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Gerichtliche Auseinandersetzung, Fragen dazu!PlZ HelP!

drago

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Mai 2007
Beiträge
116
Erstmal gruß an alle,

ich habe ein paar Fragen und würd euch bitten, wenn möglich diese zu beantworten.


1. Ich habe eine SG Verhandlung am 26.01.2009 gehabt und das Urteil wurde dort mündlich verkündet. Ich warte bis heute auf das schriftl. Urteil um in Revision zu gehen. Das Urteil hat nämlich für mich negative Folgen und ich muss in Berufung gehen da nach Paragraph 109 SGB ist es für mich positiv 30% MDE erhalten zu haben. Meine konkrete Frage: gibt es gestzliche Fristen bis wann das Urteil schriftlich erfolgen muss und was kann ich dort machen. Mehrere Anfragen von mir und meinem Anwalt wurden abgetan mit, es wird bald fertig.

2.Den Richter möchte ich für weiteren Angelegenheiten wegen Befangenheit ablehnen. Welche Möglichkeiten habe ich dazu, gibt es ein Musteranschreiben oder wie geht man dort vor?

3.Bin ich von der Reha entlassen worden als voll erwerbsunfähig mit weniger als 3 Std. Arbeit und beim medizinischen Dienst mit teilerwerbsgemindert, also Arbeiten mit 3-6 Std. möglich. Was kann man dort unternehmen um dagegen anzugehen?

4. Wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit entstand und die Akten dazu vernichtet wurden durch die BG gegen wenn kann ich vorgehen? zivilrechtlich gegen den Arbeitgeber oder die BG und wie, muss z.B. Anzeige erstattet werden, oder ?

Danke im voraus für die zeit und evtl. Antworten.

MfG

drago
 
Hallo drago

Der Richter kann sich mindestens 3 monate zeit lassen bis zur schriftl.Urteilsbegründung, kann auch länger dauern habs vergessen. Bei mir warens fast 4 mon.
Ab erhalt dieses Endurteils beginnen die fristen zu laufen.

Zu Befanenheitsantrag siehe im Forum nach, wurde heute nochmals behandelt.Es gibt keine Musteranschreiben da Befangenheitsanträge eine schwere hürde bedeuten als Fall-Beispiel
http://www.michael-hickman.org/deu/deu_docs/030904_to_ag_whv_bartels.html
http://www.sidiblume.de/info-rom/bgbl/2004s3220.htm
http://www.juraforum.de/forum/archi...chter-beschwerden-wg.-eigener-fehler-abweisen

Zu deinen anderen fragen erstaunt ebenfalls, du hast einen Rechtsbeistand der müßte doch alle Fragen in 0, nix beantworten können.
vg natascha

drago bist du dir wirklich sicher du besitzt einen Rechtsbeistand?
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo natascha,

danke erstmal für deine antwort und die links, wirklich sehr hilfreich. Ja ich habe einen Rechtsanwalt und er vertritt mich in einer Angelegnheit die sehr teuer ist, darauf hin wurde ich von meiner Rechtsschutz, obwohl ich 30 Jahre lang Beiträge gezahlt und keine großen Vorfälle gehabt habe, gekündigt und eine andere Rechtsschutz zu bekommen ist bis unmöglich.

Ich lese deine fundierten Beiträge gerne, da sie Erfahrung und Wissen aufzeigen. In einem Beitrag hast du auch erwähnt, dass seinen Anwalt mit Infos füttern muss, was ich auch tue. Zum großen Teil auch Dank dieses Forums, deshalb bin ich auch aktiver Sponsor geworden. Vllt. gibt es noch Infos zu den anderen Fragen?

In 3 weiteren Fällen werde ich durch meine Gewerkschaft vertreten, jedoch wird in 1. instanz ein Bearbeiter hingesetzt, der sagen wir mal nicht viel Erfahrung oder auch Willen hat. In 2. Instanz sieht dies anders aus, aber man verliert unnötig Zeit.

Danke aber soweit erstmal und netten Gruß

drago
 
Hallo drago

deine fragen waren bzw. sahen nicht danach aus ,hier besteht ein rechtsbeistand deshalb meine anmerkung.

