vorher fest. mein anwalt empfahl mir, die klage zurückzunehmen, da die richterin die klage so wie so abweisen würde.
kann es sein, dass es vorher bereits eine anhörung gab, von der ich nichts wusste?

wurde bei dir das protokoll verlesen?

na, dann auf zu berufung! mit mehr erfolg
mfg
pussi
 
Hallo seenixe,

dass der Richter sich auf Sachen bezieht, die eigentlich nicht mehr relevant sein dürften, kommt mir bekannt vor. Es ist offensichtlich, dass bei der Verhandlung vorrangig nach Gründen gesucht wird, womit die Klage abgewiesen werden kann.

Bei mir bezog sich der Richter immer wieder auf konkurrierende Ursachen zur BK 2108 im Gutachen, obwohl der Gutachter in seiner Zusammenfassung deutlich machte, dass die überwiegenden Ursachen auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind und eine MdE von 20 % vorschlug.

Sehr wichtig ist nun die schriftliche Urteilsbegründung. Denn damit hast Du was Konkretes schwarz auf weiß in der Hand, worauf du die Berufung aufbauen kannst. Und angreifbare Schwachstellen finden sich immer, wenn man sich intensiv damit befasst.

Grüße von
IngLag
 
Tja
mein Eindruck heute war der, das eine junge in der Prozessführung eher unerfahrene Richterin, 6 Jahre Fall vom Tisch haben wollte.
Sie hatte das alles schön so vorbereitet, das es zügig in die zweite Runde gehen kann und ihr niemand ans Bein pinkeln kann. Mission aus ihrer Sicht erfüllt. Nur das interessiert Richter.
Sehen wir mal wie es weiter geht und wie die schriftliche Begründung aussieht, die sie ja so wie es aussah schon fertig hatte :eek:
 
Hallo Seenixe & alle,
bei mir hat es bis zur 1. Instanz 6 Jahre gedauert, der alte Richter war in Rente und der "Neue" wollte die Altfälle vom Tisch. Von "rechtlichem Gehör", keine Spur. Gehört wurde nur auf die schriftl. Gutachten.
Dabei hatte ich den Eindruck, weder Beklagte, noch Richter gingen von einem rechtskräftigem Urteil aus.
Die 1. Instanz soll nur die Spreu vom Weizen trennen; denn wenn man sich die Zeiten anschaut, die pro "Fall" terminiert werden!
Da ja unsere Sozialgerichtsbarkeit eine recht gute Darstellung im Internet hat, schaut Euch doch mal die Urteile "Eurer" Kammer an. Wie viele sind rechtskräftig? Wie viele gehen vor dem LSG weiter. Bei wie viel Verfahren zieht der Kläger seine Klage zurück, das ist leider nicht ersichtlich.
Ich kann nur wiederholen, hört Euch Verhandlungen "Eurer" Kammer an und versetzt Euch dabei in die Situation des Klägers. Wie würdet Ihr argumentieren.
Demnächst fahre ich mal zum LSG und lausche dort.
Schönen Sommertag
Paro
 
Hallo IngLag

deine Beweislast ist dir hoffentlich bekannt und klar!

Rechtsgrundsatz ist unumstößlich, das nur Erkrankungen entschädigt werden die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine beruflich bedingte Ursache haben; so hat es auch der Gesetzgeber gewollt!

Wenn du oder dein Anwalt selbst geäussert haben sollten, es könne auch eine andere Ursache haben, kannst du nur versuchen dies als Missverständnis darzulegen;

Hat der Gutachter verschiedene Ursachen ins Spiel gebracht muss du versuchen die nicht-beruflichen zu entkräften.

Du muss versuchen "die nicht mehr relevanten Sachen" dem Richter auch als nicht mehr relevant dazulegen auch wenn du meinst der Richter könne das aus der Aktenlage erkennen denn Richter werden pauschal bezahlt, erhalten einen Arbeitwütigenzuschlag und können sich ihre Arbeitszeit frei einteilen. Bei gleicher Bezahlung verdient derjenige Richter am Besten, der für sein Geld am Wenigsten arbeitet.

Deshalb würde ich nicht grundsätzlich davon ausgehen das er deine Akten zeitaufwendig und ausführlich durchgearbeitet hat !

