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Gerichtsbescheid aus womöglichen Einsparungsgründen?

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

kann es womöglich
aus "Einsparungsgründen" sein,
dass derzeit meiner Meinung nach
gehäuft Gerichtsbescheide in der I. Instanz vor dem SG erlassen werden?

Weißt bitte jemand zufällig,
ob es eine Statistik oder was Ähnliche darüber gibt:
wo man daraus die jährliche Anzahl der Entscheidungen per Gerichtsbescheid in Vergleich zu den Entscheidungen per Urteil (mündliche Verhandlung) vor dem SG - I. Instanz daraus dort entnehmen kann?

Von daher frage ich mal in die Runde, ob euch das auch auffällt auch in eurem vergangenen Fall bzw. im Umfeld.

Danke euch für eure Meinungen dazu im Voraus schon.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

ich verstehe deine Frage nicht so wirklich

dass (...) gehäuft Gerichtsbescheide in der I. Instanz vor dem SG erlassen werden?

Ein Gericht kann gemäß SGG nicht so ohne weiteres jemandem einen Gerichtsbescheid um die Ohren knallen. Es hat zuvor das Einverständnis der Parteien zu dieser Vorgehensweise einzuholen. Und wird von dir oder der Beklagten das Einverständnis nicht gegeben, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung nebst Urteil.

Ob es also zu einem Gerichtsbescheid kommt, liegt am Handeln bzw Nichthandeln der Parteien.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,
Hallo zusammen

Es liegt dem SG kein Einverständnis vor, also es wurde schriftl. kein Einverständnis dazu erteilt
Es erfolgte trotzdem ein Gerichtsbescheid
Danach antrag auf mündlichen Verhandlung und wegen Fristablauf Berufung eingelegt
Der Antrag auf mündl. Verhandlung wird ignoriert

Lg. Rolandi
 
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