brunnenmax
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Hallo Miteinander, hatte zum Thema schon vor Jahren geschrieben, mittlerweile bin ich keinen Schritt weiter. Wie Gerichte (z.T. überlastet, unmotiviert) und Versicherungen (wollen nicht zahlen) eine unheilvolle Allianz bilden, möchte ich euch hier mal aufzeigen...
Betr. :
Richterrecht / Überlastung der Gerichte / Fehl- und Falschurteile und die „fehlende“ der Lebensrealität entsprechende Möglichkeit adäquat dagegen vorzugehen
Hintergrund :
Nachweislich und unstrittig unverschuldeter Verkehrsunfall (Inselbruch im Knie, Bänderabriss, Kopfverletzungen, Rippenserienbruch 1-8 mit diversen Trümmerbrüchen, entsprechenden Dislokationen und Pseudoarthrosen, Einblutungen zwischen Rippenfell und Lunge) … damit verbunden konnte ich 2 Tage später einen Arbeitsplatz nicht antreten… Versicherung weigert sich den Erwerbsschaden auszugleichen… Familie dadurch in Hartz 4 … Klage und Verfahren vor dem LG Bielefeld und Berufung vor dem OLG Hamm für den Zeitraum 5 Monate nach dem Unfall…
Die weiteren 17,5 Monate der Arbeitsunfähigkeit und des damit verbundenen Erwerbsschadens stehen noch aus.
Aus Verfahrenstaktischen Gründen, nur noch Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers… damit Zuständigkeit des LG Hannover… die schon vorab mitteilen (nach immerhin 1 Jahr), das Sie mit den Urteilen des LG Bielefeld und OLG Hamm konform gehen wollen… ich halte die Vorgehensweise für Hanebüchen… das hat mit Rechtstaatlichkeit aus meiner Sicht nichts mehr zu tun… und die Gerichte können sich im Zweifel komplett hinter dem Richterrecht „verstecken“… da ist der unten beschriebenen Vorgehensweise, gerade auch vor dem Hintergrund der bekannten Arbeitsüberlastung von Gerichten, Tür und Tor geöffnet!
Deshalb sei hier die Begründung des LG Bielefeld (gestützt durch das OLG Hamm) zitiert…
Dieser Aktenlage / Verfahrensprotokoll ist, in Bezug auf die Gerichtlichen Entscheidungen, folgendes zu entnehmen:
Ich komme aus dem Ruhrgebiet , bin gelernter Bergmann (wer ist mehr?J)…dementsprechend kann man mit mir durchaus Tacheles reden... harte Arbeit bin ich gewohnt… Bergbau, Brunnenbau, Geothermie, „Scheißhauskanäle“ bewerten, Abwasseranlagen prüfen….
Und Tacheles reden wir hier jetzt mal, diplomatische, ggf. juristisch einwandfreie Verbalerotik…da ist mir nach fast vier Jahren Kasperletheater nicht mehr nach…
Da werden Dinge, die nicht stimmen, mit Dingen begründet, die schlichtweg falsch sind … Da werden Beweismaterialien und Zeugenaussagen, welche ganz klar zu meinen Gunsten waren, in der Urteilsbegründung weggelassen, die tauchen schlicht nicht auf… Fragen, die der Richter in der Verhandlung stellte, konnten nicht beantwortet werden, da er sofort unterbrach… warum fragt der, wenn er die Antworten nicht hören will! …das Bild, was dieser Richter von mir zeichnen und stimmungsmachend in Szene setzen will, ist zielgerichtet, konstruiert, schlecht recherchiert, falsch sowie willkürlich und entsprechend wohl seinem Verfahrensziel zuzurechnen... aber Hauptsache die Haare liegen und die Scheiß-Krawatte hängt gerade… es reicht eben nicht, das die „Aktenlage“ formell in Ordnung ist, auf den Inhalt kommt es an… da interessiert sich von den aber leider niemand für! Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Aktenlagen, nicht nur in der Justiz (…Krankenhäuser, Altenheime, Bauberichte…etc.) , inhaltlich zusammengelogen sind, bestimmten Interessen folgen…schlichtweg das Papier nicht wert sind auf welchem sie zusammen gequackelt wurden !!! Aber bei der Aktenlage bekommt der geneigte Bürokrat ja einen feuchten Fleck in den Grauripp-Schlüppi!!
