Hallo,
wie schon des öfteren geschrieben, war ich bei einem durch das SG bestellten Gutachter (Dr. Visé), der in seinem Gutachten bei mir eine berufliche Verursachung der LWS-Schädigungen sah und eine MDE von 20 % vorschlug. Unter der Voraussetzung, dass ich die geforderte Lebensbelastungsdosis annähernd erreiche.
Dieses Gutachten ist bei Gericht sicherlich mehr wert, als ein von mir oder der BG beauftragtes Gutachten. Es ist das bisher einzige Gutachten. Und bisher hat die BG gegen das bestehende Gutachten keine Einwände gehabt. Nun meine Frage:
Sollte ich bei einer erneuten Berechnung die nun niedrigere (nach BSG) geforderte Lebensbelastungsdosis erreichen, ist es dann möglich, dass die BG das Gerichtsgutachten anzweifelt und ein erneutes Med. Gutachten in Auftrag gibt? Oder ist das ausgeschlossen?
Grüsse von
IngLag
wie schon des öfteren geschrieben, war ich bei einem durch das SG bestellten Gutachter (Dr. Visé), der in seinem Gutachten bei mir eine berufliche Verursachung der LWS-Schädigungen sah und eine MDE von 20 % vorschlug. Unter der Voraussetzung, dass ich die geforderte Lebensbelastungsdosis annähernd erreiche.
Dieses Gutachten ist bei Gericht sicherlich mehr wert, als ein von mir oder der BG beauftragtes Gutachten. Es ist das bisher einzige Gutachten. Und bisher hat die BG gegen das bestehende Gutachten keine Einwände gehabt. Nun meine Frage:
Sollte ich bei einer erneuten Berechnung die nun niedrigere (nach BSG) geforderte Lebensbelastungsdosis erreichen, ist es dann möglich, dass die BG das Gerichtsgutachten anzweifelt und ein erneutes Med. Gutachten in Auftrag gibt? Oder ist das ausgeschlossen?
Grüsse von
IngLag