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Gerichtsbarkeit und Versicherungen eine unheilvolle Allianz

brunnenmax

Mitglied
Registriert seit
2 Jan. 2017
Beiträge
38
Hallo Miteinander, hatte zum Thema schon vor Jahren geschrieben, mittlerweile bin ich keinen Schritt weiter. Wie Gerichte (z.T. überlastet, unmotiviert) und Versicherungen (wollen nicht zahlen) eine unheilvolle Allianz bilden, möchte ich euch hier mal aufzeigen...

Betr. :
Richterrecht / Überlastung der Gerichte / Fehl- und Falschurteile und die „fehlende“ der Lebensrealität entsprechende Möglichkeit adäquat dagegen vorzugehen

Hintergrund :
Nachweislich und unstrittig unverschuldeter Verkehrsunfall (Inselbruch im Knie, Bänderabriss, Kopfverletzungen, Rippenserienbruch 1-8 mit diversen Trümmerbrüchen, entsprechenden Dislokationen und Pseudoarthrosen, Einblutungen zwischen Rippenfell und Lunge) … damit verbunden konnte ich 2 Tage später einen Arbeitsplatz nicht antreten… Versicherung weigert sich den Erwerbsschaden auszugleichen… Familie dadurch in Hartz 4 … Klage und Verfahren vor dem LG Bielefeld und Berufung vor dem OLG Hamm für den Zeitraum 5 Monate nach dem Unfall…
Die weiteren 17,5 Monate der Arbeitsunfähigkeit und des damit verbundenen Erwerbsschadens stehen noch aus.
Aus Verfahrenstaktischen Gründen, nur noch Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers… damit Zuständigkeit des LG Hannover… die schon vorab mitteilen (nach immerhin 1 Jahr), das Sie mit den Urteilen des LG Bielefeld und OLG Hamm konform gehen wollen… ich halte die Vorgehensweise für Hanebüchen… das hat mit Rechtstaatlichkeit aus meiner Sicht nichts mehr zu tun… und die Gerichte können sich im Zweifel komplett hinter dem Richterrecht „verstecken“… da ist der unten beschriebenen Vorgehensweise, gerade auch vor dem Hintergrund der bekannten Arbeitsüberlastung von Gerichten, Tür und Tor geöffnet!
Deshalb sei hier die Begründung des LG Bielefeld (gestützt durch das OLG Hamm) zitiert…

Dieser Aktenlage / Verfahrensprotokoll ist, in Bezug auf die Gerichtlichen Entscheidungen, folgendes zu entnehmen:
  • Zweifelhaft sei bereits, dass der Kläger keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hat, wenn er schon meinen würde, dass es sich hier um einen wirksamen Arbeitsvertrag handeln würde…der Kläger hätte nicht dargelegt, welche Ansprüche er hier geltend gemacht hätte…
Hierzu möchte ich feststellen, dass ich die vereinbarte Tätigkeit unfallbedingt gar nicht aufnehmen konnte. Ich lag auf der Intensivstation im Krankenhaus, „konnte keinen Finger krumm“ machen, soll aber den Arbeitgeber an seine Lohnzahlung erinnern? Außerdem halte ich (nicht nur hier) die Wortwahl des Richters für „Stimmung machend“ und damit unzulässig, weil nicht neutral…
  • Zwar waren die Aussagen des Zeugen Jübner( der potentielle Arbeitgeber) teilweise unpräzise und mit tatsächlichen Begebenheiten nicht in Einklang zu bringen…der Zeuge vermochte sich jedoch auf Nachfragen zu erinnern und Aussageungenauigkeiten zu korrigieren…
Woher will der Richter wissen, was von den Zeugenaussagen tatsächliche Begebenheiten waren und was unpräzise war? Warum läd der einen Zeugen? Kann der Richter „hellsehen“ oder war der beim Einstellungsgespräch dabei? Da hat er ja erstaunliche Fähigkeiten! Immerhin sind zwischen dem Unfall und der Verhandlung 1,5 Jahre vergangen…dementsprechend waren die Zeugenaussagen tatsächlich etwas Durcheinander und der Zeuge konnte sich in mehreren Punkten nicht genau erinnern! Wenn diese aber dann ganz klar und zu meinen „Gunsten“ waren, tauchen die im Verhandlungsprotokoll gar nicht auf! Warum befragt er den dann?

