j.kanuff
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Hallo Buffy07
du solltest deine Gedanken mehr an der Realität orientieren, "friss oder stirb" ist nun mal ein Naturgesetz und überall Realität, du kannst dir nicht dein eigenes Rechtssystem zusammenbasteln sondern nur versuchen das Vorhandene richtig zu begreifen.
die Rechte gehen klar aus dem SGB VII hervor, dazu noch etwas vertiefende Rechtsprechung, was darüber hinausgeht ist nun mal Wunschdenken und ggf. eine Harz IV-Angelegenheit aber keine Sache für die GUV und führt letztlich nur zu den hohen Ablehnungsquoten bei Berufskrankheiten und dazu, dass die Leute ihre Zeit und Geld in aussichtslosen Rechtsstreiten verplempern, da nun mal die GUV vom Gesetzgeber NICHT dafür vorgesehen ist alle denkbaren, möglicherweise beruflich mitverursachten Erkrankungen zu entschädigen sondern nur eine eng eingegrenzte Untermenge.
Wenn ich hier lese, der Richter habe irgendwelche Einwände oder Tatsachen nicht zur Kenntniss genommen oder einfach ignoriert, dann liegt das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit daran, das sie für die Entscheidung letztlich sowieso unerheblich waren weil andere Anforderungen des Gesetzgebers schon nicht gegeben waren.
Ich habe mir zu meiner Berufskrankheit alle Urteile durchgelesen die ich finden konnte und habe nur Ablehnungen gefunden.
Dies war bei genauerem Durchlesen aber überhaupt nicht verwunderlich, denn die Versicherten hatten alle angegeben, ihre BU könne auch noch andere Ursachen als den Beruf haben.
AUS ! Das ist ein KO-Kriterium!
Wer Rente haben will darf nicht so blöde sein das auch noch selbst anzugeben!
Wenn er schon an der beruflichen Ursache zweifelt: was erwartet er dann vom Richter
Somit kann der Richter gar nicht anders entscheiden, denn er soll ja die vorhandenen Gesetze anwenden!
Wenn also irgendeine einzige notwendige Voraussetzung fehlt kann er nicht anders entscheiden sonst bekommt er das Urteil in der nächsten Instanz um die Ohren gehauen und seine berufliche Karriere ist in Gefahr,
und allen anderen Sachen drumherum sind dann letztlich Entscheidungsunerheblich, ob er sie nun noch im Urteil erläutert oder nicht.
Sich hier nur gegenseitig Mut zu machen und letztlich unrealiserbaren und unrealistischen trügerischen Hoffnungen nachzulaufen bringt doch Nichts!
Wer das nicht so sehen will der muss halt weiter seine Zeit und Geld mit aussichtslosen Prozessen verplempern, ändert aber nichts am System,
das so ist wie es ist und nicht Anders!
Es kann letztlich nur darum gehen die realistischen Möglichkeiten überhaupt erst mal zu erkennen und dann maximal zu Nutzen,
da liegt meiner Ansicht nach hier der Hase im Pfeffer!
Wer mehr haben will muss beizeiten eine private BU- und/oder Unfall-Versicherung abschließen, viel zahlungswilliger sind die im Schadensfall aber auch nicht!
Gruß
Jürgen
du solltest deine Gedanken mehr an der Realität orientieren, "friss oder stirb" ist nun mal ein Naturgesetz und überall Realität, du kannst dir nicht dein eigenes Rechtssystem zusammenbasteln sondern nur versuchen das Vorhandene richtig zu begreifen.
die Rechte gehen klar aus dem SGB VII hervor, dazu noch etwas vertiefende Rechtsprechung, was darüber hinausgeht ist nun mal Wunschdenken und ggf. eine Harz IV-Angelegenheit aber keine Sache für die GUV und führt letztlich nur zu den hohen Ablehnungsquoten bei Berufskrankheiten und dazu, dass die Leute ihre Zeit und Geld in aussichtslosen Rechtsstreiten verplempern, da nun mal die GUV vom Gesetzgeber NICHT dafür vorgesehen ist alle denkbaren, möglicherweise beruflich mitverursachten Erkrankungen zu entschädigen sondern nur eine eng eingegrenzte Untermenge.
Wenn ich hier lese, der Richter habe irgendwelche Einwände oder Tatsachen nicht zur Kenntniss genommen oder einfach ignoriert, dann liegt das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit daran, das sie für die Entscheidung letztlich sowieso unerheblich waren weil andere Anforderungen des Gesetzgebers schon nicht gegeben waren.
Ich habe mir zu meiner Berufskrankheit alle Urteile durchgelesen die ich finden konnte und habe nur Ablehnungen gefunden.
Dies war bei genauerem Durchlesen aber überhaupt nicht verwunderlich, denn die Versicherten hatten alle angegeben, ihre BU könne auch noch andere Ursachen als den Beruf haben.
AUS ! Das ist ein KO-Kriterium!
Wer Rente haben will darf nicht so blöde sein das auch noch selbst anzugeben!
Wenn er schon an der beruflichen Ursache zweifelt: was erwartet er dann vom Richter
Somit kann der Richter gar nicht anders entscheiden, denn er soll ja die vorhandenen Gesetze anwenden!
Wenn also irgendeine einzige notwendige Voraussetzung fehlt kann er nicht anders entscheiden sonst bekommt er das Urteil in der nächsten Instanz um die Ohren gehauen und seine berufliche Karriere ist in Gefahr,
und allen anderen Sachen drumherum sind dann letztlich Entscheidungsunerheblich, ob er sie nun noch im Urteil erläutert oder nicht.
Sich hier nur gegenseitig Mut zu machen und letztlich unrealiserbaren und unrealistischen trügerischen Hoffnungen nachzulaufen bringt doch Nichts!
Wer das nicht so sehen will der muss halt weiter seine Zeit und Geld mit aussichtslosen Prozessen verplempern, ändert aber nichts am System,
das so ist wie es ist und nicht Anders!
Es kann letztlich nur darum gehen die realistischen Möglichkeiten überhaupt erst mal zu erkennen und dann maximal zu Nutzen,
da liegt meiner Ansicht nach hier der Hase im Pfeffer!
Wer mehr haben will muss beizeiten eine private BU- und/oder Unfall-Versicherung abschließen, viel zahlungswilliger sind die im Schadensfall aber auch nicht!
Gruß
Jürgen