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Gerichtsverfahren

Hallo Buffy07

du solltest deine Gedanken mehr an der Realität orientieren, "friss oder stirb" ist nun mal ein Naturgesetz und überall Realität, du kannst dir nicht dein eigenes Rechtssystem zusammenbasteln sondern nur versuchen das Vorhandene richtig zu begreifen.

die Rechte gehen klar aus dem SGB VII hervor, dazu noch etwas vertiefende Rechtsprechung, was darüber hinausgeht ist nun mal Wunschdenken und ggf. eine Harz IV-Angelegenheit aber keine Sache für die GUV und führt letztlich nur zu den hohen Ablehnungsquoten bei Berufskrankheiten und dazu, dass die Leute ihre Zeit und Geld in aussichtslosen Rechtsstreiten verplempern, da nun mal die GUV vom Gesetzgeber NICHT dafür vorgesehen ist alle denkbaren, möglicherweise beruflich mitverursachten Erkrankungen zu entschädigen sondern nur eine eng eingegrenzte Untermenge.

Wenn ich hier lese, der Richter habe irgendwelche Einwände oder Tatsachen nicht zur Kenntniss genommen oder einfach ignoriert, dann liegt das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit daran, das sie für die Entscheidung letztlich sowieso unerheblich waren weil andere Anforderungen des Gesetzgebers schon nicht gegeben waren.

Ich habe mir zu meiner Berufskrankheit alle Urteile durchgelesen die ich finden konnte und habe nur Ablehnungen gefunden.
Dies war bei genauerem Durchlesen aber überhaupt nicht verwunderlich, denn die Versicherten hatten alle angegeben, ihre BU könne auch noch andere Ursachen als den Beruf haben.
AUS ! Das ist ein KO-Kriterium!
Wer Rente haben will darf nicht so blöde sein das auch noch selbst anzugeben!
Wenn er schon an der beruflichen Ursache zweifelt: was erwartet er dann vom Richter
Somit kann der Richter gar nicht anders entscheiden, denn er soll ja die vorhandenen Gesetze anwenden!

Wenn also irgendeine einzige notwendige Voraussetzung fehlt kann er nicht anders entscheiden sonst bekommt er das Urteil in der nächsten Instanz um die Ohren gehauen und seine berufliche Karriere ist in Gefahr,
und allen anderen Sachen drumherum sind dann letztlich Entscheidungsunerheblich, ob er sie nun noch im Urteil erläutert oder nicht.

Sich hier nur gegenseitig Mut zu machen und letztlich unrealiserbaren und unrealistischen trügerischen Hoffnungen nachzulaufen bringt doch Nichts!

Wer das nicht so sehen will der muss halt weiter seine Zeit und Geld mit aussichtslosen Prozessen verplempern, ändert aber nichts am System,
das so ist wie es ist und nicht Anders!

Es kann letztlich nur darum gehen die realistischen Möglichkeiten überhaupt erst mal zu erkennen und dann maximal zu Nutzen,
da liegt meiner Ansicht nach hier der Hase im Pfeffer!

Wer mehr haben will muss beizeiten eine private BU- und/oder Unfall-Versicherung abschließen, viel zahlungswilliger sind die im Schadensfall aber auch nicht!

Gruß
Jürgen
 
hallo, jürgen
woher nimmst du deine geschwollenen erkenntnisse?
und kibi bedankt sich auch noch dafür.
lass uns doch bt. teilhaben-wer bist du?
mfg
pussi
 
Hallo Jürgen,
wenn ich deine Aussage anders verstanden hab, als sie gemeint war, ist ja alles gut - dann sind wir ja diesbezüglich im Prinzip einer Meinung...

Ich finde jedoch, dass hier anderen Nutzern bzw. dem Forum an sich ziemlich seltsame Dinge ohne jegliche Grundlage "unterstellt" werden! Keiner will sich hier ein Rechtssystem oder sonst was nach seinen Wünschen zusammen basteln und es geht auch nicht darum, ohne Sinn und Verstand anderen Hoffnung zu machen, wo es (vermutlich) keine gibt!
Es geht aber sehr wohl darum, sich gegenseitig zu unterstützen, Lösungsideen aufzuzeigen und sich mit "realistischen Fakten" auszutauschen!