  • Der Kläger müsse sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH (08.11.2001 IX ZR 404/99) ein in seiner Person liegendes Beschäftigungsrisiko entgegenhalten lassen…insbesondere seien hier die a) Qualifikation, b) Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie das c) Alter zu bewerten… dazu im Verlauf mehr!
Hierzu stelle ich fest, dass die erwähnte ständige Rechtsprechung offensichtlich gar nicht so ständig ist, wie das Gericht behauptet. Immerhin gibt es ein Urteil in vergleichbarer Angelegenheit durch den BGH vom 25.06.2013 VI ZR 128/12 aus welchem in der Konsequenz hervorgeht, dass ein Erwerbsschaden schon dann zu bejahen ist, wenn die Erwerbsfähigkeit unfallbedingt entfällt, unabhängig ob aktuell eine Erwerbsstelle überhaupt in Betracht kommt… Weiterhin gibt es ein Urteil des OLG München aus 2010 10 U 1748/07, ebenfalls in einem vergleichbaren Fall, dessen Konsequenz dahingeht, dass der aus der normalen Lebensrealität entnehmbare gute Glaube ausreicht, um einen Erwerbsschaden zu bejahen… kennen die Gerichte diese Urteile nicht? Weiter führt das Gericht in seiner Entscheidung noch den § 287 ZPO an, nach dem es angeblich gehandelt hat! Dieser besagt, dass die Beweislast des Geschädigten nicht zu hoch angesetzt werden darf und sich am „normalen“ Verlauf der Dinge zu orientieren hat…

  • Der Zeuge Jübner hat bekundet, dass es innerhalb der Probezeit schon mal zum Ausscheiden eines Arbeitnehmers gekommen sei…
Das mag ja stimmen, was hat das aber mit meiner Anstellung zu tun ? Da kann ich ja auch jedem Autofahrer den Führerschein alleine deshalb entziehen, weil ich seine Fahrtauglichkeit in Frage stelle, nur weil vor drei Wochen ein anderer Autofahrer betrunken vor einen Baum gefahren ist… das ist doch Kaffeesatzleserei
  • der Kläger ist aus dem vorausgegangenen Arbeitsverhältnis bei einer anderen Firma, aus eben einem solchen, innerhalb der Probezeit ausgeschieden….
In dieser, zunächst in Betracht gekommenen Firma, bin ich innerhalb der Probezeit deshalb ausgeschieden, weil der Arbeitgeber mich für Tätigkeiten eingesetzt hat, für die ich gar nicht eingestellt worden bin und mir Lohnzahlungen vorenthalten hat… entsprechend bin ich innerhalb der Probezeit vor ein Arbeitsgericht gegangen und habe dort Recht bekommen!! Entsprechend wurde ich von diesem Arbeitgeber während der Probezeit gekündigt ( Gott sei Dank). Das mir dies, seitens des LG, innerhalb der Bewertung des Erwerbsrisikos zum Nachteil ausgelegt wird, halte ich für völlig daneben! Hier ging, die in der Risikobewertung angeführte Argumentation des LG , doch eindeutig vom damaligen Arbeitgeber aus…einfach mal 1+1 rechnen!...oder ist das Gericht da schon überlastet?!?!

