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Gerichtsgutachter

mausbaer

Nutzer
Registriert seit
1 Aug. 2007
Beiträge
5
Ort
München
Hallo,

bin vor 4 Monaten von einem Gerichtsgutachter untersucht worden. Dieser kam auf eine höhere Bewertung als die Gutachterin der Versicherung. Habt Ihr Erfahrungen, wie bei einem Gerichtsprozess die Beurteilungen eines Gerichtsgutachters bewertet werden. Oder kann die Versicherung sich wiederum gegen das Gutachten stellen? Danke für Eure Antwort.

Im übrigen ich war früher im alten Forum. Freizeitunfall: Ellenbogengelenksteife nach Glatteisunfall.

Im übrigen habe ich meine Gerichtsprozesse gegen den Verursacher vor dem LG (fadenscheinige Begründung) und OLG (aus einer Laune des Richters heraus) verloren. Wenn Ihr wollt kann ich Euch die Begründung des Urteils ins Netz stellen.

Gruß

Mausbär
 
Hallo Mausbaer,


Herzlich Wilkommen im neuen Forum. An Deinen Fall erinnere ich mich auch noch Dunkel.
Wenn Du das Urteil anonymisierst, dann können alle was davon lernen. Zumal Du eventuell ja Fragen beantworten kannst.
Zu Deiner jetzigen Frage. Das Gutachten des gerichtlich beauftragten Gutachters kann natürlich von der gegnerischen Versicherung angegriffen werden. Aber es ist eben kein Parteiengutachten, wie das Gutachten der Versicherung oder Dein eventuell eingereichtes Privatgutachten. Es hat für das Gericht schon einen hohen Stellenwert. Wird aber nicht unkritisch hingenommen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Senixe,

könntest Du mir bitte bei der Berechnung der Progression helfen:

Invaliditätsgrundsumme: 118104,00 €

Der Gerichtsgutachter kommt auf 4/7 bei einer Gliedertaxe von 75 %.

Progression 350 %.

Was bedeutet für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des
Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditätssumme.

Mein Anwalt hat leider keine Ahnung, wie sich die Summe errechnet.

Kann ich Euch mein Urteil auch faxen?

Schöne Grüße und besten Dank

Mausbaer
 
Hallo Mausbaer,

wenn ich Deine Angaben zugrunde lege, dann komme ich auf eine Invalidität von 43 % (4/7 von 75%).
bei einer Invaliditätsgrundsumme von 118.104,00 € macht dies:
43 % x 118104,00 €...................... = 50.784,72 €
18 % (43%-25 %) x 3 (facher wert) = 63.776,16 €
ergibt eine Invaliditätssumme von.....=114.560,88 €

Gruß von der Seenixe
 
Liebe Seenixe,

wie kommst Du auf den Wert mit den 18 % (3facher Wert). Wenn ich Eure Berechnungstabelle, die ich mir heruntergeladen habe, zur Hand nehme, sind die 18 % (3facher Wert) jedoch nur 43.000,00. Könntest Du mir bitte erklären, wie Du dies rechnest. Vielen Dank.

Schöne Grüße

Mausbär
 
Hallo Mausbaer,
die 43 % minus 25% ergibt 18 % für die der dreifache Wert zutrifft. Wenn Du dann 18 % von 118104,00 Euro nimmst und dies dann mal 3 nimmst (dreifacher Wert) dann komme ich auf die angegebenen Summen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Mausbär, hallo Seenixe,

die Invaliditätssumme errechnet sich etwas anders, weil die ersten 25% nur von der einfachen VS berechnet werden:

25 % x 118104,00 €...................... = 29.526,00 €
18 % (43%-25 %) x 3 (facher wert) = 63.776,16 €
ergibt eine Invaliditätssumme von.....= 93.302,16 €

Gruß
kahesi
 
Hallo Seenixe, hallo Kahesi,

dann würde Eure Tabelle stimmen, denn hier komme ich auch auf € 93.000,00. Stimmst Du dem zu Seenixe?

Grüße

Mausbaer
 
Hallo Mausbaer,

das Gutachten des gerichtlich beauftragten Gutachters ist für das Gericht maßgebend!

In der privaten Unfallversicherung können nicht nur die Bedingungen unterschiedlich sein, auch inhaltsgleiche Bedingungen können unterschiedlich formuliert sein. So gibt es auch unterschiedliche Textversionen in den Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel (350%)

1. Textversion

Für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades zahlt der Versicherer die dreifache Invaliditätssumme.

Der Invaliditätsgrad 43 % übersteigt 25 % um 18 %

Für die ersten 25 % zahlt der Versicherer 25 % von 118.104,00 € = 29.526,00 €

Für den 25 % übersteigenden Teil (18 %) zahlt der Versicherer die dreifache Invaliditätssumme
18 % von 118.104,00 € = 21.258,72 € x 3 = 63.776,16 €

ergibt eine Invaliditätssumme von 93.302,16 €


2. Textversion

Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25% übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich 2% aus der Versicherungssumme.
43 % von 118.104,00 € = 50.784,72 €
zusätzlich (18 x 2) = 36 % von 118.104,00 € = 42.517,44 €
ergibt eine Invaliditätssumme von 93.302,16 €

Kahesi hat richtig, Seenixe falsch.gerechnet.


Gruß
Luise
 
Hallo,

Sehe es ein, habe bei meiner Berechnung einmal 18 % zuviel und weiß auch warum ;-))))
Sorry, aber dafür gibt es notfalls genau die offene Diskussion und nicht Antwort per PN.

Asche über mein Haupt.

Gruß von der Seenixe
 
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