Erstmal gruß an alle,
ich habe ein paar Fragen und würd euch bitten, wenn möglich diese zu beantworten.
1. Ich habe eine SG Verhandlung am 26.01.2009 gehabt und das Urteil wurde dort mündlich verkündet. Ich warte bis heute auf das schriftl. Urteil um in Revision zu gehen. Das Urteil hat nämlich für mich negative Folgen und ich muss in Berufung gehen da nach Paragraph 109 SGB ist es für mich positiv 30% MDE erhalten zu haben. Meine konkrete Frage: gibt es gestzliche Fristen bis wann das Urteil schriftlich erfolgen muss und was kann ich dort machen. Mehrere Anfragen von mir und meinem Anwalt wurden abgetan mit, es wird bald fertig.
2.Den Richter möchte ich für weiteren Angelegenheiten wegen Befangenheit ablehnen. Welche Möglichkeiten habe ich dazu, gibt es ein Musteranschreiben oder wie geht man dort vor?
3.Bin ich von der Reha entlassen worden als voll erwerbsunfähig mit weniger als 3 Std. Arbeit und beim medizinischen Dienst mit teilerwerbsgemindert, also Arbeiten mit 3-6 Std. möglich. Was kann man dort unternehmen um dagegen anzugehen?
4. Wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit entstand und die Akten dazu vernichtet wurden durch die BG gegen wenn kann ich vorgehen? zivilrechtlich gegen den Arbeitgeber oder die BG und wie, muss z.B. Anzeige erstattet werden, oder ?
Danke im voraus für die zeit und evtl. Antworten.
MfG
drago
ich habe ein paar Fragen und würd euch bitten, wenn möglich diese zu beantworten.
1. Ich habe eine SG Verhandlung am 26.01.2009 gehabt und das Urteil wurde dort mündlich verkündet. Ich warte bis heute auf das schriftl. Urteil um in Revision zu gehen. Das Urteil hat nämlich für mich negative Folgen und ich muss in Berufung gehen da nach Paragraph 109 SGB ist es für mich positiv 30% MDE erhalten zu haben. Meine konkrete Frage: gibt es gestzliche Fristen bis wann das Urteil schriftlich erfolgen muss und was kann ich dort machen. Mehrere Anfragen von mir und meinem Anwalt wurden abgetan mit, es wird bald fertig.
2.Den Richter möchte ich für weiteren Angelegenheiten wegen Befangenheit ablehnen. Welche Möglichkeiten habe ich dazu, gibt es ein Musteranschreiben oder wie geht man dort vor?
3.Bin ich von der Reha entlassen worden als voll erwerbsunfähig mit weniger als 3 Std. Arbeit und beim medizinischen Dienst mit teilerwerbsgemindert, also Arbeiten mit 3-6 Std. möglich. Was kann man dort unternehmen um dagegen anzugehen?
4. Wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit entstand und die Akten dazu vernichtet wurden durch die BG gegen wenn kann ich vorgehen? zivilrechtlich gegen den Arbeitgeber oder die BG und wie, muss z.B. Anzeige erstattet werden, oder ?
Danke im voraus für die zeit und evtl. Antworten.
MfG
drago