Nun zeigt sich die Rechtschutzversicherung wurde dir gekündigt ,ist dies zutreffend. Und du mußt nun alles selbst löhnen.
Meine antwort zu Befangenheitsantrag ist ist verstanden worden?

Zu 2. willst du den richter für weitere angelegen ablehnen gibt es nicht, entweder du bringst ihn weg, oder er bleibt dir erhalten.

Bezgl. Befangenheitsantrag konntest an beispielen ja sehen, ist nicht ganz einfach.
selbst richter langen hier voll daneben

http://www.jurablogs.com/de/freiburger-richter-erhaelt-15-monate-auf-bewaehrung

Zu pkt 3 bitte mehr infos im detail, ist sonst schwer zu differenzieren, wer-wie wo-was.warum?

Zu 4. dir liegt doch eine gesamte kopie der BG-Akte vor, und natürlich auch das AZ ,hierzu ist ja hingänglich bekannt die gesetzliche Unfallversicherungen unterschlagen ganze Gutachten und befundberichte nur wie bei dir alles verlorengeht scheint unmöglich wegen EDV-achivierung.

Eine vorgehensweise Klage wegen unterschlagung von Unfallanzeigen ist beim Sozialgericht zu betreiben.
Lasse bewußt den Strafgerichtsweg in der sache aus.
Jedoch wird in erster instanz ein berater hingesetzt,umso besser solltest du drauf sein, diese berater zeichnet nicht gerade sachkunde aus.

Abschließend drago deine vortrag in Pkt 1 und urteil habe ich nicht verstanden bzw ich kanns mit diesen angaben nicht transparent finden.
wer-was-wie warum -wo, alles möglich.

Mein rat , mache dich zu allen anfallenden fragen hier schlau,und füttere deinen RA mit schriftl, angefertigten fakten, welche er zum gegenstand seiner schriftsätze machen muß.

Bevor seine schreiben die kanzlei verlassen genehmige vorher diese schriftsätze. Sonst könnte es sein,der mist geht dem gericht zu, was letzendlich auch du zu vertreten hast.

Nur zur Info ! Hunderte von Advokaten sitzen im geschlossenen Strafvollzug ein , aber nicht weil sie der oma ihr fahrrad geklaut haben.

vg natascha
 
Hallo drago,

wenn es ein Urteil I. Instanz ist, ist das Rechtsmittel nicht die Revision, sondern die Berufung.

Hier der § der die Frist enthält:

§ 517 ZPO
Berufungsfrist
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.

Wenn du in Berufung gehst, müsste die RSV eigentlich weiterbezahlen, da der Rechtsstreit im Versicherungszeitraum entstanden ist, er ist ja noch nicht beendet, durch Einlegung des Rechtsmittels.

Sicherheitshalber würde ich dem RA mitteilen, dass er Berufung einlegen soll, damit die Frist gewahrt ist.

Die anderen Fragen fallen leider nicht in meinen Erfahrungsbereich.

Gruß Jens
 
Hallo drago,

ich frage mich immer wieder, für was müssen wir den Anwälten eigentlich soviel Gebühren bezahlen, wenn sie nicht einmal diese Fragen beantworten können?

Mein erster Anwalt hat mich immer informiert.

Bei meinem letzten Anwalt, der mit dem Parteienverrat und mir gegenüber mit chronischem Stillschweigen, hat mich voll rein gelegt.
Ich erfuhr (wegen meines mahnenden Bauchgefühls)nur durch einen Anruf bei Gericht unter Angabe meiner Aktennummer die Nachricht, dass das Urteil bereits vor 6 Wochen an meinen Anwalt raus ging.

So handeln BG-ausgebildete Anwälte, besonders, wenn sie im Voraus bezahlt werden mussten.

Gruß Ariel
 
Hallo ariel,

deine persöhnliche erfahrung ist leider kein einzelfall, man sollte bei jedem mandatsauftrag jedem Advokaten gleich als vertragsbestandteil einen Vertrag beifügen aus welchem hervorgeht , bei nichterfüllung und schlechtausführung drohen vertragsstrafen .