  • Das Gericht hat insoweit auch bewertet, dass der Kläger zu einem späteren Zeitpunkt eine Tätigkeit (Kläranlageneinbau) aufnahm, die er aber bereits nach 4 Tagen wieder aufgab, weil diese Ihm zu schwer erschien
Offensichtlich scheint das LG hier völlig zu übersehen, das dieses Angebot ca. 4 Monate nach dem Unfall war, und mit der, von mir favorisierten Einstellung als Servicetechniker, nichts zu tun hatte… das ich diese Tätigkeit nach den Verletzungen durch den Unfall gar nicht leisten konnte und ich diese Tätigkeit, als Hartz 4 Empfänger, vom Sozialamt ohnehin nur für ein paar Tage begrenzt genehmigt bekommen habemir dieses in der Risikobewertung zu meinem Nachteil auszulegen, halte ich für unverschämt… Da bekomme ich die Verletzungsfolgen in der Risikobewertung zu meinem Nachteil ausgelegt! ...das ist unglaublich!
  • der Zeuge Jübner gab hierzu an, dass die Einarbeitungszeit der ursprünglichen Tätigkeit auch im Einbau der Kläranlagen gelegen hätte und die Eignung zur Wartung hier maßgeblich vom Verlauf der ersten Woche abhängig ist…
Noch einmal, für den Herrn Richter, ganz langsam zum Mitschreiben… natürlich sollte ich in der ersten, ggf. auch zweiten Woche zunächst beim Kläranlageneinbau mitarbeiten, da nur so gewährleistet ist, die Anlagen, welche ich anschließend warten und überprüfen sollte, in „ungefülltem“ Zustand kennen zu lernen. Dies aber mit der im Anschluss angebotenen Dauertätigkeit im Kläranlageneinbau, welche mit der ursprünglich vereinbarten Tätigkeit nichts mehr zu tun hatte und zudem nach den Verletzungsfolgen des Unfalls auch körperlich nicht mehr leistbar war, zu vermengen, um daraus weitere Argumente für sein anvisiertes 20% Erwerbsrisiko zu kreieren…man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus… da scheint er ja jeden noch so absurden Zusammenhang zu konstruieren, welcher mit der Lebensrealität (siehe § 287 ZPO) aber auch gar nichts mehr zu tun hat.

  • die Bedarfsgemeinschaft hat Sozialleistungen erhalten, die nicht gewährt worden wären, wenn der Kläger das angestrebte Erwerbseinkommen erzielt hätte, außerdem wäre der Kläger nach Anspruchsübergang gemäß § 116 SGB X nicht aktivlegitimiert…
Ach was!! Natürlich hätte die Bedarfsgemeinschaft keine Sozialleistungen erhalten, wenn ich das angestrebte Erwerbseinkommen erzielt hätte, so ein „Schlaufuchs“! Das wollte die Bedarfsgemeinschaft auch gar nicht!! Es war ja nicht meine Absicht Sozialleistungen zu bekommen, ich wollte einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz antreten. Der kausale Zusammenhang, zwischen den dann erforderlichen Sozialleistungen und dem Unfallereignis, scheint dem Richter offensichtlich völlig durch die Lappen gegangen zu sein. Weiterhin, sei hier mitgeteilt, dass innerhalb der Sozialleistungen das Kindergeld und Unterhaltsgeld für beide Kinder 2/3 der Leistungen ausgemacht haben! Es ging mir auch gar nicht darum, diese Gelder wieder zu bekommen (siehe Verweis auf § 116 SGB X), ich verstehe nur nicht, warum mir das in der Berechnung als Einkommen angerechnet wird. Natürlich ist dies nach SGB als Einkommen zu bewerten, auch das bestreite ich gar nicht, aber dass ein Richter, den eben schon erwähnten Zusammenhang zwischen SGB- Berechnung und dem Unfallereignis nicht erkennt, halte ich schon für sehr bedenklich. Hätte ich das anvisierte Arbeitseinkommen erzielt, hätte ich das Kindergeld und den Unterhalt ja zusätzlich zum Einkommen zur Verfügung gehabt. Offensichtlich scheint der Richter diesen Posten aber dringend für das „Kleinrechnen“ meines Erwerbsschadens zu benötigen. Im Umkehrschluss müsste ich ja dann zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen : „ Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt für zwei Kinder, kannst Du mir mal bitte entsprechend den Lohn kürzen…“ Um die Aktivlegitimation soll sich das Sozialamt auch schön selber kümmern, das habe ich doch auch nicht in Frage gestellt, welchen Zusammenhang stellt das Gericht hier eigentlich her…? Unglaublich!!

