Hallo Taischi,
Die Sache mit ärztlichen Stellungnahmen stimmt aber auch nicht. In einem Verfahren werden zum Beispiel die Stellungnahmen von behandelnden Ärzten abgefragt. Diese haben aber auch garnichts mit Gutachten zu tun sondern sind reine Sachstandsberichte.
Das Verhalten der Berufsgenossenschaften und ihrer Sachbearbeiter führen leider immer wieder zu Verdruss. Aber dies kannst Du hier im Forum ja zur Genüge lesen.
Und die Diskussion hatte mal außnahmsweise nichts mit dem § 200 SGB VII und den Verstößen der BG´en dagegen zu tun.
Gruß von der Seenixe
wer hat diese Auffassung vertreten? Die BG....ja. Allerdings sagt das Urteil trotzdem sehr wenig zur Anwendung des § 200 SGB VII. Aber im Verfahren vor einem Sozialgericht gilt auch das SGG und dieses hilft Betroffenen oft weiter.bisher wurde die überwiegende Auffassung vertreten, dass der § 200 SGB VII nur im Verwaltungsverfahren gilt.
Die Sache mit ärztlichen Stellungnahmen stimmt aber auch nicht. In einem Verfahren werden zum Beispiel die Stellungnahmen von behandelnden Ärzten abgefragt. Diese haben aber auch garnichts mit Gutachten zu tun sondern sind reine Sachstandsberichte.
Das Verhalten der Berufsgenossenschaften und ihrer Sachbearbeiter führen leider immer wieder zu Verdruss. Aber dies kannst Du hier im Forum ja zur Genüge lesen.
Und die Diskussion hatte mal außnahmsweise nichts mit dem § 200 SGB VII und den Verstößen der BG´en dagegen zu tun.
Gruß von der Seenixe