Gruß
Jürgen

Hallo Micha,

das Richter sich vorbereiten ist für sich alleine gesehen noch nicht verwerflich,
und das sie sich dabei schon eine Meinung bilden die schwer zu widerlegen ist, ist eine nicht verwunderliche allgemeine Tatsache die für sich auch nicht schlecht ist,
schlecht ist allerdings, wenn der Richter prinzipiell immer von seiner vorgefassten Meinung überzeugt ist weil er sich für Unfehlbar hält,
eine bei Richtern gehäuft vorkommende "Berufskrankheit"
(tritt auch bei selbstherrlichen Lehrern, Polzisten und Anwälten auf)!

das Richter nur den Fall vom Tisch haben wollen kommt nicht nur bei Sozialgerichten vor sondern ist meiner Erfahrung nach bei allen Arten von Gerichten heutzutage das Hauptprozessrisiko, da nützt dann auch erst einmal der best-argumentierene Anwalt nichts
sondern nur die Hoffnung auf einen arbeitswütigeren Richter in der nächsten Instanz!

Gruß
Jürgen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Also ich war zwar nicht vor'm SG, habe aber immerhin auch 2 Instanzen durch... ich will keinem die Hoffnung oder den Mut nehmen, es in die Berufung zu wagen, aber man muss sich auch immer bewusst sein, dass es ein langer, anstrengender und kostspieliger Weg werden wird, der einem kein besseres Ergenbnis garantiert als die erste Instanz.:mad:

Bei mir war es so, dass die Richterin aus der ersten Instanz ganz offensichtlich kein gesteigertes Interesse daran hatte, sich näher mit meinem Fall zu beschäftigen und viele unserer Einwände schlicht und ergreifend ignoriert hat.:eek:
In der zweiten Instanz hatte ich, was den Richter angeht, eigentlich ein besseres Gefühl... aber auch hier war letztlich alles für die Katz... die Beweislast, die den Kläger trifft, ist echt nicht zu unterschätzen! Man muss (zumeist) den Vollbeweis erbringen und das heißt, dass der Richter so weit überzeugt ist, dass im Prinzip keine (!) Zweifel mehr überbleiben.

Also immer genau prüfen (lassen), ob man diesen Beweis relaistischer Weise erbringen kann - leider hat das nichts damit zu tun, wie "sonnenklar" das für einen selbst ist:mad:

Ich drücke aber für das Berufungsverfahren die Daumen!
 
Hallo Kanuff,

mein Beitrag bezog sich auf die Verhandlung in der 1. Instanz vor dem SG Köln. Im Laufe des Berufungsverfahrens vor dem LSG Essen wurde meine BK 2108 von der BG anerkannt.

Grüße von
IngLag
 
zum Thema: Erfolgsaussichten und Rechtsanwälte

Hallo Dubpsy

es scheint mir bei den meisten Beiträgen hier im Forum der Fall vor zu liegen, das bei den Betroffenen nur das eigene monetäre Interesse und Wunschdenken auf eine Rente im Vordergrund der eigenen Überlegungen steht und nicht eine rationale Betrachtungsweise der Sachlage die ein Richter zu treffen hat.

Ich kann nur Jedem raten sich schon VOR der Stellung eines Rentenantrages ausführlich sachlich schlau zu machen und sich einige Monate lang im Internet in seiner ureigenen Angelegenheit schlau zu machen auch nicht davor zurück zu schrecken einige Euro für entsprechende Sachbücher auszugeben.

Ein falscher Satz im Antrag oder eine besser für sich behaltene Aussage beim Gutachter und man kann die Rente endgültig vergessen, da nützt dann auch ein noch so gewieferter Anwalt nichts mehr, wenn man ihn denn überhaupt finden sollte (ist mir bisher in Sachen ges. Unfallversicherung trotz intensiver Suche noch nicht gelungen, ich habe bereits 3 Fachanwälte für Sozialrecht mit Schwerpunkt GUV ausprobiert und keinen gefunden, zumindest keinen der zu bezahlbaren Konditionen arbeitet, 250.-/Stunde sind mir zuviel; zu den im Interesse der Verbraucher offenbar unrealistisch niedrigen gesetzlichen Gebühren will im Sozialrecht wohl sowieso keiner arbeiten, was auch noch den unerfreulichen Nebeneffekt hat, das auch Rechtsschutzversicherte auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen bleiben wenn sie einen wirklichen Fachmann beauftragen!
Man sollte sich auch mal klar machen, was schon die niedrigste MdE Rente von 20% bis zum Lebensende für Summen einbringen kann).

Man muss auf alle Fälle versuchen in Erfahrung zu bringen,
was RECHTLICH für und auch gegen die eigenen Einschätzungen spricht, nur darum geht es im Antragsverfahren!