Mal ehrlich: wenn die Rechtswissenschaft und die Lösung juristischer Fälle sooo einfach wäre, dass man bloß ein paar Normen braucht plus ein wenig einschlägige Rechtsprechung, dann frage ich mich doch allen ernstes, warum es ein jahrelanges Studium plus praktischer Ausbildungszeit bedarf, damit man die staatliche Erlaubnis erhält, andere Personen in solchen Dingen zu vertreten bzw. warum dann vor vielen Gerichten Anwaltszwang gilt :confused:

Überdies mag es für manche Menschen vielleicht erstmal komisch klingen oder verwunderlich sein, wenn sie hören/lesen, dass ein Richter bestimmte Tatsachen ignoriert oder nicht gewürdigt hat... da kommt man als Unbeteiligter, der diese Erfahrung nicht gemacht hat, schnell auf den Gedanken, dass es dafür einen ganz plausiblen Grund geben muss - wie etwa "war ja eh nicht entscheidungserheblich"... das mag auch in manchen Fällen zutreffen - aber ganz sicher nicht in allen
Wenn es aber darum geht, dass der Richter von einer bestimmten Tatsache persönlich überzeugt sein muss, um entweder dem Anspruch statt zu geben oder ihn aber mangels ausreichender Überzeugung abzulehen, und in so einem Fall auf gewisse Hinweise, Einwände etc. nicht reagiert bzw. diese mit ganz offensichtlich fadenscheinigen "Argumenten" vom Tisch schiebt, dann ist das eine völlig andere Sache! Das sollte jedem einleuchten!

Im übrigen frage ich mich noch immer, wie eine Karriere von verbeamteten Richtern ernsthaft in Gefahr sein kann... Natürlich, zu oft von der höheren Instanz die "Klatsche" zu bekommen macht sich hinsichtlich Ruf und frühzeitiger Beförderung sicher nicht besonders gut... aber letztlich gilt doch noch immer Art. 97 I GG! Und da es meiner Kenntnis nach kaum Gesetze bzw. Vorraussetzungen gibt, die nur auf eine einzige Art und Weise verstanden werden dürfen, würde ich glatt behaupten, dass in fast jedem Gerichtsverfahren ein gewisser Entscheidungsspielraum besteht und es jedem Richter obliegt, in wie weit er diesen nutzen und wie viel und wie stark er sich mit gewissen Materien auseinander setzt.
Es möge widersprechen, wer es anders sieht:cool:



@Pussi: Danke, du sprichst mir aus der Seele! ;):)
 
Gerichtsbarkeitsgrundsätze

Hallo Dubpsy

meine Feststellungen betrachte ich nicht als "Unterstellungen" !
ich unterstelle niemandem was sondern gebe ehrlich meinen gewonnenen Eindruck wieder, der offenbar nicht jedem hier passt!

Bei aussichtlosen Fällen gibt es keine Lösungsansätze, du träumst öffentlich und wirst so nur Enttäuschungen finden!

Von "ein paar Normen" habe ICH nichts gesagt, es gibt eher unüberschaubar viele und deshalb ist das Studium auch so lang und ein Jurist frühestens wirklich brauchbar, wenn er mindesten 10, besser 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf seinem Fachgebiet hat!

Das gesamte Rechtssystem der BRD basiert auf als "Gesetzen" veröffentlichten Regeln die man im Grundsatz kennen muss wenn man mit ihnen arbeiten will, alles Andere ist praktizierter Blödsinn!

Berufsgenossenschaftsarbeit beruht ausschließlich auf Gesetzen und Verordnungen und läßt deshalb im Prinzip den BGs relativ wenig Spielraum für Ermessensentscheidungen, das ist so und dafür sorgen die Sozialgerichte!

Es gibt 3 Instanzen: viele örtliche Sozialgerichte, mehrere Landessozialgerichte (für jedes Bundesland 1) und nur ein einziges Bundessozialgericht (das Bundesverfassungsgericht als sozusagen 4. Instanz lasse ich mal ausser Acht).

Die jeweils höhere Instanz kontrolliert im Prinzip die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen anhand der Gesetze und früheren Entscheidungen höherer Instanzen.

Je niedriger die Instanz, desto niedriger die Qualifikation der Richter und je mehr Fälle hat jeder Richter zu entscheiden, desto unqualifizierter sind auch die Entscheidungen. Die niedrigste Instanz ist total überlastet, das höchste Gericht in dieser Kette, das BSG dreht dagegen wohl eher Däumchen.

Richter-Karriere: die Richter können innerhalb ihres Gerichtes bis zum Vorsitzenden Richter aufsteigen; die Richter höherer Instanzen werden überwiegend aus qualifizierten Richtern niederer Instanzen rekrutiert und haben selbstverständlich höhere Gehälter und müssen auch noch weniger dafür arbeiten (Ausnahmen bestätigen die Regel!). Es werden vom Prinzip her überwiegend die Richter befördert, die sich am Besten durch ihre qualififierten Urteile hervor tun; Ausnahmen bestätigen die Regel und kommen in allen Tätigkeitsbereichen des Lebens vor, auch dort;
Stichwort: Begünstigung!