  • dem Kläger wären erhebliche Fahrtkosten entstanden, 390 € bei einfacher Fahrtstrecke von 35 km… zum Firmensitz in Barver…
Hierzu stelle ich folgendes fest : Fahrtkosten wären mir allenfalls für zwei Monate entstanden, da ich ansonsten über ein Servicefahrzeug (…für alle die es immer noch nicht begriffen haben , nicht das Fahrzeug für einen Vorarbeiter im Einbau der Anlagen) verfügt hätte. Ein ganz entscheidender Punkt für die Wahl dieses Arbeitsplatzes, da ich jahrelang als verantwortlicher Angestellter einer im Wasser und Pumpenbau tätigen Firma in Stuhr einen täglichen Arbeitsweg von 100km gehabt habe. Und selbst wenn ich dieses Fahrzeug vor Ablauf der Probezeit nicht hätte erwarten können (OLG Hamm) und diese Strecke hätte tatsächlich absolvieren müssen, frage ich mich, mit welchen Zahlen die Gerichte rechnen? Nehme ich die 390€ Berechnungsgrundlage des Gerichtes und multipliziere diese mit 2,68 (entspricht 100km), so hätte ich dort monatliche Fahrtkosten von ca. 1120€ gehabt. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 24000 € hätte ich da beim Finanzamt Fahrtkosten von ca. 13350 € ansetzen müssen…ob das der Finanzbeamte wohl überlebt hätte? Hier handelt es sich scheinbar um einen juristischen Zaubertrick der Rechenkunst…ist das ein alberner Blödsinn! Im Übrigen hatte der Zeuge in der Verhandlung bzgl. des Servicefahrzeuges ausgesagt, das er sich bei meiner Qualifikation da keinerlei Sorgen gemacht hätte… taucht im Verhandlungsprotokoll aber gar nicht auf, warum eigentlich nicht… macht das dem Richter seine schöne Rechnung sonst kaputt?

  • …der Zeuge Jübner vertritt die Auffassung, dass das Arbeitsverhältnis durch den (Unfallbedingten)Nicht-Antritt eben nicht zustande gekommen sei…
Ich auch!... ist auch ein bisschen blöd, wenn man auf der Intensivstation liegt, nicht weiß, wann man wieder beisammen ist, noch keinen Handschlag gemacht hat, aber vom Chef die pünktliche Lohnzahlung einfordert…wie war das noch mal mit der Lebensrealität (§ 287 ZPO) oder quackelt der das nur in die Akte, weil das formell da reingehört?
  • Meine Qualifikation sei besonders zu bewerten gewesen
Was will der Richter darüber eigentlich wissen? Fragen Sie Ihn mal danach! In der Verhandlung durfte ich gerade mal zweieinhalb Sätze zur Qualifikation und der damit verbundenen Erwerbshistorie sagen, danach unterbrach er mich und wendete sich anderen Themen zu. Ich bin ausgebildeter Facharbeiter „unter Tage“(Bergmann) Brunnenbauermeister, Staatlich geprüfter Techniker, Zertifizierter Kanalinspekteur, zertifizierter Dichtheitsprüfer, zertifizierte Fachkraft für Abwassertechnische Anlagen nach DGVU, zertifizierter Probennehmer nach TVO, geprüfte Fachkraft nach DVGW W 120 und W130, zertifizierte Fachkraft nach SCC**für operativ tätige Führungskräfte für Arbeits- und Umweltschutz, Zertifiziert nach DIN 4021 und EN 13508, Bohrgeräteführer für Hydrologie und Geothermie, habe jahrelang auch Abwassertechnische Anlagen geprüft, bei Wind und Wetter bis zu 16 Stunden auf Montage gearbeitet…selbst Herr Jübner befand, das ich eigentlich überqualifiziert bin, meine Qualifikation hat dazu gereicht, das mich die Fa. Jübner als Servicetechniker eingestellt hat und nach dem Unfall weiterhin eine, wenn auch andere Anstellung anvisierte… und dann kommt der Richter und bewertet ohne jedwede Kenntnis meine Qualifikation dahingehend, das er mir ein Erwerbsrisiko bastelt…in was für einem Film bin ich hier eigentlich Hauptdarsteller geworden?...so ein unverschämter Kerl! Auch hier noch einmal der Verweis auf den § 287 ZPO und das Urteil vom OLG München…
  • Mein Alter von damals 50 Jahren wäre ebenfalls beim Erwerbsrisiko zu bewerten gewesen
Ich bin kein Jurist, wäre aber mal spannend, ob das einer sozialrechtlichen bzw. Grundgesetzlichen Überprüfung standhalten würde… verstößt das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz… erfüllt das nicht den Tatbestand der Altersdiskriminierung?... wo ist der Unterschied in den Einkommensfolgen, wenn ein 30,40 oder 50- jähriger über den Haufen gefahren wird und anschließend kein Einkommen hat… da sollte der Gesetzgeber vielleicht der entsprechenden Altersgruppe einen Warnhinweis zukommen lassen, dass man sich dahingehend 3-mal überlegt, ob man noch am Straßenverkehr teilnimmt!... Himmel hilf!