Richterliche Neutralität kann ich weit und breit nicht erkennen… selbst das OLG Hamm scheint sich einzig an der „mehr als fragwürdigen Aktenlage“ des LG zu orientieren, damit dem „ Kollegen“ die Hand vor den Hintern gehalten wird…
Und die Urteilsbegründung bekommen Sie ja erst mit dem Urteil, Sie haben vorher gar nicht die Möglichkeit, den Richter zu fragen, ob er da nicht ein paar ganz entscheidende Dinge vergessen hat…
Mit Verlaub, verarschen kann ich mich auch selbst! Da gehe ich demnächst besser zu einer Karnevalsveranstaltung… da laufen auch verkleidete „Dummschwätzer“ rum… mit dem Vorteil, dass man sich die dortige Veranstaltung mit genügend Alkohol noch schön saufen kann… vielleicht wären Rumänische Hütchenspieler auch eine geeignete Anlaufstation…
Wenn unsereiner eine solche schlampige Arbeitsweise an den Tag legen würde, könnte der sich auf eine fristlose Kündigung mit anschließender Sperrzeit beim Arbeitsamt einstellen!
Schadensrückstellungen steuerfrei stellen bei den Versicherungen, jahrelange Verfahren… da hat die Lobby der Versicherungsindustrie doch ganze Arbeit geleistet… usw.
Versaufen die Protagonisten das eingesparte Geld bei der Schadensregulierung in der nächsten Fortbildungsveranstaltung , wo man sich wiedersieht LL?
Dieser Richter hat, nebenbei angemerkt, dafür gesorgt, dass unser „Schaden“ noch um 10.000€ angewachsen ist… 4066€ für den Anwalt der Versicherung, denselben Betrag laut Gebührenordnung an meinen Anwalt, 888 € an das OLG… usw. … das darf die „Bedarfsgemeinschaft“ auch noch für dieses Possenspiel bezahlen…
Manchmal kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen könnte…!
Ganz toll unser Rechtstaat! Da fühlt sich der Bürger tatsächlich nicht mehr mitgenommen, der ist mitgenommen! Natürlich können auch Richter Fehler machen, aber was der sich hier geleistet hat ist doch schon eine ganz erhebliche Aneinanderreihung von Merk- und Fragwürdigkeiten… und ein OLG hinterfragt da rein gar nichts von ??
Und bei Willkür, was soll das hier bitte anderes sein, bzw. Rechtsbeugung etc. muss ich dem jeweiligen Richter noch „Mutwilligkeit“ nachweisen… das Richterrecht gehört ganz dringend reformiert, schauen Sie sich mal an, warum das eingeführt worden ist… nur weil unter den Urteilen ein offizieller Stempel ist, macht es das Urteil nicht richtig oder besser.
Erst wird man derartig unsachlich, unfachlich… aber wohl gewollt in die existentielle Fast-Pleite geurteilt, um sich dann anzuhören, dass man ja die Möglichkeit hätte (Anhörungsrüge…Dienstaufsichtsbeschwerde…), natürlich auf eigenes finanzielles Risiko, etwas dagegen zu tun. Da schleicht sich durchaus das Gefühl ein, das das durchaus auch so gewollt ist… alle können sagen, wieso, Sie könnten doch… nur wie das in der Praxis funktionieren soll… da herrscht dann großes Schweigen im Walde!
Und wenn man vom Gesetzgeber etwas dazu hören will, bekommt man in einer Dauerschleife zu Hören : Da dürfen wir nichts zu sagen, das kommentieren wir nicht…gehen Sie zu einem Anwalt… was soll der denn machen, wenn Herr Richter keinen Bock hat? Kann der sich doch „Im Namen des Volkes“ leisten…!
