Servus,
habe gegen die Gothaer Versicherung geklagt, da mir die Invaliditätshöhe eines durch die Gothaer beauftragten Gutachtens zu gering erschien. Der gerichtlich beauftragte Gutachter hat inzwischen das 1,5-fache der ursprünglichen Invaliditätshöhe festgestellt.
Nun schlägt das Gericht zunächst einen Vergleich vor, der mir 2/3 der Differenz zuspräche. Damit wäre das Verfahren abgeschlossen, und man müsste nicht in eine weitere Instanz gehen.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie die Situation zu beurteilen ist? Soll ich mich mit den "Nachschlag" von 50 % * 2/3 = 1/3 mehr an Leistung zufrieden geben, um damit das Risiko der nächsten Instanz (und eines neuen Gutachtens) zu vermeiden? Bin über Erfahrungsberichte dankbar!
Viele Grüße,
Fiete
habe gegen die Gothaer Versicherung geklagt, da mir die Invaliditätshöhe eines durch die Gothaer beauftragten Gutachtens zu gering erschien. Der gerichtlich beauftragte Gutachter hat inzwischen das 1,5-fache der ursprünglichen Invaliditätshöhe festgestellt.
Nun schlägt das Gericht zunächst einen Vergleich vor, der mir 2/3 der Differenz zuspräche. Damit wäre das Verfahren abgeschlossen, und man müsste nicht in eine weitere Instanz gehen.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie die Situation zu beurteilen ist? Soll ich mich mit den "Nachschlag" von 50 % * 2/3 = 1/3 mehr an Leistung zufrieden geben, um damit das Risiko der nächsten Instanz (und eines neuen Gutachtens) zu vermeiden? Bin über Erfahrungsberichte dankbar!
Viele Grüße,
Fiete