  • Zeiten der Arbeitslosigkeit fließen ebenfalls entscheidungsführend in die Bewertung ein…
Welche Arbeitslosigkeit meint der Richter ? Wann? Wo ? Wie lange? Und warum? Ich kann da nichts erkennen ! Da kann er mich gerne aufklären, was ich da in meinem Leben scheinbar nicht mitbekommen habe!

Ich komme aus dem Ruhrgebiet , bin gelernter Bergmann (wer ist mehr?J)…dementsprechend kann man mit mir durchaus Tacheles reden... harte Arbeit bin ich gewohnt… Bergbau, Brunnenbau, Geothermie, „Scheißhauskanäle“ bewerten, Abwasseranlagen prüfen….
Und Tacheles reden wir hier jetzt mal, diplomatische, ggf. juristisch einwandfreie Verbalerotik…da ist mir nach fast vier Jahren Kasperletheater nicht mehr nach…
Da werden Dinge, die nicht stimmen, mit Dingen begründet, die schlichtweg falsch sind …
Da werden Beweismaterialien und Zeugenaussagen, welche ganz klar zu meinen Gunsten waren, in der Urteilsbegründung weggelassen, die tauchen schlicht nicht auf… Fragen, die der Richter in der Verhandlung stellte, konnten nicht beantwortet werden, da er sofort unterbrach… warum fragt der, wenn er die Antworten nicht hören will!das Bild, was dieser Richter von mir zeichnen und stimmungsmachend in Szene setzen will, ist zielgerichtet, konstruiert, schlecht recherchiert, falsch sowie willkürlich und entsprechend wohl seinem Verfahrensziel zuzurechnen... aber Hauptsache die Haare liegen und die Scheiß-Krawatte hängt gerade… es reicht eben nicht, das die „Aktenlage“ formell in Ordnung ist, auf den Inhalt kommt es an… da interessiert sich von den aber leider niemand für! Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Aktenlagen, nicht nur in der Justiz (…Krankenhäuser, Altenheime, Bauberichte…etc.) , inhaltlich zusammengelogen sind, bestimmten Interessen folgen…schlichtweg das Papier nicht wert sind auf welchem sie zusammen gequackelt wurden !!! Aber bei der Aktenlage bekommt der geneigte Bürokrat ja einen feuchten Fleck in den Grauripp-Schlüppi!!
Richterliche Neutralität kann ich weit und breit nicht erkennen… selbst das OLG Hamm scheint sich einzig an der „mehr als fragwürdigen Aktenlage“ des LG zu orientieren, damit dem „ Kollegen“ die Hand vor den Hintern gehalten wird…
Und die Urteilsbegründung bekommen Sie ja erst mit dem Urteil, Sie haben vorher gar nicht die Möglichkeit, den Richter zu fragen, ob er da nicht ein paar ganz entscheidende Dinge vergessen hat…

Mit Verlaub, verarschen kann ich mich auch selbst! Da gehe ich demnächst besser zu einer Karnevalsveranstaltung… da laufen auch verkleidete „Dummschwätzer“ rum… mit dem Vorteil, dass man sich die dortige Veranstaltung mit genügend Alkohol noch schön saufen kann… vielleicht wären Rumänische Hütchenspieler auch eine geeignete Anlaufstation…
Wenn unsereiner eine solche schlampige Arbeitsweise an den Tag legen würde, könnte der sich auf eine fristlose Kündigung mit anschließender Sperrzeit beim Arbeitsamt einstellen!
Schadensrückstellungen steuerfrei stellen bei den Versicherungen, jahrelange Verfahren… da hat die Lobby der Versicherungsindustrie doch ganze Arbeit geleistet… usw.
Versaufen die Protagonisten das eingesparte Geld bei der Schadensregulierung in der nächsten Fortbildungsveranstaltung , wo man sich wiedersieht LL?
Dieser Richter hat, nebenbei angemerkt, dafür gesorgt, dass unser „Schaden“ noch um 10.000€ angewachsen ist… 4066€ für den Anwalt der Versicherung, denselben Betrag laut Gebührenordnung an meinen Anwalt, 888 € an das OLG… usw. … das darf die „Bedarfsgemeinschaft“ auch noch für dieses Possenspiel bezahlen…
Manchmal kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen könnte…!

