Hallo Yogi,
zu deiner Frage:
müsste die Antwort eigentlich heißen: "Jeder Anwalt".
Hintergrund ist der, dass der RA der über PKH beauftragt wurde, sein volles Honorar nach RVG bekommt, wenn er gewinnt, da der Unterlegene die Kosten zahlen muss. Verliert er, geht es natürlich nach Tabelle aus § 49 RVG, dementsprechend mager bleibt auch sein Honorar.
Gruß Jens
Allerdings: bei Streitwerten bis 3.000 € sind die entstehenden Gebühren gleich. Der PKH-Anwalt verdient nicht weniger als ein Anwalt der vom Mandanten bezahlt wird.
Ich bin Anwalt und frage mich allen ernstes, wie manche Kollegen ihre Mandanten aufklären, was Prozessrisiko und Kosten (PKH? Rechtschutzversicherung?) angeht.
Wenn der Anwalt darüber nicht aufklärt, sollte man wirklich den Anwalt wechseln. Sich die Informationen erst aus diesem Forum zu beschaffen zeugt nicht von guter Beratung.
leon1301