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Gerichtskostenvorschuss und Rechtsanwalthonorar

Haps

Mitglied
Registriert seit
20 März 2009
Beiträge
26
Ort
Hannover
Hallo Leute,

meine Rechtsanwältin will jetzt wegen meinen unverschuldeten VU vom letzten Jahr Klage beim Amtsgericht einreichen. Sie schrieb mir, dass ich die Gerichtskosten und ihr Honorar erstmal vorschiessen muss. Bis jetzt hat die gegnerische Versicherung meine Anwaltskosten beglichen.

Ist das rechtens so oder gibt es auch noch eine andere Verfahrensweise in diesem Stadium. Wäre echt froh über Antworten, weil es um sehr viel Geld geht.

lg Haps
 
Hallo Haps,
bei einem Zivilverfahren Privat gegen Privat zahlt in der Regel der Verlierer die Kosten!
Allerdings musst Du die vorstrecken falls es einen Vergleich gibt oder nichts dabei raus kommt! Was man ja vor dem Verfahren noch nicht weis!
Das heißt RA und Gericht sichern sich grob gesagt so ab!
Ich weis nicht ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt - die das evtl. übernehmen könnte!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Harps,

eine Verkehrsrechtsschutz würde die Kosten übernehmen. Falls nicht vorhanden, gibt es auch die Möglichkeit bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies für den Fall, dass die finanziellen Mittel nicht reichen, um den Prozess durchzuführen. Eigentlich sollte deine Anwältin dir dies auch aufzeigen. :(

Wenn alles alleine getragen werden muss und Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, dann hilft wirklich nur: Selbst in die Tasche greifen. Kein Gericht und Anwalt arbeitet ohne Vorschuss.

Du solltest dir allerdings dann sehr sicher sein, wirklich im Recht zu sein. Einige Anwälte halten es leider getreu nach dem Motto: "Versuch macht kluch" und klagen auch, wenn die Erfolgsaussichten eher gering sind. Der Dumme ist dann schlussendlich der Mandant, der in die Tasche greift. Mit Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann man das Risiko gut eingehen, als Alles-Selbst-Zahler würde ich mir das überlegen.

Viel Erfolg
Tarana
 
Hallo Haps,

die Kosten wirst du wohl erstmal vorstrecken müssen. Verständlicherweise wird dir die gegnerische Versicherung den Prozess nicht vorfinanzieren.

Gerichtskosten müssen voll bezahlt werden, die Anwältin darf lediglich einen angemessenen Vorschuss verlangen. Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich dieser meist auf die Verfahrensgebühr. So machen wir es jedenfalls bei uns in der Kanzlei. Die Bedingungen über die Fälligkeit der Rechnung stehen im § 8 RVG.

Bevor die Klage eingereicht wird, lass dir aber den Streitwert genau darlegen. Anwälte bekommen ihr Honorar danach, weswegen sie beauftragt werden, nicht danach, was letztendlich rauskommt! Deswegen werden schnell mal überhöhte Beträge gefordert. Dazu kannst du hier mal was nachlesen, besonders die Sicht eines RA:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=12364


Ansonsten, wie schon andere schrieben, gibt es noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Die ist Einkommens- und Vermögensabhängig. Dazu kann dir deine RAin mehr sagen.

Gruß Jens

Gruß Jens
 
Hallo Haps:),

was Jens schreibt ist richtig...Die gegn. Versicherung muss vom Zeitpunkt an, an dem du Klage einreichst nicht mehr zahlen. Du bist verpflichtet die Gerichtskosten und RA- Kosten zu tragen ( Vorschuss ) oder wie bereits genannt du beantragst die Prozesskostenhilfe oder du hast eine RSV die diese Kosten übernimmt. Deine RÄ muss dann entsprechenden Antrag bei der RSV stellen.
Sollte das Verfahren zu deinen Gunsten ausgehen wird der Unterlegende alle Kosten tragen müssen. Bei einem Vergleich ist Vorsicht geboten...dass du nicht auf deine Verfahrenskosten sitzen bleibst. Viele sehen nur die Summe und wissen dann nicht das sie für ihre eigenen Kosten selbst aufkommen müssen:rolleyes::eek:.
Also Vorsicht..
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Haps,

falls Du in der Gewerkschaft bist kannst Du dir dort Rechtsschutz eventuell holen.
Über den Mietgliedsbeitrag hat man dort Rechtsschutz für Arbeits,- und Sozialrecht.
Sonst bleibt dir nur der Weg den Dir die anderen User schon aufgezeigt haben.

