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Gerichtsgutachten

Hallo Taischi,
bisher wurde die überwiegende Auffassung vertreten, dass der § 200 SGB VII nur im Verwaltungsverfahren gilt.
wer hat diese Auffassung vertreten? Die BG....ja. Allerdings sagt das Urteil trotzdem sehr wenig zur Anwendung des § 200 SGB VII. Aber im Verfahren vor einem Sozialgericht gilt auch das SGG und dieses hilft Betroffenen oft weiter.

Die Sache mit ärztlichen Stellungnahmen stimmt aber auch nicht. In einem Verfahren werden zum Beispiel die Stellungnahmen von behandelnden Ärzten abgefragt. Diese haben aber auch garnichts mit Gutachten zu tun sondern sind reine Sachstandsberichte.

Das Verhalten der Berufsgenossenschaften und ihrer Sachbearbeiter führen leider immer wieder zu Verdruss. Aber dies kannst Du hier im Forum ja zur Genüge lesen. :mad:
Und die Diskussion hatte mal außnahmsweise nichts mit dem § 200 SGB VII und den Verstößen der BG´en dagegen zu tun.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

eigentlich ist diese Diskussion wenig zielführend. Aber noch einmal. Die BG wird keine Sachstandsberichte anfordern, wenn Sie mit einem Gutachten, z.B. nach den §§ 106,109 SGG, nicht einverstanden ist. Vielmehr handelt es sich in der Regel um Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen.

Gruß
Taischi
 
Hallo Taischi,
wie sieht denn die Sache aus, wenn man vor der Erstellung des Gutachtens widersprochen hat und die Weitergabe der Soz.-Daten verboten hat, die BG sich aber nicht bremsen lässt?
Ich bin auf die Antwort sehr gespannt?
 
Hallo Nixe,


nach meinen Informationen gab es einen großen Aufschrei aufgrund dieser Pressemitteilung vom BSG.
Die BG-Vertreter meinen, dass das Urteil in dieser Pressemitteilung falsch dargestellt wurde.

Warten wir mal ab, bis wir das Urteil im Volltext lesen können.

Zitat von Taischi:
bisher wurde die überwiegende Auffassung vertreten, dass der § 200 SGB VII nur im Verwaltungsverfahren gilt. Dieser Auffassung ist das BSG nicht gefolgt. Vielmehr ist der § 200 SGB VII auch in SG-Verfahren zwingend zu beachten. Schon daraus ergibt sich, dass Gutachten in SG-Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Ansonsten hätte sich das BSG nicht mit der Problematik des § 200 SGB VII beschäftigen müssen. Ich halte diese Rechtsprechung im Interesse der Versicherten auch für richtig.

Zitat von Taischi:
ärztliche Stellungnahmen in SG-Verfahren stellen in der Regel immer Gutachten dar. Insoweit verstehe ich Deine Ausführungen nicht.

Dies würde bedeuten, dass die BGen im laufenden Gerichtsverfahren weder Gutachten, noch beratungsärztliche Stellungnahmen einholen dürfen, ohne gem § 200 SGB VII dem Betroffenen mehrere Ärzte (Gutachter) zur Auswahl zu stellen, wobei der Betroffene auch eigene Vorschläge machen kann.

Könntest Du bitte veranlassen, dass diese Rechtsaufassung schriftlich vom HVBG (jetzt DGUV) dem Unfallopfer-Hilfswerk zugestellt wird. Micha kann dann diese Mitteilung hier im Forum einstellen. Vielen Dank!


Zitat von IngLag:

Hallo IngLag, Seenixe hat nicht den "User Maik" gemeint, sondern den Maik von der VBG, der sich immer wieder unter den verschiedensten Usernamen hier anmeldet und meint doch tatsächlich uns an der Nase herumführen zu können, ganz nach gewohnter BG-Manier

Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo,

ich möchte nochmal auf meine Frage zuückkommen:

Hallo,

egal wie die genaue Rechtslage nun ist, ich habe auch noch eine andere Frage zu meinem Gerichtsgutachten.

Das Gutachten von Dr. Visé, der bekanntermassen der BG zugeneigt ist, ist nun 2 Jahre alt. In diesen 2 Jahren hat die BG anscheinend dieses Gutachten akzeptiert.

Hätte es für die BG überhaupt Sinn, oder hat sie unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch die Möglichkeit, dieses Gerichtsgutachten anzuzweifeln? Auf welche Weise auch immer.

Grüße von
IngLag
 
Hallo Inglag,
und ich möchte Dir mal in aller Klarheit sagen, Du gehst mir auf den Geist. Du bist der Meinung, hier mit uns Spielchen treiben zu können. Über 400 Beträge, aber ich glaube, da war noch nicht ein sinnvoller, der anderen hilft dabei. Hier Meinungen und Hilfe erwarten, im anderen Forum den "Großen Maxen" markieren und sonsterwie schlau tun. Warum hast Du hier mit keinem Wort über Dein verlorenes Gerichtsverfahren gesprochen? Hat Dich Dein bester Berater im Stich gelassen? Hast Du uns eventuell nicht genug provoziert?
Ich muß ganz ehrlich sagen, wer wie Du nur nassauert, für Dich auch noch einmal übersetzt - nur kassieren will und keinerlei Gegenleistung bringt, der kann nicht erwarten, dass er in einem Forum, dass auf gegenseitige Hilfe und Erfahrungen baut immer und immer wieder Antworten bekommt. Suche Dir doch einfach einen Anwalt und Frage ihn mal, gewöhnst Du Dich einfach mal an die Preise.

Mein Freund warst Du nie, schon weil mir Dein egoistischer Wesenszug schon sehr früh aufgestoßen ist. Nun kannst Du wieder in das Andere Forum gehen und jammern, wie schlecht ich Dich behandle oder unterhalte Dich mit oben besagtem Maik, Du bist ja so Dicke mit ihm.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo IngLag und alle anderen Interessierten,

also... In meinem Fall wurde während des LSG-Verfahren (2004)von der BG ein gewerbeärztliches Zusammenhangsgutachten (ZGA) erstellt.
Zitat: " Auf Anforderung der Sächsiachen LBG wird das folgende ZGA erstellt. Dem Gewerbearzt standen die Akten der BG zur Verfügung...."
Dies geschah ohne mein Wissen

Das ZGA war genau so link wie die anderen GA von den parteiischen Ärzten.

Danach entschied sich das LSG noch ein Gutachten erstellen zu lassen, welches dann positiv für mich ausfiel.

Darauf ließ die BG nochmals eine Stellungnahme schreiben, die über 8 Seiten lang war (aber kein GA..?).

So kann's laufen! Und mich würde interessieren, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Hatte ja damals noch keine Ahnung....

Gruß Ramona
 
Servus;)

In Sachen § 200
Es gibt ein frisches Urteil vom BSG vom 05.02.08 ( Az.:B 2 U8/07 R )
Terminbericht Nr. 7/08 vom 08.02.08
§ 200 Abs. 2 SGB VII in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr.1 SGB X
Dem Kläger müssen verschiedene Sachverständige zur Auswahl gestellt werden und über sein Widerspruchsrecht hinsichtlich der Weitergabe seiner
Sozialdaten muss er belehrt werden.

Ein Gutachten welches nicht dem entspricht wie es wirklich ist, würde ich persönlich nicht zustimmen, da ist guter Rat teuer.:eek:

Grüße
360 Grad
 
Hallo Taischi,
ich vermisse Deine Antwort auf mein obiges Posting.
Plötzlich sprachlos geworden?
 
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