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gerichtliche Beweisanordnung bzw. Beweisbeschluss

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo Liebe Forum-Mitglieder,

darf das Gericht neu eingereichte Schilderungen der Lebenssachverhalte, die den Grad der gesundheitlichen Schädigungen erheblich beeinträchtigen, einfach ignorieren.

Oder ist das Gericht verpflichtet dahingegend zu vermitteln?

Der neue schädigende Sachverhalt weicht wohl, vom ursprünglichen Klageantrag ab.

Ist das Gericht dennnoch verpflichtet von Amts wegen zu ermitteln oder nicht?

Herzliche Grüße
beiself
 
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