MfG.
Pit
 
hallo haps und konsorten,
es ist schon rechtens, daß auch das gericht, evtl. sachverständige, u.a. Ihre tätigkeit bezahlt haben wollen.
zunächst natürlich vom kläger.
schade ist eben, daß diese kläger dieses geld meist nicht aufbringen können.
meine klage hat mich bis jetzt eine vierstellige summe gekostet.
das urteil bzw. prozessende ist noch nicht absehbar.
wie könnte sich ein normalverdiener so etwas leisten?
dieses ist wieder mal unsozial in dieser gesellschaft.
ist die (geplante) prozesshilfe dieses forums finanzierbar bzw. gibt es dazu schon positive ergebnisse zu vermelden?
gruß y
 
Hallo Konsorte Yogi,

die von Dir genannte Prozess(kosten)hilfe, ist das sogenannte Armenrecht!
Das heißt Du müsstest aufs Amtsgericht und ähnlich wie bei Hartz IV Deine Einkommensverhältnisse klar legen! Dann bekommst Du entsprechend eine Bescheinigung für den Anwalt!
Die Anwälte sind nicht gerade begeistert wenn man mit so einer Bescheinigung kommt! mein Anwalt meinte dafür bekomme ich ja nur 30 EUR. Die Beratung die folgte lief über 20 Minuten
Prozesskostenhilfe ist nur da um menschen mit sehr kleinen Einkommen ein Minimalrecht zu gewährleisten! Da muss man sich sehr sicher sein, dass man im Recht ist!

Beim Sozialgerichtsverfahren braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, wenn man sich einigermaßen in der Materie auskennt
Um was geht es denn bei Deinem Prozess (Sozialgericht..)?

Bei mir ist auch sehr viel Verletztengeld drauf gegangen weil die BG sich gesagt hat für was braucht das Unfallopfer Geld > so haben manche Abrechnungen 18 Monate gedauert! Erst nach einer Petition ...

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Joachim,

du scheinst hier Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zu verwechseln.

Beratungshilfe bekommt man für eine Erstberatung. Den Schein gibts beim Amtsgericht vom Rechtspfleger.

Prozesskostenhilfe schließt dagegen Anwalts- und Gerichtskosten mit ein, Antrag muss beim Gericht gestellt werden, Entscheidung ergeht per Beschluss.

Gruß Jens
 
Hallo Jen s,

danke für Deine Korrektur - da habe ich wohl im Amtsgericht etwas falsch verstanden!
Die Beamtin meinte ich müsste noch mal kommen falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt!

danke
VG Joachim
 
kosten

moin,
meine sache ist ein verkehrsunfall und v.a. seine folgen.
auch wenn ich tagtäglich unter den folgen leide und damit konfrontiert werde, so hab ich doch "etwas aus mir gemacht" - was finanzielles anbelangt.
habe aber mein soziales gewissen, auch wegen eigener erfahrung, nicht vergessen.
wie ihr´s auch nennt: welcher anwalt strengt sich für prozesskostenhilfe denn wirklich an
lg y
 
Hallo Yogi,

zu deiner Frage:

Welcher anwalt strengt sich für prozesskostenhilfe denn wirklich an?

müsste die Antwort eigentlich heißen: "Jeder Anwalt".

Hintergrund ist der, dass der RA der über PKH beauftragt wurde, sein volles Honorar nach RVG bekommt, wenn er gewinnt, da der Unterlegene die Kosten zahlen muss. Verliert er, geht es natürlich nach Tabelle aus § 49 RVG, dementsprechend mager bleibt auch sein Honorar.

Gruß Jens
 
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