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gerichtlich angeordnete Gutachten im Arzthaftungsprozess - ablehnen?

Hallo ,

vielen Dank, für eure zahlreichen hilfreichen Antworten.
@ Sekundant, Deinen Text hab ich sofort dem Anwalt "gemailt".

Ich will einfach dieses fiese Spiel mit Patienten nicht mehr ohne Gegenwehr mitmachen. Ich weis jetzt schon wie die Gutachten in trauter Zusammenarbeit in dieser "Nachbarklinik" die ich verklage ausfallen würden. Man tauscht sich ja so aus, das man die Gutachten für den Fall der Fälle das jeder das selbe schreibt gleich noch an die umliegenden Kliniken verteilt.

Da mit der Entfernung von Sekundant hab ich so übernommen, allerdings im Bereich von 30 - 60 Minuten ist bei mir keine Klinik.
Wenn ihr weitere Erfahrungen und Tipps habt, ich versuche alles, ich kann dort nicht hin....-

Ich setz mich sonst vor den Psychologen und sag nichts, dann muss es eh wiederholt werden. Ich bin ja traumatisiert durch die schief gelaufene OP, so einfach ist das für mich nicht mehr. Deshalb verschleppe ich ja eine anstehende OP, weil ich einfach nicht kann grade.

Vielen Dank euch

Espresso
 
Espresso,

Da mit der Entfernung von Sekundant hab ich so übernommen, allerdings im Bereich von 30 - 60 Minuten ist bei mir keine Klinik.

deswegen auch die ergänzung

nimmt man in den fällen von begutachtungen noch einen gewissen zuschlag - unter berücksichtigung der einschränkungen gem. der sogen. "Patientengruppen" - halte ich es für einen brauchbaren wert zur bestimmung der zumutbarkeit.
taugliche gutachter sind ja doch etwas seltener als x-beliebige fachärzte.



gruss

Sekundant
 
Hallo secundant ,
Mir fällt aber noch was ein: bei SG Fällen ist ja da SG zuständig das in meiner Nähe ist.

Nun Klage ich ja gegen eine Klinik . Hier ist Gerichtsort erst mal der Ort der Klinik .

Die Klinik ist wie gesagt 500 km entfernt von mir .

Würde man nun für mich näher gelegene Gutachter wählen müsste eine ganze Riege Gutachter ca 500 km anreisen ,
Das das blöde is verstehe ich schon auch. Nur es muss ja kein 700 km entferntes Klinikum sein es könnte ja auch ein 200- 300 km entferntes Klinikum sein oder wenigstens eine Stadt mit Flughafen .
 
Espresso,
frage mal den UPD in deiner Nähe ob du wegen der Arzt/Klinikhaftung die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer anrufen sollst.
Dann frage den UPD nach der Möglichkeit der ärztlichen "zweiten Meinung "
 
Hallo Espresso,

darum würde ich. mir absolut und grundsätzlich keine gedanken machen, schliesslich müsste es erst mal so weit kommen.

zum hinweis

frage mal den UPD in deiner Nähe ob du wegen der Arzt/Klinikhaftung die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer anrufen sollst.
Dann frage den UPD nach der Möglichkeit der ärztlichen "zweiten Meinung "

das ist wohl zwecklos. eine zweitmeinung bringt in diesem stadium nichts ein, ausser bei wirklich objektiver betrachtung die grössere gewissheit über eine erfolgschance und bestätigung der eigenen sichtweise - oder eben auch nicht.
die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer anrufen kann man in diesem stadium auch nicht, da voraussetzung für ihr tätigwerden ist, dass eben keine klage anhängig ist.


gruss

Sekundant
 
Hallo Espresso,

falls es wirklich soweit kommen sollte und du zu der Klinik musst,
finde ich deine Idee ganz richtig, dort nichts oder nichts Wesentliches zu sagen - und zu betonen, dass du nicht kannst, keine Kraft hast, ... sodass es dir nicht als Verweigerungshaltung angelastet wird.
Wenn du die Stadt weißt und nennst, findet sich vielleicht ein User als Begleitung, wenn du keine hast und eine wünschst.

Zunächst aber ist es toll, dass du versuchst, dich gegen das Aufzwingen der Klinik zu wehren! Viel Erfolg!

LG
 
Hallo,
Ein Argument ist auch, dass in der Klinik ja schon mal Gutachten erstellt wurden und es ja nun sinnvoll ist das andere Ärzte das Gutachten machen welche nun unabhängig der ersten Klinik sind
 
Hallo,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Ich denk ich sollte nochmal klar stellen:
Das Gutachten das dort in der Klinik gemacht wurde, war ein Gutachten nach Aktenlage. Das Gutachten war so schlecht für mich das ich dagegen vor ging in allen Instanzen. Letztlich hat die Gutachterbefragung vor Gericht einen Teil der "Lügen" entlarft allerdings auch neue hervorgebracht.
Für diese Gutachten musste meine Rechtschutz 5000,00 EUR hin legen.

