Hallo alle zusammen,
ich möchte Euch in einer weiteren Sache gern um Rat fragen und es wäre mir sehr wichtig, Eure Meinungen oder besser noch Erfahrungen dazu zu hören/lesen. Ganz herzlichen Dank schon jetzt dafür.
Von mir wurde Klage vor dem SG eingereicht. Darin geht es um die Weiterzahlung von Verletztengeld über die 78. Woche hinaus.
Nach der Klageeinreichung habe ich von der Gegenseite nichts gehört. Jetzt bekomme ich vom Sozialgericht eine Mitteilung, dass ein Gerichtsentscheid ohne mündliche Verhandlung ergehen soll. Der Fall wäre geklärt.
Dabei beruft man sich auf § 105 Sozialgesetzbuch - wenn eine Streitangelegenheit keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen würde, könne ohne Verhandlung und ohne Beiziehung der Beisitzenden eine Entscheidung per Gerichtsentscheid getroffen werden.
Muss ich das akzeptieren oder kann ich eine mündliche Verhandlung verlangen?
Aus dem Schreiben geht natürlich auch nicht hervor, im Sinne welcher Partei der Fall entschieden sei. Gibt es eine Möglichkeit, sich hierzu Informationen abzufordern oder muss ich die richterliche Entscheidung abwarten und dann ggf. weiter dagegen vorgehen, wenn der Bescheid nicht in meinem Sinne ausfällt?
Habt Ihr solche Gerichtsbescheide auch schon gehabt? Wie ist das bei Euch gelaufen? was habt Ihr unternommen?
Ich weiß grad´ nicht, wie ich mich verhalten soll und was es bedeutet.
Würde mich freuen, wenn Ihr dazu hilfreiche Infos hättet.
Lieben Dank und ziemlich verunsicherte Grüße
sachsblau
ich möchte Euch in einer weiteren Sache gern um Rat fragen und es wäre mir sehr wichtig, Eure Meinungen oder besser noch Erfahrungen dazu zu hören/lesen. Ganz herzlichen Dank schon jetzt dafür.
Von mir wurde Klage vor dem SG eingereicht. Darin geht es um die Weiterzahlung von Verletztengeld über die 78. Woche hinaus.
Nach der Klageeinreichung habe ich von der Gegenseite nichts gehört. Jetzt bekomme ich vom Sozialgericht eine Mitteilung, dass ein Gerichtsentscheid ohne mündliche Verhandlung ergehen soll. Der Fall wäre geklärt.
Dabei beruft man sich auf § 105 Sozialgesetzbuch - wenn eine Streitangelegenheit keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen würde, könne ohne Verhandlung und ohne Beiziehung der Beisitzenden eine Entscheidung per Gerichtsentscheid getroffen werden.
Muss ich das akzeptieren oder kann ich eine mündliche Verhandlung verlangen?
Aus dem Schreiben geht natürlich auch nicht hervor, im Sinne welcher Partei der Fall entschieden sei. Gibt es eine Möglichkeit, sich hierzu Informationen abzufordern oder muss ich die richterliche Entscheidung abwarten und dann ggf. weiter dagegen vorgehen, wenn der Bescheid nicht in meinem Sinne ausfällt?
Habt Ihr solche Gerichtsbescheide auch schon gehabt? Wie ist das bei Euch gelaufen? was habt Ihr unternommen?
Ich weiß grad´ nicht, wie ich mich verhalten soll und was es bedeutet.
Würde mich freuen, wenn Ihr dazu hilfreiche Infos hättet.
Lieben Dank und ziemlich verunsicherte Grüße
sachsblau