brunnenmax
Mitglied
- Registriert seit
- 2 Jan. 2017
- Beiträge
- 38
Hallo, habe am 30.05.2015 einen unverschuldeten Verkehrsunfall gehabt. Versicherung des Verursachers zahlte auch Schmerzensgeld. Beim Erwerbsschaden mauern Sie aber...ich hätte am 01.06.2015 einen neuen Arbeitsplatz antreten können. Kam aber durch den Unfall nicht mehr dazu. Sitze seit dem Unfall in Hartz 4. Versicherung behauptet, das der potentielle Arbeitsplatz eine "Gefälligkeitsleistung" zur Durchsetzung meiner Interessen des Arbeitgebers gewesen sei. Wir legten Schriftstücke (alle vor dem Unfall erstellt) wie Dienstanweisung (wann ich am 01.06.2015 wo sein soll), Schriftverkehr über Daten an die Lohnbuchhaltung ( Steuer-Nr. , Krankenkasse, Konto...usw.) Sozialversicherungspflichtige Anmeldung durch den AG von mir zum 01.06.2015 sowie einen Arbeitsvertrag mit den Vertragsparteien und allen Eckdaten vor. ( der Arbeitsvertrag sollte allerdings erst am 01.06.2015 unterschrieben werden). Laut BGB brauche ich nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Nach der Logik der Versicherung hätte ich mir ja all diese Schriftstücke im Vorfeld besorgt, um mich dann in betrügerischer Absicht zum Schaden dieser Versicherung über den Haufen fahren zu lassen. Ich weiß nicht, welche Drogen in den Regulierungsabteilungen der Versicherungen gereicht werden... jedenfalls bot mir die Versicherung dann noch 15.000 € Abfindung an, mit dem Hinweis, das dann alle zukünftigen Schäden abgedeckt sind. Da ich aber Folgeschäden habe ( ich kann laut Arztgutachten meinen Beruf nicht mehr ausüben), bin ich auf die Abfindung nicht eingegangen. Über einen PKH- Antrag (Prozesskostenhilfe) reichte ich Klage vor dem LG ein. Die haben geprüft (...ist die Klage begründet und hat Sie ausreichend Aussicht auf Erfolg...) und haben die PKH gewährt und die Klage zugelassen. Nach dem Gerichtstermin, in welchem der potentielle AG als Zeuge gehört wurde und den Arbeitsplatz bestätigte, wies der Richter meine gesamte Klage mit der Begründung ab, das er gar nicht wüsste, welchen Erwerbsschaden ich eigentlich geltend machen wolle! Kann der sich noch ansatzweise daran erinnern, welche Klage er da zugelassen hat? Er geht offensichtlich auch davon aus, das der Arbeitsplatz zustande gekommen wäre, da er mir mit den Zahlen aus dem Arbeitsvertrag vorrechnet, das ich dort ein Einkommen von 1900 € erzielt hätte. Da ich aber schon 50 Jahre alt wäre und eine Probezeit vereinbart war, müsste er mir 20 % abziehen...außerdem hätte ich mir ja den täglichen Weg zur Firma gespart.
Das ich einen Firmenwagen für die tägliche Fahrt vom Wohnort direkt zum Kunden gestellt bekommen hätte, hat der gar nicht mitbekommen... und rechnet, das wir als Familie über Hartz 4 ein 1440 €- Einkommen erzielen würden. Er vergisst offensichtlich, das in den 1440 € ca. 1100 € Kindergeld und Unterhaltsleistungen als Einkommen gerechnet werden. Diesen Betrag hätten wir bei Antritt der Arbeit ja zu den 1900 € zusätzlich verbuchen können. Ich gehe ja auch nicht zu meinem AG und sage, "...Du musst mir mal den Lohn kürzen, weil ich Kindergeld und unterhalt bekomme"
Ggf. kann ich noch froh sein, das ich dem Unfallverursacher nicht noch eine Prämie zahlen muss, weil ich finanziell jetzt besser gestellt bin . Habe ich ja IM NAMEN DES VOLKES schriftlich als Urteil. Jetzt geht es in Berufung vor das OLG. Bin mal gespannt, was einen da erwartet!
MfG Volker
Das ich einen Firmenwagen für die tägliche Fahrt vom Wohnort direkt zum Kunden gestellt bekommen hätte, hat der gar nicht mitbekommen... und rechnet, das wir als Familie über Hartz 4 ein 1440 €- Einkommen erzielen würden. Er vergisst offensichtlich, das in den 1440 € ca. 1100 € Kindergeld und Unterhaltsleistungen als Einkommen gerechnet werden. Diesen Betrag hätten wir bei Antritt der Arbeit ja zu den 1900 € zusätzlich verbuchen können. Ich gehe ja auch nicht zu meinem AG und sage, "...Du musst mir mal den Lohn kürzen, weil ich Kindergeld und unterhalt bekomme"
Ggf. kann ich noch froh sein, das ich dem Unfallverursacher nicht noch eine Prämie zahlen muss, weil ich finanziell jetzt besser gestellt bin . Habe ich ja IM NAMEN DES VOLKES schriftlich als Urteil. Jetzt geht es in Berufung vor das OLG. Bin mal gespannt, was einen da erwartet!
MfG Volker