Keiner ist für die Zustände zuständig! Wann wacht die Politik endlich mal auf? Ich würde mir als Volksvertreter, Gesetzgeber und zuständige Instanz für die Rahmenbedingungen vor dem hier geschilderten (stellvertretenden) Fall mal Gedanken machen, ob sich die Judikative nicht als Staat im Staat etabliert hat, Richter die völlig folgenfrei ggf. unmotiviert einfach nur Aktenzeichen vom Tisch „arbeiten“ (?) und eine Lobbygetränkte Versicherungsindustrie, welche nicht zahlen will. Die treffen hier aufeinander, da wundert einen das Ergebnis nicht!
Um nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sein, ich wäre nur mit dem Ergebnis der Gerichtsurteile unzufrieden und somit hier mit meiner Meinung exklusiv vertreten biete ich Ihnen ein paar Aussagen von Leuten an, die es wohl wissen müßen…
„Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären. Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen, ist Alltag - und leider nicht die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von unsereinem. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.“ (Zitat Dr. Egon Schneider Richter i.R. ehemals OLG Köln)
„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“ (Zitat Dr. Egon Schneider Richter i.R. ehemals OLG Köln)
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. (Zitat Frank Fahsel, Fellbach ehemals Richter am LG Stuttgart)
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum Rechtsmittelstaat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“ (Richter Diether Huhn, Vorsitzender Richter am Landgericht, Professor für Rechtsdidaktik, Familien- und Sachenrecht)
„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.“ FAZ vom 27.5.1997
Die aufgezeigten Misstände werden u. a. auch in der ZAP-Kolumne: „Der Mythos von der hohen Moral der Richter“ von VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom 25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., daß „die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“, „teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und weist dann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen)“ hin. In der Kolumne wird u. a. ausgeführt, was Richter alles davon abhält, redlich und unvoreingenommen zu arbeiten. In www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von der hohen Moral der Richter wie folgt: „Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungs-Mechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. (Richter am BGH Neskovic)
Meinen Namen können Sie da „Im Namen des Volkes“ getrost streichen, den möchte ich für solch ein Possenspiel nicht missbraucht sehen! Und da bin ich auch nicht der einzige! Denn ich bin hier garantiert nicht, der in solchen Fällen immer gern zitierte, bedauerliche Einzelfall!
Man könnte mir bei meiner Argumentation ggf. Missachtung des Gerichtes vorwerfen, den Nagel würde ich aber gar nicht so hoch einschlagen !!!... da habe ich gar keine Achtung mehr vor !!!
Mit freundlichen Grüßen
Betr. :
Richterrecht / Überlastung der Gerichte / Fehl- und Falschurteile und die „fehlende“ der Lebensrealität entsprechende Möglichkeit adäquat dagegen vorzugehen
Hintergrund :
Nachweislich und unstrittig unverschuldeter Verkehrsunfall (Inselbruch im Knie, Bänderabriss, Kopfverletzungen, Rippenserienbruch 1-8 mit diversen Trümmerbrüchen, entsprechenden Dislokationen und Pseudoarthrosen, Einblutungen zwischen Rippenfell und Lunge) … damit verbunden konnte ich 2 Tage später einen Arbeitsplatz nicht antreten… Versicherung weigert sich den Erwerbsschaden auszugleichen… Familie dadurch in Hartz 4 … Klage und Verfahren vor dem LG Bielefeld und Berufung vor dem OLG Hamm für den Zeitraum 5 Monate nach dem Unfall…
Die weiteren 17,5 Monate der Arbeitsunfähigkeit und des damit verbundenen Erwerbsschadens stehen noch aus.