Meine Einschätzung der Ergebnisse richterlicher Arbeit beruht auf dem Lesen der veröffentlichten, überwiegend höchst-richterlichen Urteile und deren dargestellten Inhalt; die zugrunde liegenden Fälle kenne ich natürlich nicht; ich kann nur sagen, das sie in sich überwiegend schlüssig sind. Das Durchlesen der Urteile der Sozialgerichte kann man sich aus vorgenannten Gründen komplett sparen; dort findet man jede Menge widersprüchlicher Entscheidungen!

Das alle Richter so ihre Vor-Urteile bilden und dann schwer wieder davon abzubringen sind trifft für alle Richter aller Gerichte in Deutschland zu und ist psychologisch gut erklärbar, da menschlich, und trifft vom Grundsatz her nicht nur auf Richter zu sondern auch auf dich und mich!

GG Art 97 besagt nicht, das ein Richter tun und lassen kann was er will; er ist zuerst an die Gesetze gebunden und hat einen Eid geschworen!
Der Art. soll nur bedeuten, das er nicht an politische Weisungen gebunden sein soll!

Was deine Grundeinstellung zu Gesetzen betrifft irrst du, sonst brauchten wir keine Gesetze und höchstrichterliche Rechtssprechung die erst dann einsetzt wenn die Gesetze nicht eindeutig genug sind.

Richter müssen zuerst nach Gesetzeslage urteilen, ihr Ermessensspielraum ergibt sich aus dem Einfluß der höheren Kontrollinstanzen die diesen wieder zusammenstutzen, sonst hätten wir noch meht Willkürurteile!

Gruß
Jürgen
 
Hallo allerseits :)

ich find es ausgesprochen traurig, daß diese Sprüche

meine Feststellungen betrachte ich nicht als "Unterstellungen" !
ich unterstelle niemandem was sondern gebe ehrlich meinen gewonnenen Eindruck wieder, der offenbar nicht jedem hier passt!


und nicht eine rationale Betrachtungsweise der Sachlage die ein Richter zu treffen hat."




in einem Thread erscheint, wo es um einen Bericht über eine öffentliche Gerichtsverhandlung geht.

Vielleicht wäre ein Vorstellungs-Thread ganz sinnvoll.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
wer ich bin

Hallo pussi,

vorher nimmst du dir deine unverschämten Unterstellungen?

ich bin jemand der sich vorher Gedanken darüber macht was er schreibt und nicht aus Jux und Dollerei anderen unqualifiziert "geschwollene Erkenntnisse" unterstellt!

Hier im Forum bin ich jemand der Berufserkrankt ist und möglichst viel Geld von seiner Berufsgenossenschaft haben will, es geht um viel Geld!

Nur im Gegensatz zu vielen anderen hier versuche ich mich in meiner Angelegenheit selbst schlau zu machen und mich nicht allgemeinem Geheule über die bösen Berufsgenossenschaften anzuschließen sondern bilde mir meine Meinung durch möglicht objektive Würdigung meiner Erfahrungen.

Ich habe mit meiner BG bisher überhaupt keine so schlechten Erfahrungen gemacht wie ich sie nach dem allgemeinen Bild, das ich aufgrund vorheriger Veröffentlichungen erwartet hatte, und kann mich deshalb den Verunglimpfungen der BGs nicht anschließen:

* Bei meinem ersten Anruf bei der BG hat man mir sogar geraten auf alle Fälle einen Antrag auf Rente zu stellen, dafür seien sie ja da;
eine private Versicherung hätte das eher zu verhindern versucht!
* Man hat mir 3 Gutacher genannt; ich hatte den Eindruck die Adressen hat die BG aus dem Telefonbuch:
1. einer davon war mein behandelnder Arzt, nebenher Privatdozent,
den ich zuvor mal nach einer Begutachtung in dieser Angelegenhit gefragt hatte und der mit sagte, er würde keine Gutachten machen, mir die Adresse eines befreundeten Gutachters gab und der meinte nach Durchlesen meiner zusammengestellten Unterlagen ich solle die Sache wegen Aussichtslosigkeit vergessen;
2. war ein Arzt im Nachbarort, der laut seiner Internetseite auch Gutachten für BGs erstellt und deshalb sowieso nicht in Frage gekommen war;
3. ein Arzt in einem 50 km entfernten Ort der keine eigene Internetseite hatte und nach meinen anderen Informationen im Internet "nicht auffällig" war, aber für meinen Fall eher ungeeignet erschien.