Die meisten Advokaten verstehen sich mitlerweile als reine Gebühreneinzugszentrale um ihren maroden Kanzleibetrieb am leben zu erhalten.
http://www.justizirrtum.info/faelle/anwalt/inhalt.htm
http://www.xn--rechtsanwlte-online-owb.com/haftung.html

das Salz in der suppe
http://www.juraforum.de/lexikon/Verj%C3%A4hrung

ariel du warst schlicht und ergreifend zu gutmüdig mit dem RA, hättest ihm was gutes antun müssen.

zitat : ich hab langsam so ein hass auf dieses scheiss studium wegem diesen 2 hs examen und den abgefuckten aussichten......

AUS;
http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=3807&start=15&sid=c85c3b317363e0e5948b8a628d1227ac


Wobei wir wieder beim thema sind. alt und krank gleich hilflos.. grins


vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutan Abend zusammen,

ich wollte mich kurz fassen und aus dem Grund hatte ich allg. Fragen gestellt. Sorry für die Unverständlichkeit. Ich habe hier viel gelesen und Vorschläge berücksichtigt, jedoch komme ich in meinem Fall net 100% weiter.

Vllt. erlaubt ihr mir, dass ich mir meinen Frust von der Seele schreibe.

Kurz zum Punkt Revision, war falsch gewählt es war Berufung gemeint, nur was ich nicht verstehe in punkto Revision, ab wann folgt diese, aber dem zeitpunkt wo man versichert war und in dieser Zeit etwas passiert ist, oder dem Zeitpunkt wann man die Anträge gestellt hat um zu seinem Recht zu kommen.

zu 1)Mein Anwalt hat das SG angeschrieben und versteht selbst nicht, dass man in dieser Amgelegenheit wartet. Ich zitiere aus seinem Schrieben: "Angesichts der besonderen Bedeutung der Angelegnehit für den kläger im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Verfahrens und der engültig klärenden Fragen zu Gewährung von Leistungen durch die BEklagte ist eine weitere Verlängerung nicht zumutbar.

Das SG hat nicht geantwortet, daher die Frage ob es Fristen gibt...

Zu 3. Es um die Erwebsminderungsrente. Ich war in der Reha und danach wurde ich von den medizinischen Diensten zur Untersuchung eingeladen, obowhl ich von der Reha voll erwerbsgemindert entlassen wurde. Was hat beim SG eine höhere Gewichtung, die Berichte der Reha oder die eines "Berichts" eines medizinischen Dienstes?

Zu 4. Es handelt sich um einen Arbeitsunfall mit einem Sturz aus ca. 7 M Höhe. Dieser hätte, wenn nach Vorschriften gearbeitet worden wäre, nie passiert. Aber man musste Zeit sparen...
Ich war 7 Wochen nach dem Unfall in behandlung., es existieren aber keine Berichte, Röntgenbilder oder gar eine Akte bei der BG. Mein Glück war das ich bei meinem hausarzt noch den Aufnahmebericht vom krankenhaus erhalten habe und somit alles aufrollen konnte, da dieser Unfall länger her ist. Nun ist auch entdeckt worden , dass in den Akten falsche Angaben gemacht wurde. Der Tansprt zum Krankenhaus hat tatsächlich 3h 45 min gedauert, der Unfall steht nicht in der Krankenakte und im Bericht fehlen Unterschriften, weil dafür anscheinend keiner die verantwortung tragen wollte. Hier handelt es sich um eine Vertuschung. Auf diesen Unfall bezogen ist dann ein Gutachten erstellt worden und es sind viele gesundheitliche Dinge entdeckt worden, aber wie immer sind dies unabhängig vom Unfall und degenerativ. Darauf habe ich den Gutachter persönlich damit konfrontiert und es stellte sich heraus, dass ohne die Befunde oder z.b. damalige Röntgenbilder kein "angemessenes" Gutachten erstellt werden konnte, auch weil der Azrt nichts von anderen Unfällen wusste. Dies habe ich ihn dann berichtet, da man diese auch meiner Krankengeschichte entnehmen kann, so dass der Dr. einen Brief an die BG geschrieben hat, damit diese ihm bestätigen, dass ich diesen Unfall, also den Sturz aus 7 M Höhe hatte, jedoch wird dies von der BG und dem SG dezent ignoriert.