Nun soll ich dort "persönlich Körperlich" begutachtet worden. Veranschlagt wurden dort 6000,00 EUR was sicherlich dann das doppelte kosten wird, weil die ja immer nach legen.

Es werden überwiegend Gutachten in Fachrichtungen gemacht mit denen ich in dieser Klinik bisher nix zu tun hatte, wie Psychologe, Neurologe etc.
Aber sind wir ehrlich, die kennen sich ja dort und tauschen sich aus.
Auch weis ich das sich die Beklagte Klinik mit dem vorherigen Gutachter ausgetauscht hat, da im Erstgutachten Passagen dem genauen Wortlaut der Beklagten und deren eins zu eins übernommenen Argumentation entsprach.

Wie dem auch sei, mir war das insgesamt dort mit denen zu "bunt" was hier alles vor kam geht auf keine Kuhhaut. Die haben dort mein Verfahren
mit allem drum und dran 3 Jahre gehemmt. Ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen.

Danke für eure Hilfe, ich berichte ob es mir gelingt hier "raus" zu kommen.
Mein Anwalt unterstützt mich hier null. Manchmal frage ich mich wo der steht.
 
Hallo Espresso,

es ist schon traurig, wenn man auch hier sieht, dass die Gutachter-Richter-Versicherer-Phalanx sich schon so überheblich sicher ist, dass sie meinen und hoffen können, ganz unverholen rechtsbrüche und straftaten begehen zu können, ohne dass sie dafür belangt werden.
ich erinnere mich gut daran, wie lange es dauerte, bis wirtschaftsverbrechen in den fokus und ernst genommen wurden. ob das die sogen. "Weisse Mafia" (wohl eher schwarz-weisse oder gestreifte, da passen auch so manche kleidungsstücke dazu) in absehbarer zeit auch noch widerfährt, ist nicht gerade wahrscheinlich. erstens ist ein grossteil "systemrelevant", ausserdem ist es ja teil des staatsapparates.

ich frage mich aber gezüglich des weitergegebenen GA, ob dieses in einem völlig unabhängigen verfahren verwendet wurde und ob es als solches gesamt vorgelegen hat oder nur darauf bezug genommen wurde.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
offensichtlich wurde mein Gutachten in Schriftsätzen Passagenweise zitiert aber als Beweis als Ganzes eingereicht. War nix geschwärzt oder sonst was
lt. meinem Anwalt.

Ich hab es natürlich selbst nicht gesehen, da mich ja wiederum der andere
Fall nix an ging.

Hier hatte mein Anwalt Schweigepflicht und hat diese auch praktiziert.

Das einzige was ich machen durfte, war das ich die Information "frei gab"
das das Gutachten nicht verwendbar ist, weil Rechtsmittel dagegen liefen
(meine Befangenheits und Beschwerde Anträge).

Na ja is nicht zu ändern, nur mein Erfahrungsschatz wächst.
Was solls, nach 7 Jahre Prozess gegen unterschiedliche Einrichtungen und Institutionen steh
ich ja quasi eh nackert da, was nicht heißt das ich mich nicht weiter dagegen wehre.
 
Hallo Espresso,

kann man denn diese Klinik nicht wegen Befangenheit ablehnen? Es kann doch nicht sein, dass dieselben Gutachter, die Du der Lüge überführt hast, ein neues Gutachter erstellen dürfen!

Ich habe mal nach Befangenheit von Gutachtern gegoogelt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-befangenheit-des-medizinischen-sachverstaendigen_031209.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-...genheit-bei-sachverstaendigen_206_155594.html

http://www.iww.de/pak/archiv/befangenheit--406-zpo-im-selbststaendigen-beweisverfahren-f38411

http://www.lzk-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Gutachterwesen/Befangenheit_Gutachters.pdf

Befangenheit des Gutachters

Nach § 406 Abs. 1, Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Sachverständiger in allen
Gerichtsverfahren aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen (vgl. §
41 Nr. 1. – 4. ZPO), abgelehnt werden.

Zu unterscheiden sind dabei:
■ absolute Ablehnungsgründe und
■ die Besorgnis der Befangenheit.

Un-/Angemessene Ausdrucksweise
http://www.aerzteblatt.de/archiv/146473


Liebe Grüße Christiane
 
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