Aus Verfahrenstaktischen Gründen, nur noch Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers… damit Zuständigkeit des LG Hannover… die schon vorab mitteilen (nach immerhin 1 Jahr), das Sie mit den Urteilen des LG Bielefeld und OLG Hamm konform gehen wollen… ich halte die Vorgehensweise für Hanebüchen… das hat mit Rechtstaatlichkeit aus meiner Sicht nichts mehr zu tun… und die Gerichte können sich im Zweifel komplett hinter dem Richterrecht „verstecken“… da ist der unten beschriebenen Vorgehensweise, gerade auch vor dem Hintergrund der bekannten Arbeitsüberlastung von Gerichten, Tür und Tor geöffnet!
Deshalb sei hier die Begründung des LG Bielefeld (gestützt durch das OLG Hamm) zitiert…
Dieser Aktenlage / Verfahrensprotokoll ist, in Bezug auf die Gerichtlichen Entscheidungen, folgendes zu entnehmen:
- Zweifelhaft sei bereits, dass der Kläger keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hat, wenn er schon meinen würde, dass es sich hier um einen wirksamen Arbeitsvertrag handeln würde…der Kläger hätte nicht dargelegt, welche Ansprüche er hier geltend gemacht hätte…
- Zwar waren die Aussagen des Zeugen Jübner( der potentielle Arbeitgeber) teilweise unpräzise und mit tatsächlichen Begebenheiten nicht in Einklang zu bringen…der Zeuge vermochte sich jedoch auf Nachfragen zu erinnern und Aussageungenauigkeiten zu korrigieren…
- Der Kläger müsse sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH (08.11.2001 IX ZR 404/99) ein in seiner Person liegendes Beschäftigungsrisiko entgegenhalten lassen…insbesondere seien hier die a) Qualifikation, b) Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie das c) Alter zu bewerten… dazu im Verlauf mehr!
- Der Zeuge Jübner hat bekundet, dass es innerhalb der Probezeit schon mal zum Ausscheiden eines Arbeitnehmers gekommen sei…
- der Kläger ist aus dem vorausgegangenen Arbeitsverhältnis bei einer anderen Firma, aus eben einem solchen, innerhalb der Probezeit ausgeschieden….
- Das Gericht hat insoweit auch bewertet, dass der Kläger zu einem späteren Zeitpunkt eine Tätigkeit (Kläranlageneinbau) aufnahm, die er aber bereits nach 4 Tagen wieder aufgab, weil diese Ihm zu schwer erschien…
- der Zeuge Jübner gab hierzu an, dass die Einarbeitungszeit der ursprünglichen Tätigkeit auch im Einbau der Kläranlagen gelegen hätte und die Eignung zur Wartung hier maßgeblich vom Verlauf der ersten Woche abhängig ist…
- die Bedarfsgemeinschaft hat Sozialleistungen erhalten, die nicht gewährt worden wären, wenn der Kläger das angestrebte Erwerbseinkommen erzielt hätte, außerdem wäre der Kläger nach Anspruchsübergang gemäß § 116 SGB X nicht aktivlegitimiert…
- dem Kläger wären erhebliche Fahrtkosten entstanden, 390 € bei einfacher Fahrtstrecke von 35 km… zum Firmensitz in Barver…
- …der Zeuge Jübner vertritt die Auffassung, dass das Arbeitsverhältnis durch den (Unfallbedingten)Nicht-Antritt eben nicht zustande gekommen sei…
- Meine Qualifikation sei besonders zu bewerten gewesen
- Mein Alter von damals 50 Jahren wäre ebenfalls beim Erwerbsrisiko zu bewerten gewesen
- Zeiten der Arbeitslosigkeit fließen ebenfalls entscheidungsführend in die Bewertung ein…
Ich komme aus dem Ruhrgebiet , bin gelernter Bergmann (wer ist mehr?J)…dementsprechend kann man mit mir durchaus Tacheles reden... harte Arbeit bin ich gewohnt… Bergbau, Brunnenbau, Geothermie, „Scheißhauskanäle“ bewerten, Abwasseranlagen prüfen….