Daraus resultierte meine Frage ob und wie man vorgeht, sei es zivil- oder strafrechtlich, da ich nämlich auch das Bundesversicherungsamt informiert habe, dort habe ich nur als Antwort erhalten, dass die BG verpflichtet ist bei solch einem Unfall die Akten/Unterlagen bis zum meinem 80 Lebensjahr wegen evtl. Spätfolgen aufzubewahren.

Zu meinen Unfällen, es waren einige davon aber 3 Schwere:

1. Sturz aus 7 M
2. Verletzungen im gesicht mit Sehkraftverlust auf dem linken Auge
3. (letzer Unfall 2003) Amputation des linken Daumenendgliedes und ein heftiger Schlag am Kopf

Zur Info: ich war Bergamnn und 30 Jahre im Bergbau beschäftigt und nun prozessiere ich wegen dieser Unfälle gegen die BG, den DRV und das Versorungsamt.

Um auf die Anwälte zu kommen. Wenn man in eine Kanzlei kommt und sieht wie sich die Akten dort stapeln und keine Ordnung vorhanden ist, ist es nicht komisch, dass Unterlagen "verloren" gehen. Man sollte eigentlich von einem Anwalt, gerade einem Fachanwalt, davon ausgehen, dass er entsprechende bzw. fallbezogene Gesetzte kennt, wie das Wissen darüber, dass die BG und das SG keine einfache Untersuchung der BG oder von beratenden Ärzten in ein gutachten zu verwenden sind, weil gegen Paragraph 200 des VII. Gesetzbuches verstoßen wird. Damit wird dann durch das Unwissen einfach Zeit verloren. Meine Sachen laufen nun seit dem jahre 2003 und ich musste 3 Jahreauf meinen 1. Gerichtstermin zwecks Widerspruch warten.

Aber letzendlich sind kausalität, Tatsachen und die Wahrheit auf meiner Seite, da zwei Gutachten mit jeweils 30% zuweisen und ein gericht muss erstmal begründen wie man zu anderweitigen Urteilen kommt. Als letzte Möglichkeit bliebe ja noch der europäische Gerichtshof, wo man auch mehr Grundsatzurteile schaffen könnte an die sich dt. Gericht dann ahlten müssen.

Vielen Dank erstmal an alle und sorry dass es so lang geworden ist.

Gruß

drago
 
Hallo Drago,

die Revision ist das Rechtsmittel gegen Urteile der II. Instanz, also gegen die Berufung.

Gruß Jens
 
Hallo drago

deine fragestellung sind und stellen eine vermischung von sachverhalten her die eine beantwortung zu details verhindern.
Es würde für die leser und dir mehr bringen, die fragen zu dem jeweiligen sachverhalt getrennt zu stellen.

Das Sammelsurium von unbekannten ist jedenfalls nicht hilfreich .
Mein rat trenne zunächst einmal alles zuordnungsmässig auf.

Vieleicht beginnend was für dich vorrangig die wichtigste problematik deiner probleme beinhaltet.

Für mich wäre das mündl. Urteil SG zunächst der ansatzpunkt, um eine revision erfolgreich zu gestalten.

achte hier auf den tenor der verkündung.

Nach von dir vorgegebener sachlage könntest du eine ganze kanzlei für dein anliegen beschäftigen, so komplex sind deine versch. anliegen.

zitat: jedoch komme ich in meinem Fall net 100% weiter.
und Als letzte Möglichkeit bliebe ja noch der europäische Gerichtshof, wo man auch mehr Grundsatzurteile schaffen könnte

OHNE ENTSPRECHENDEM STARTKAPITAL sprich BEWEISE , siehts da auch nicht gerade erfolgversprechend aus.

Ich erkenne jedenfalls hier eine vergangenheitsbewäligung grösseren ausmaßes.

vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
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