Ganz toll unser Rechtstaat! Da fühlt sich der Bürger tatsächlich nicht mehr mitgenommen, der ist mitgenommen! Natürlich können auch Richter Fehler machen, aber was der sich hier geleistet hat ist doch schon eine ganz erhebliche Aneinanderreihung von Merk- und Fragwürdigkeiten… und ein OLG hinterfragt da rein gar nichts von ??
Und bei Willkür, was soll das hier bitte anderes sein, bzw. Rechtsbeugung etc. muss ich dem jeweiligen Richter noch „Mutwilligkeit“ nachweisen…
das Richterrecht gehört ganz dringend reformiert, schauen Sie sich mal an, warum das eingeführt worden ist… nur weil unter den Urteilen ein offizieller Stempel ist, macht es das Urteil nicht richtig oder besser.
Erst wird man derartig unsachlich, unfachlich… aber wohl gewollt in die existentielle Fast-Pleite geurteilt, um sich dann anzuhören, dass man ja die Möglichkeit hätte (Anhörungsrüge…Dienstaufsichtsbeschwerde…), natürlich auf eigenes finanzielles Risiko, etwas dagegen zu tun. Da schleicht sich durchaus das Gefühl ein, das das durchaus auch so gewollt ist… alle können sagen, wieso, Sie könnten doch… nur wie das in der Praxis funktionieren soll… da herrscht dann großes Schweigen im Walde!
Und wenn man vom Gesetzgeber etwas dazu hören will, bekommt man in einer Dauerschleife zu Hören : Da dürfen wir nichts zu sagen, das kommentieren wir nicht…gehen Sie zu einem Anwalt… was soll der denn machen, wenn Herr Richter keinen Bock hat? Kann der sich doch „Im Namen des Volkes“ leisten…!
Keiner ist für die Zustände zuständig! Wann wacht die Politik endlich mal auf? Ich würde mir als Volksvertreter, Gesetzgeber und zuständige Instanz für die Rahmenbedingungen vor dem hier geschilderten (stellvertretenden) Fall mal Gedanken machen, ob sich die Judikative nicht als Staat im Staat etabliert hat, Richter die völlig folgenfrei ggf. unmotiviert einfach nur Aktenzeichen vom Tisch „arbeiten“ (?) und eine Lobbygetränkte Versicherungsindustrie, welche nicht zahlen will. Die treffen hier aufeinander, da wundert einen das Ergebnis nicht!
Um nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sein, ich wäre nur mit dem Ergebnis der Gerichtsurteile unzufrieden und somit hier mit meiner Meinung exklusiv vertreten biete ich Ihnen ein paar Aussagen von Leuten an, die es wohl wissen müßen…

„Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären. Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen, ist Alltag - und leider nicht die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von unsereinem. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.“ (Zitat Dr. Egon Schneider Richter i.R. ehemals OLG Köln)
„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“ (Zitat Dr. Egon Schneider Richter i.R. ehemals OLG Köln)
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. (Zitat Frank Fahsel, Fellbach ehemals Richter am LG Stuttgart)
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum Rechtsmittelstaat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“ (Richter Diether Huhn, Vorsitzender Richter am Landgericht, Professor für Rechtsdidaktik, Familien- und Sachenrecht)
„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.“ FAZ vom 27.5.1997
Die aufgezeigten Misstände werden u. a. auch in der ZAP-Kolumne: „Der Mythos von der hohen Moral der Richter“ von VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom 25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., daß „die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“, „teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und weist dann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen)“ hin. In der Kolumne wird u. a. ausgeführt, was Richter alles davon abhält, redlich und unvoreingenommen zu arbeiten. In www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von der hohen Moral der Richter wie folgt: „Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungs-Mechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. (Richter am BGH Neskovic)


Meinen Namen können Sie da „Im Namen des Volkes“ getrost streichen, den möchte ich für solch ein Possenspiel nicht missbraucht sehen! Und da bin ich auch nicht der einzige! Denn ich bin hier garantiert nicht, der in solchen Fällen immer gern zitierte, bedauerliche Einzelfall!
Man könnte mir bei meiner Argumentation ggf. Missachtung des Gerichtes vorwerfen, den Nagel würde ich aber gar nicht so hoch einschlagen !!!... da habe ich gar keine Achtung mehr vor !!!


Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo brunnenmax

Ich kann unmöglich den langen Text in einem Stück lesen und erfassen. Das hole ich gewiss nach, in Häppchen.

Ich frage dennoch mal nach: Wurde das Verhalten des Gerichts schriftlich gerügt?

Mehr kann ich vermutlich auch später nicht beitragen.
Ich weiß nur, dass eine Rüge zeitnah erfolgen muss.

LG

P.S.
Deine Wut konnte ich bereits nach dem kl. Stückchen Text verstehen, das ich bisher nur lesen konnte.
Wie ihr / du und deine Famile / das verkraftet .... ?
 
Ja, ich weiß, das der Text relativ lang ist...aber ich finde das muss sein, damit man klar und deutlich jeden einzelnen Bewertungs - und Begründungspunkt des Gerichtes (habe ich wortwörtlich aus dem Urteil übernommen) erfassen kann...natürlich sind wir in die Berufung vor das OLG gegangen... die haben sich ausschließlich am grünen Tisch an die Glaskugel gesetzt und sind einzig der "konstruierten" Aktenlage des LG gefolgt... alles weitere an Maßnahmen kann man dem Text ebenfalls entnehmen... habe mich auch schon an den Petitionsausschuss des NRW Landtages gewandt... der Präsident des LG Bielefeld gibt auf die Intervention in einem 2-Zeiler die Auskunft, das er die Beschwerde zwar zur Kenntnis nimmt, es aber bei dem Urteil bleibt...basta! Bis zu einem gewissen Streitwert, darf eh der Richter, dem man fehlerhaftes Verhalten vorwirft, selber entscheiden, ob er einen Fehler gemacht hat... da brauche ich nicht einmal einen Finger um mir daran abzuzählen, was da wohl bei heraus kommt... LG Volker
 
Hallo alias brunnenmal,

bitte in Absätzen mit zwischen Zeilen schreiben! Wir tun uns vielleichter beim Lesen. Danke
Meinen Namen können Sie da „Im Namen des Volkes“ getrost streichen, den möchte ich für solch ein Possenspiel nicht missbraucht sehen!
Richtig: Das Volk in dessen Namen die Richterinnen und Richter ihr Urteil sprechen, verstehen diese Urteile nicht mehr.
Die Urteile sind zumeist "Im Namen des Geldes und der Institution (Versicherung, UV-Träger, Rentenversicherung usw) gesprochen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Tut mir leid, der Text ist an den Rechtsausschuss des Bundestages gegangen und hatte Absätze... nach dem kopieren und einfügen hatte er leider keine mehr! Aber ich hoffe , das trotzdem deutlich wird, das man bei solch einem Verfahren wohl kaum von Rechtsstaatlichkeit sprechen kann...

Das ist ein einziger Klamauk, um ggf so zu tun als wäre man ein Rechtsstaat... ich will hier auch nicht alle Gerichte über einen Kamm scheren, aber die Aussagen von den Richtern kommen ja auch nicht von irgendwo her. LG Volker
 
Entschuldigung, ich schon wieder ! Zum Thema Arbeitsüberlastung der Gerichte: Ich habe mal meine Krankenversicherung gefragt, wie es sich mit der Regulierung seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bzgl. Ihrer Kosten ( Krankenhaus, Ärzte, Heilbehandlungen....) verhält.

Die müssen auch klagen...die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich nämlich, diese Kosten auszugleichen... mit der Begründung, dass das LG und OLG "völlig zu Recht" festgestellt hätten, das mir kein Erwerbsschaden entstanden sei !!

Da gehe ich demnächst auch in den Baumarkt, weigere mich die 40 Sack Beton zu bezahlen, mit der Begründung, das ich in der Holzabteilung keinen Hustensaft gefunden habe...:).

Wenn ich ein Gericht wäre, würde ich mich über die Arbeitsüberlastung nicht mehr wundern... der Versicherung würde ich umgekehrt die Frage stellen, ob Sie noch alle Schrauben am Zaun hat... so etwas würde ich nicht verhandeln ! LG Volker
 
Hallo zusammen.

Insgesamt gesehen hast Du Recht Volker.
Bei deiner Vermutung, dass es im Baumarkt in der Holzabteilung keinen Hustensaft gäbe, kommen bei mir allerdings Zweifel auf. Beim Kafferöster gibt es schließlich auch PC-Zubehör und an der Tanke Wollsocken...