Ich habe daraufhin einige Leute angerufen die eine vergleichbare Erkrankung hatten und deren Adressen bzw. Telefonnummern ich aus dem Internet hatte um einen brauchbaren versicdhtertenfreundlichen Gutachter zu finden und hatte auch eine Adresse bekommen und der Arzt war auch bereit für mich in erster Instanz ein Gutachten zu erstellen obwohl dies von den BGs auch noch deutlich schlechter bezahlt wird als ein Parteigutachten im Widerspruchsverfahren.

Trotz massivsten Protesten von mir hat die BG diesen Gutachter abgelehnt da er als Allgemeinmediziner zugelassen war und deshalb nicht die notwendige Qualifikation für das erforderliche Gutachten haben sollte, und das, obwohl der Arzt schon einschlägige Privatgutachten zu meiner Erkrankung gemacht hatte.
Danach stellte sich heraus, das die BG rechtlich richtig entschieden hat, da sie Vorschriften hat, welche Qualifikation ein von ihr zu beauftragender Arzt für meinen Berufserkrankung haben muss!

Ich hatte mittlerweile von der Abrkra einen anderen Arzt genannt bekommen der die nötige Qualifikation und Unabhängigkeit hatte und brauchte mich deshalb wegen der 1. Arztes nicht weiter mit der BG rumzustreiten.

Obwohl die Anerkennungsquote der BGs bei meiner Berufserkrankung laut Internetstatistiken unter 2% liegt und seit Jahren dauernd weiter rückläufig ist und ich keinen BG-freundlichen Gutachter hatte und eine hohe Versicherungssumme habe, hat meine BG ohne Murren meine Berufskrankheit quasi anerkannt, noch ohne Anerkennungs-Bescheid, aber vom Grundsatz her erwarte ich diesen in Kürze.

Ich habe also überhaupt keinen Anlass unqualifiziert auf meiner BG rumzuhacken, kenne aber selbstverständlich nicht die Arbeitsweise anderer BGs.

Das die BGs wie alle Versicherungen nur zahlen wollen wenn sie müssen, kann man ihnen nicht vorwerfen, das ist auch ihre Aufgabe die hier wohl keiner so richtig nachvollziehen will.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das man mit der richtigen Vorarbeit und den erforderlichen Voraussetzungen des Falles auch in vorher als Aussichtlos bezeichneten, aber anspruchsberechtigenden Fällen von der BG anerkannt werden kann und ärgere mich nun selbst darüber, das ich meinen ersten Versuch vor über 10 Jahren nicht in die Tat umgesetzt habe, sondern mich von allgemein falschem Geschwätz in der Öffentlichkeit davon abhalten lassen hatte!

Ich möchte aber nicht versäumen anzumerken, das ich mit den angebotenen Leistungen ganz und gar nicht zufrieden bin und deshalb weiter für die maximalen Leistungen kämpfen werde die der Gesetzgeber anbietet und die ich auszuschöpfen gedenke!

Gruß
Jürgen
 
Hallo Jürgen!

Zitat: Das gesamte Rechtssystem der BRD basiert auf als "Gesetzen" veröffentlichten Regeln die man im Grundsatz kennen muss wenn man mit ihnen arbeiten will, alles Andere ist praktizierter Blödsinn!

Berufsgenossenschaftsarbeit beruht ausschließlich auf Gesetzen und Verordnungen und läßt deshalb im Prinzip den BGs relativ wenig Spielraum für Ermessensentscheidungen, das ist so und dafür sorgen die Sozialgerichte!


Davon "träumen" (Dein O-Ton) alle Unfallopfer in diesem Forum öffentlich! Wenn wir Probleme haben, dann beruht das in der Mehrzahl darauf, daß diese Gesetze übergangen und unsere Rechte ignoriert werden! Immer Zufall? Wohl nicht!

Nimm uns doch noch das Letzte, was wir haben: die Hoffnung auf etwas Gerechtigkeit! Obwohl..., so erfolglos sind wir in dieser Gemeinschaft nicht!

*ironieein* Schön, daß wir jetzt endlich jemanden haben, der uns die geschädigten Augen öffnet! *ironieaus*

Warum beantwortest Du die Frage von pussi nach Deinem Hintergrund nicht?

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

wenn du weiter in deinen Hoffungen schwelgen willst ist dir das Unbenommen!
Halte deine Augen weiterhin verschlossen, es sind deine Augen und du kannst damit machen was du willst und es ist mir auch egal!

