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Gerichtserfahrungen mit Gothaer Versicherung

fiete

Nutzer
Registriert seit
18 Dez. 2006
Beiträge
2
Servus,

habe gegen die Gothaer Versicherung geklagt, da mir die Invaliditätshöhe eines durch die Gothaer beauftragten Gutachtens zu gering erschien. Der gerichtlich beauftragte Gutachter hat inzwischen das 1,5-fache der ursprünglichen Invaliditätshöhe festgestellt.

Nun schlägt das Gericht zunächst einen Vergleich vor, der mir 2/3 der Differenz zuspräche. Damit wäre das Verfahren abgeschlossen, und man müsste nicht in eine weitere Instanz gehen.

Hat jemand Erfahrungen damit, wie die Situation zu beurteilen ist? Soll ich mich mit den "Nachschlag" von 50 % * 2/3 = 1/3 mehr an Leistung zufrieden geben, um damit das Risiko der nächsten Instanz (und eines neuen Gutachtens) zu vermeiden? Bin über Erfahrungsberichte dankbar!

Viele Grüße,
Fiete
 
Hallo Fiete,

hängt davon ab, was das in Euro ausmacht.

Wenn z.B. der vom Versicherer bisher anerkannte Invaliditätsgrad 20.000 Euro ergibt, das Gutachten nun 30.000, dann ergäbe der Vergleichsvorschlag des Gerichtes 2/3 von 10.000 = 6.666 Euro mehr. Davon müsstest Du die Hälfte der Gerichtskosten (einschl. Gutachter) sowie Deinen eigenen Anwalt bezahlen und alle weiteren Ansprüche wären ausgeschlossen.

Lass Dir das von Deinem Anwalt ausrechnen.

Bedenke: Bei einem Vergleich braucht der vom Steuerzahler alimentierte Richter kein Urteil schreiben und die Anwälte beider Parteien erhalten doppeltes Honorar.

Gruß
Luise
 
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