Unser Rechtssystem führt sich an sovielen Stellen ad absurdum, da liegt der Vergleich mit einer Bananenrepublik nahe, wenngleich ich denen nicht zu Nahe treten möchte.
Sei es Rechtsprechung nach Tagesform der Richter, Gesetzgebung nach Diktat der Lobbyisten, damit den Automobilkonzernen im Strafrechtsfall nicht zu weh getan werden kann oder Täterschutz vor Opferschutz im Strafrecht. Beschämend

Gruß
Hefti
 
Stimmt, mit der Tanke und den Wollsocken etc. ... ich weigere mich allerdings in weiten Teilen, von einem Rechtssystem zu sprechen.

Da hat sich eine Justizindustrie geformt und etabliert, das einem Angst und bange wird... die Richter (innen) dürfen praktisch gesehen völlig folgenfrei tun und machen, was Sie wollen und der geneigte Volksvertreter sitzt daneben und vertritt die Auffassung, das er da nicht eingreifen darf.

Mein Vorschlag wäre, das die Gerichtsverfahren mit einer Videokamera dokumentiert werden... so hätten alle Beteiligten die Möglichkeit, wenn der Richter z.B. Aussagen, welche seinem Verfahrensziel entgegenstehen, einfach in der "Aktenlage" weglässt, zu intervenieren. Im Strassenverkehr werden diese "Dash-Cams" doch auch zugelassen. Nachdem alle Beteiligten das so erfolgte Urteil "akzeptiert" haben, kann das ganze ja auch wieder gelöscht werden.

Gerade die Richterschaft, müsste doch von Berufswegen an einer korrekten "Beweissicherung" allerhöchstes Interesse haben... aber ich befürchte, nur nicht gegen sich selbst.

Gruß Volker
 
Gerade die Richterschaft, müsste doch von Berufswegen an einer korrekten "Beweissicherung" allerhöchstes Interesse haben... aber ich befürchte, nur nicht gegen sich selbst.
Richtig erkannt - die Damen und Herren also die Richterschaft haben kein Interesse das sie beobachtet werden.

Letzten Dienstag habe ich mich in die letzte Verhandlung der Richterin B.P im SG Augsburg gesetzt.
Frau Richterin erkannt mich und redete ein paar Worte mit mir (hatte am selben Tag Verhandlung bei Ihr)
Zuletzt sagte sie: Herr xxx will nur mich beobachten!

Würden Videoaufnahmen gestattet sein, die würden nur noch Schreibtisch Urteile sprechen.
 
... die Damen und Herren also die Richterschaft haben kein Interesse das sie beobachtet werden...
Sind wir wieder auf Stammtischniveau bei der Diskussion. Selber wünschen das der eigene Fall ganz individuell behandelt wird und auf der anderen Seite aber immer voll raus mit solchen undifferenzierten Verallgemeinerungen. Mir wir regelmäßig schlecht bei deinen häufig total dummen Aussagen!
Ich erinnere mich noch an das geknackte Gutachterforum vom IMB. Da gab es auch so Typen die immer pauschal von den Simulanten und Versicherungsbetrügern gesprochen haben. Ich würde mich als Betroffener nicht auf dieses Niveau herablassen!
Sorry bisschen Offtopic aber das mußte raus!
 
Hallo Micha, eure "Privatauseinandersetzung" kenne ich nicht, ich hoffe, das Du meine Meinung nicht als pauschal wertest... entsprechend habe ich durchaus deutlich gemacht, das ich nicht alle Gerichte oder Richter (innen) über einen Kamm scheren möchte... aber das der Wunsch bzw. das Verlangen, wenn nicht auch das Recht auf individuelle Verfahren besteht, kann ich nachvollziehen... und das dies zu häufig leider nicht der Fall ist, wollte ich an meinem Beispiel aufzeigen...

Entsprechend habe ich Wort für Wort des Richters zitiert! Ich wollte bei aller Diskussionswürdigkeit der Thematik,mich an der "zumindest meiner Realität" betreffenden Situation orientieren. Und ich denke das die Richterschaft sich genauso an der Qualität Ihrer Arbeit überprüfen lassen müsste, wie alle anderen Berufsgruppen auch... da gibt es doch bestimmt Mittel und Wege, ein Videobeweis wäre eine Möglichkeit...

LG Volker
 
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