Und Tacheles reden wir hier jetzt mal, diplomatische, ggf. juristisch einwandfreie Verbalerotik…da ist mir nach fast vier Jahren Kasperletheater nicht mehr nach…
Da werden Dinge, die nicht stimmen, mit Dingen begründet, die schlichtweg falsch sind … Da werden Beweismaterialien und Zeugenaussagen, welche ganz klar zu meinen Gunsten waren, in der Urteilsbegründung weggelassen, die tauchen schlicht nicht auf… Fragen, die der Richter in der Verhandlung stellte, konnten nicht beantwortet werden, da er sofort unterbrach… warum fragt der, wenn er die Antworten nicht hören will! …das Bild, was dieser Richter von mir zeichnen und stimmungsmachend in Szene setzen will, ist zielgerichtet, konstruiert, schlecht recherchiert, falsch sowie willkürlich und entsprechend wohl seinem Verfahrensziel zuzurechnen... aber Hauptsache die Haare liegen und die Scheiß-Krawatte hängt gerade… es reicht eben nicht, das die „Aktenlage“ formell in Ordnung ist, auf den Inhalt kommt es an… da interessiert sich von den aber leider niemand für! Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Aktenlagen, nicht nur in der Justiz (…Krankenhäuser, Altenheime, Bauberichte…etc.) , inhaltlich zusammengelogen sind, bestimmten Interessen folgen…schlichtweg das Papier nicht wert sind auf welchem sie zusammen gequackelt wurden !!! Aber bei der Aktenlage bekommt der geneigte Bürokrat ja einen feuchten Fleck in den Grauripp-Schlüppi!!
Richterliche Neutralität kann ich weit und breit nicht erkennen… selbst das OLG Hamm scheint sich einzig an der „mehr als fragwürdigen Aktenlage“ des LG zu orientieren, damit dem „ Kollegen“ die Hand vor den Hintern gehalten wird…
Und die Urteilsbegründung bekommen Sie ja erst mit dem Urteil, Sie haben vorher gar nicht die Möglichkeit, den Richter zu fragen, ob er da nicht ein paar ganz entscheidende Dinge vergessen hat…
Mit Verlaub, verarschen kann ich mich auch selbst! Da gehe ich demnächst besser zu einer Karnevalsveranstaltung… da laufen auch verkleidete „Dummschwätzer“ rum… mit dem Vorteil, dass man sich die dortige Veranstaltung mit genügend Alkohol noch schön saufen kann… vielleicht wären Rumänische Hütchenspieler auch eine geeignete Anlaufstation…
Wenn unsereiner eine solche schlampige Arbeitsweise an den Tag legen würde, könnte der sich auf eine fristlose Kündigung mit anschließender Sperrzeit beim Arbeitsamt einstellen!
Schadensrückstellungen steuerfrei stellen bei den Versicherungen, jahrelange Verfahren… da hat die Lobby der Versicherungsindustrie doch ganze Arbeit geleistet… usw.
Versaufen die Protagonisten das eingesparte Geld bei der Schadensregulierung in der nächsten Fortbildungsveranstaltung , wo man sich wiedersieht LL?
Dieser Richter hat, nebenbei angemerkt, dafür gesorgt, dass unser „Schaden“ noch um 10.000€ angewachsen ist… 4066€ für den Anwalt der Versicherung, denselben Betrag laut Gebührenordnung an meinen Anwalt, 888 € an das OLG… usw. … das darf die „Bedarfsgemeinschaft“ auch noch für dieses Possenspiel bezahlen…
Manchmal kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen könnte…!
Ganz toll unser Rechtstaat! Da fühlt sich der Bürger tatsächlich nicht mehr mitgenommen, der ist mitgenommen! Natürlich können auch Richter Fehler machen, aber was der sich hier geleistet hat ist doch schon eine ganz erhebliche Aneinanderreihung von Merk- und Fragwürdigkeiten… und ein OLG hinterfragt da rein gar nichts von ??
