Hallo Liebe Forum-Mitglieder,
darf das Gericht neu eingereichte Schilderungen der Lebenssachverhalte, die den Grad der gesundheitlichen Schädigungen erheblich beeinträchtigen, einfach ignorieren.
Oder ist das Gericht verpflichtet dahingegend zu vermitteln?
Der neue schädigende Sachverhalt weicht wohl, vom ursprünglichen Klageantrag ab.
Ist das Gericht dennnoch verpflichtet von Amts wegen zu ermitteln oder nicht?
Herzliche Grüße
beiself
darf das Gericht neu eingereichte Schilderungen der Lebenssachverhalte, die den Grad der gesundheitlichen Schädigungen erheblich beeinträchtigen, einfach ignorieren.
Oder ist das Gericht verpflichtet dahingegend zu vermitteln?
Der neue schädigende Sachverhalt weicht wohl, vom ursprünglichen Klageantrag ab.
Ist das Gericht dennnoch verpflichtet von Amts wegen zu ermitteln oder nicht?
Herzliche Grüße
beiself