Man sollte seine Situation möglichst realitisch einzuschätzen versuchen und genau wissen, was von Seiten der GUV für einen anzuerkennenden Antrag überhaupt gefordert wird und auch vornehmlich (!) was schlecht für die eigenen Ansprüche ist oder sein könnte BEVOR man einen Antrag stellt UND dafür auch noch Geld für einen Anwalt ausgibt; das Verfahren vor den Sozialgerichten könnte man zumindest in der 1. Instanz auch selbst führen und es kostet auch keine Gerichtskosten wenn man verlieren sollte.

Ein Anwalt kann auf keinen Fall die eigenen Grundkenntnisse in der RECHTLICHEN Betrachtungsweise ersetzen, denn man muss selbst genau wissen was Sache ist um erfolgreich sein zu können, der Anwalt sollte schon VOR einem Rentenantrag ein guter und ehrlicher Berater sein und nicht Feuerwehr wenn der Antrag bereits abgelehnt ist!
Ein Anwalt ist aber in erster Linie sich selbst und seiner Geldbörse verpflichtet und nicht den Interessen des Mandanten; er wird also nur selten von einem Verfahren abraten da er dann auch nichts an dem Fall verdient.

Man muss daher unbedingt selbst auch auf anderen Wegen in Erfahrung bringen, ob man überhaupt realistische Erfolgsaussichten hat oder letztlich nur Zeit und Geld verplempert!

Gruß
Jürgen
 
Hallo Jürgen!
Deine Aussage
"es scheint mir bei den meisten Beiträgen hier im Forum der Fall vor zu liegen, das bei den Betroffenen nur das eigene monetäre Interesse und Wunschdenken auf eine Rente im Vordergrund der eigenen Überlegungen steht und nicht eine rationale Betrachtungsweise der Sachlage die ein Richter zu treffen hat."
finde ich doch sehr verallgemeinert und vor allem denjenigen Personen gegenüber unfair, denen es in erster Linie nicht darum geht, "Kohle" aus einer Sache zu machen, sondern, die ernsthafte gesundheitliche Probleme haben und versuchen, ihr gutes Recht durchzusetzen!

Darüber hinaus ist es ganz natürlich, dass man, wenn man selbst betroffen ist und nur zu gut weiß, woher die gesundheitlichen Probleme kommen, die Sachlage nicht rational sehen kann, wie es vielleicht andere können.
Da passiert es schon mal, dass es für einen selbst, auch wenn man sich ausführlich mit den juristischen Grundlagen etc. beschäftigt hat, die Sache anders oder aus einem anderen Blickwinkel sieht, der zuständige Richter das ein oder andere aber gänzlich anders sieht!

Richtig und wichtig ist natürlich, dass man sich zum einen selbst schlau macht und sich einen engagierten Anwalt sucht, der einen ehrlich über die Erfolgsaussichten und alle sonstigen Umstände aufklärt!
By the way: ein Anwalt mag vielleicht wie jeder andere arbeitende Mensch auf seine Geldbörse achten, aber er ist auch für falsche Beratungen haftbar... insofern glaube ich nicht, dass die Mehrzahl der Anwälte einem zu einem gänzlich aussichtslosen Prozess raten würde, nur um ein wenig Geld zu verdienen!

Wo von ich aber jedem abraten würde, ist irgendwelche ersten Instanzen ohne einen Anwalt durchzuziehen! Wie soll ein Anwalt die Fehler eines Nicht-Juristen (und die werden aller wahrscheinlichkeit nach passieren) in der zweiten Instanz ausbügeln und dann auch noch das Blatt wenden :confused:
 
das ist deine Meinung ...

Hallo Dubspy,

wenn du das meinst ist das nun mal deine Meinung,
so wie du es verstehen willst habe ich das aber nicht gemeint,

ich sehe aber keinem Anlass und darüber auseiander zu setzen.

Gruß
Jürgen
 
Hallo j. kanuff,,
ist schon sehr interessant was du so von dir gibst...nach dem Motto..das ist meine Meinung..friss oder stirb:mad:. Vor allem dein Zitat von den Wunschdenken Richtung>> Rentenbegehren<<< ich glaube kein User hier im Forum stellt einen Rentenantrag...weil es mal so schön ist....:confused: sondern weil gesundheitliche Schädigungen und Beeinträchtigungen vorliegen...und sie sehen müssen wie es für sie im Leben weiter geht.
Keiner sieht einen Rentenantrag als Wundertüte an..da ich hier das Gefühl habe das ein RA oder BG´ler schreibt...sollten dir Rechte die jeder Verunfallte hat, auch akzeptiert werden...egal von welcher Seite. Es gibt schon im GG den Satz...die Würde des Menschen ist unantastbar.

Einen schönen Abend
Buffy07
 
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