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Gerichtliche Entscheidungsfrist in ER-Sache?

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
Hallo,

aus aktuellem Anlass hier http://www.sozial-krankenkassen-ges...nicht-mehr-zahlen-hilfe/index15.html#post5711 eine kurze Schilderung mit konkreter Frage:

Leistungseinstellung 25.02.2013, kein anderes Einkommen
Widerspruch
ER-Antrag an das SG (aufschiebende Wirkung, hilfsweise einstweilige Anordnung)
ablehnender SG-Beschluss
vor 3 Monaten Beschwerde an das LSG
inzwischen: Widerspruchsbescheid und Klage, SG
Nachfrage zur ER-Sache beim LSG
jetzige Antwort

„ … das Gericht ist um eine zügige Bearbeitung dieses Verfahrens bemüht. Ein genauer Zeitpunkt der Entscheidung kann aber derzeit noch nicht angegeben werden".
Frage: wie viel Zeit darf sich das LSG da lassen und welche Möglichkeiten hat der Betroffene?

Ihm geht nach 5 Monaten langsam "die Luft" aus.

Gruß!
Machts Sinn
 
Frage: wie viel Zeit darf sich das LSG da lassen und welche Möglichkeiten hat der Betroffene?

Ihm geht nach 5 Monaten langsam "die Luft" aus.


Hallo,
unternimmt ein Gericht 6 Monate nichts kann man eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage: Das betroffene Gericht selbst entscheidet darüber.

Was anderes fällt mir nicht ein, vlt. haben ja andere noch bessere Ideen?

VG DH
 
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