Und bei Willkür, was soll das hier bitte anderes sein, bzw. Rechtsbeugung etc. muss ich dem jeweiligen Richter noch „Mutwilligkeit“ nachweisen… das Richterrecht gehört ganz dringend reformiert, schauen Sie sich mal an, warum das eingeführt worden ist… nur weil unter den Urteilen ein offizieller Stempel ist, macht es das Urteil nicht richtig oder besser.
Erst wird man derartig unsachlich, unfachlich… aber wohl gewollt in die existentielle Fast-Pleite geurteilt, um sich dann anzuhören, dass man ja die Möglichkeit hätte (Anhörungsrüge…Dienstaufsichtsbeschwerde…), natürlich auf eigenes finanzielles Risiko, etwas dagegen zu tun. Da schleicht sich durchaus das Gefühl ein, das das durchaus auch so gewollt ist… alle können sagen, wieso, Sie könnten doch… nur wie das in der Praxis funktionieren soll… da herrscht dann großes Schweigen im Walde!
Und wenn man vom Gesetzgeber etwas dazu hören will, bekommt man in einer Dauerschleife zu Hören : Da dürfen wir nichts zu sagen, das kommentieren wir nicht…gehen Sie zu einem Anwalt… was soll der denn machen, wenn Herr Richter keinen Bock hat? Kann der sich doch „Im Namen des Volkes“ leisten…!
Keiner ist für die Zustände zuständig! Wann wacht die Politik endlich mal auf? Ich würde mir als Volksvertreter, Gesetzgeber und zuständige Instanz für die Rahmenbedingungen vor dem hier geschilderten (stellvertretenden) Fall mal Gedanken machen, ob sich die Judikative nicht als Staat im Staat etabliert hat, Richter die völlig folgenfrei ggf. unmotiviert einfach nur Aktenzeichen vom Tisch „arbeiten“ (?) und eine Lobbygetränkte Versicherungsindustrie, welche nicht zahlen will. Die treffen hier aufeinander, da wundert einen das Ergebnis nicht!
Um nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sein, ich wäre nur mit dem Ergebnis der Gerichtsurteile unzufrieden und somit hier mit meiner Meinung exklusiv vertreten biete ich Ihnen ein paar Aussagen von Leuten an, die es wohl wissen müßen…
„Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären. Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen, ist Alltag - und leider nicht die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von unsereinem. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.“ (Zitat Dr. Egon Schneider Richter i.R. ehemals OLG Köln)
„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“ (Zitat Dr. Egon Schneider Richter i.R. ehemals OLG Köln)
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. (Zitat Frank Fahsel, Fellbach ehemals Richter am LG Stuttgart)
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum Rechtsmittelstaat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“ (Richter Diether Huhn, Vorsitzender Richter am Landgericht, Professor für Rechtsdidaktik, Familien- und Sachenrecht)
„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.“ FAZ vom 27.5.1997
Die aufgezeigten Misstände werden u. a. auch in der ZAP-Kolumne: „Der Mythos von der hohen Moral der Richter“ von VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom 25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., daß „die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“, „teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und weist dann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen)“ hin. In der Kolumne wird u. a. ausgeführt, was Richter alles davon abhält, redlich und unvoreingenommen zu arbeiten. In www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von der hohen Moral der Richter wie folgt: „Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungs-Mechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. (Richter am BGH Neskovic)
Meinen Namen können Sie da „Im Namen des Volkes“ getrost streichen, den möchte ich für solch ein Possenspiel nicht missbraucht sehen! Und da bin ich auch nicht der einzige! Denn ich bin hier garantiert nicht, der in solchen Fällen immer gern zitierte, bedauerliche Einzelfall!
Man könnte mir bei meiner Argumentation ggf. Missachtung des Gerichtes vorwerfen, den Nagel würde ich aber gar nicht so hoch einschlagen !!!... da habe ich gar keine Achtung mehr vor !!!
Mit freundlichen Grüßen
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