Ich versuche nur all denjenigen, die das wollen aber auf dem Holzweg sind, nutzlose Zeit, Geld und Frust zu sparen indem sie keinen von vorherein aussichtslosen Ansprüchen hinterher laufen.

Ich hatte am Anfang auch völlig falsche Vorstellungen von diesem gesamten Themengebiet.

All die Leute die problemlos von den BGs Leistungen erhalten haben wirst du in diesem Forum vergeblich suchen da sie keine Veranlassung haben überhaupt nach solch einen Forum zu suchen, deshalb ergibt sich hier ein Zerrbild!

Das Zitat mit dem Träumen ist aus dem Zusammenhang gerissen und so nicht richtig dargestellt!

Ich vermute, dass die Meisten hier die gesetzlichen Grundlagen tatsächlich nicht kennen sondern Gesetze vermuten sie so nicht gemeint sind wie die Leute sie verstehen wollen.

Meinen "Hintergrund" wirst du finden wenn du ihn suchst!

Gruß
Jürgen
 
Meinen "Hintergrund" wirst du finden wenn du ihn suchst!

Hallo Jürgen,
Deine Beiträge sind interesssant, kontrovers, real...deutlich usw. - eine Mischung aus vielerlei.
Aber wenn Du Dich hier durchgelesen hast - und es sieht so aus als hättest Du - dann weißt Du doch warum man wissen möchte wer Du bist und mit welchem Hintergrund Du auch hier bist. Ohne im www danach zu suchen.
Viele hier sind auch so genug mit Recherchen zu eigenen Themen beschäftigt, sodass es nett und höflich wäre, diese Frage einfach zu beantworten.
In diesem Sinne - nicht als persönliche Beleidigung auffassen oder "zu Nahe treten" - mal nur so in den Raum gestellt...

miramoe
 
Hallo
nicht das ihr denkt ich schaue mir das hier nicht an. Ich möchte mir jetzt nicht die Mühe machen und hier einige Warnungen oder Verwarnungen auszusprechen, weil ich da dann zu jeder wieder was schreiben muss.
Ich möchte jedoch diejenigen die sich hier streiten einfach mal auf die akzeptierten Forenregeln hinweisen.
Insbesondere die Punkte " Beachte den Titel bei Antworten" und "Umgangston" sollten eure besondere Beachtung finden!
Ich möchte rein exemplarisch darauf verweisen das solche Ausdrücke wie z.B.: geschwollene Erkenntnisse; unverschämten Unterstellungen; unqualifiziert; darf nicht so blöde sein niemandem weiterhelfen und nur für eine aggressive Stimmung sorgen.
WENN JETZT ALSO JEMAND HIER WIE BISHER WEITERMACHT, DANN HAT DAS FOLGEN!
:mad:
 
Hallo kanuff und @ all,
Du versuchst uns ein "funktionierendes" System vorzugaukeln. Wenn alles nach Recht und Ordnung zuginge, keiner von den BG'en über den Tisch gezogen würde, wäre das Forum einschliesslich Deiner Kommentare überflüssig.
Leider ist dem nicht so. Unter Einschluss ihrer techn. Dienste, ihrer Juristen marginalisieren die BG'en die Ansprüche der Versicherten, um sich vor Zahlungen zu drücken.
Bestes Beispiel ist z.B. die Zentimeterfeilscherei bei Wegeunfällen, vor oder hinter der Haustür! Der Informierte schleppt sich auf die Strasse, der "Dumme" bleibt im Hausflur liegen. Ist natürlich im Sinne des Gesetzgebers.
Weiteres Beispiel ist der "altergemässe" Verschleiss bzw. die "schicksalhafte" Verletzung bzw. Behinderung im Anschluss an einen Unfall oder eine Berufskrankheit.
Hier orakelt die Rechtsprechung; denn "Keiner" kann beurteilen, was wäre gewesen wenn.
Nun gibt es den Spruch: in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Dummerweise sind in Soz.-Ger.-Verfahren die Beklagten/Angeklagten die Versicherungen und da sie im allg. die besseren Möglichkeiten haben, Zweifel an ihrer Verpflichtung zu erwecken, gewinnen sie eben öfter; denn dem Käger fehlen die Möglichkeiten besonders aus finanziellen Gründen.
Ich persönlich verschleisse im 9.Jahr meines Verfahrens gerade den 4. Prof. und 6. Gutachter. 4 GA hat die BG bezahlt, 2 wurden vom Gericht beauftragt. Glaubt einer, ich persönlich könnte mir eine derartige Schar von Fach*****ten leisten?
Aber nach kanuff geht ja alles nach Gesetz und Ordnung, ich habe da meine Zweifel!
In diesem Sinne
Paro
 
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