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gerichtlich angeordnete Gutachten im Arzthaftungsprozess - ablehnen?

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo,

von Gericht wurden in meinem Arzthaftungsprozess 5 Gutachten in einer Uniklinik in Auftrag gegeben, mit der ich bereits schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Ein Gutachten dauerte 1 1/2 Jahre und das Gutachten ist später ohne das ich es jemanden weitergegeben habe in einem ähnlich gelagerten Prozess einer fremden Person als Beweismittel aufgetaucht.

Hab ich Möglichkeiten weitere Gutachten in dieser Klinik abzulehnen?
Ich weis das dort sicher kommuniziert wird, gegen das erst Gutachten hatte ich schon Befangenheitsanträge gestellt.

Weiter ist die Klinik für mich schwer erreichbar 700 km einfache Fahrt.

Hat hier jemand erfolgreich einen Gutachter abgelehnt?
 
Hallo Espresso,

wenn Du Datenschutz-, Schweigepflichtsmißbrauch nachweisen kannst (was Du offensichtlich kannst), sollte es doch kein Problem sein, diese Klinik deshalb auszuschließen

§§ 406, 42 Abs. 1 ZPO siehe auch auf
anwalt.de/rechtstipps - Sachverständigengutachten


LG Christiane
 
Hallo Christiane,

der Gutachterauftrag ist noch nicht raus, auch die Fragestellung steht noch nicht fest. Allerdings ist der Beschluss schon älter als 4 Wochen, da
erst ein Vergleich versucht werden soll. Wenn der nicht zustande kommt
muss ich zu diesen Gutachtern.

D.h nach § 406 ZPO kann ich nun nicht mehr ablehnen ?
 
Hallo Espresso,

ich weiß ja nicht, wie alt der Beschluß ist. Aber ich würde im Hinblick auf ein mögliches Scheitern des Vergleichs, sofort einen Antrag bzgl. Ablehnung des Gutachters formulieren und an das Gericht faxen ... hinbringen ... per Einschreiben. Auf jeden Fall mit Eingangsnachweis.

Was sagt Dein Anwalt?

LG Jani
 
Hallo Espresso,

na wenn die 700 km kein Argument für Dich sind....

Und dann noch mehrere GA - d. h. zwangsläufig noch mit Übernachtungen. Wird teuer!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ja vermutlich mit Übernachtung im Klinikum und das pack ich psychisch nicht nachdem was ich bereits erlebt habe.

Ich habe dem Anwalt sofort gesagt "dort gehe ich nicht hin" . Er sagte dann die Richterin hat das bestimmt und dabei wird es bleiben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das es gar keine Möglichkeit gibt.

Es handelt sich unter anderem um ein Urologisches um ein Psychologisches und ein Neurologisches Gutachten und weitere.

Das sind Bereiche, da geh ich nicht zu jedem, weil ich schlicht weg nicht kann. Schon gar nicht wenn ich bereits Erfahrungen gemacht habe und weis, die Daten von mir sind nicht geschützt und tauchen dann wo anders auf.

Ich geb hier noch nicht auf. Wenn ihr weitere Erfahrungen Tipps habt, bin ich euch dankbar. Ohne dieses Forum nur mit Anwalt bin ich echt verloren.
Stelle ich immer wieder fest. Man ist teilweise so schlecht beraten.

Der wollte mir den Vergleich als billige Kuh verkaufen mit der ich ja
noch ein "Geschäft" mache. Er hat nie fundiert beraten was die Schadenssumme an geht.

Ich berichte weiter, wenn ich mehr weis. Hab grade nochmal ne Email abgesetzt.
 
Also nach nochmaliger Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt es bei seiner Aussage " es wird bei dem von Gericht angeordneten Gutachter bleiben ".

Als Gründe gegen die Gutachter habe ich angeführt:
1. die weite Entfernung 1400 km
2. das fehlende Vertrauen, da beim letzten Gutachten dieser Klinik mein
Gutachten im Prozess einer fremden Person als Beweis auftauchte.
Schließlich sollten auch Psychologische Untersuchungen statt finden dort.
3. Das letzte Gutachten dieser Klinik hat fast 2 Jahre gedauert.

Hab ich wirklich keine Chance, hier Einfluss zu nehmen?
 
Hallo Espresso,

kannst Du den Datenmißbrauch nachweisen?

1400 km sollten zudem ausreichend Grund sein, dass hier eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.

Mangelndes Vertrauen aufgrund schlechter Erfahrungen sollten ebenfalls ein Ausschlußgrund sein.

Ein sehr erfahrener Re sagte mir, dass von der Auftragsvergabe bis zum Erstellen des Gutachtens 3 Wochen vorgegeben sind. Ich weiß aber leider keine Quelle dazu. Vielleicht weiß das jemand anderes?

Frag selbst beim Gericht nach.


LG Christiane
 
Das mein Gutachten im fremdprozess auftauchte steht außer frage.
Mein Anwalt verhandelte einen ähnlichen Fall und dort wurde von der Gegenseite ( beklagte Klinik ) mein Gutachten ins Spiel gebracht.
Anwalt fiel dort fast vom Stuhl ...
Ich kann allerdings nicht beweisen von wem mein Gutachten in Umlauf gebracht wurde entweder besagte Klinik die nun wieder begutachten soll oder die von mir beklagte Klinik .

ich muss dazu sagen die Klinik gegen die ich klage is 400 km von mir entfernt damit das Gericht und damit ist der Gutachter 700 km entfernt.
Mir is das aber tatsächlich zu weit da benötige ich ja ne Woche Urlaub und viel Geld .
 
Hallo Espresso,

da mir alleine schon die entfernung sauer aufstösst, die ich nie einfach mal so abwickeln könnte, setze ich mal auf folgende feststellung:

SGB V § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung - zumutbare Entfernung zum Facharzt

denn wenn es sonst keine aussagen und festlegungen gibt, nimmt man gemeinhin vergleichbare bestimmungen her. die sind hier zb in einer anlage festgehalten.
ausführungen dazu findest du unter https://www.haufe.de/personal/perso...ung-zum-facharzt_idesk_PI10413_HI9470689.html

Die zumutbare Entfernung ist in § 6 der Anlage 28 zum BMV-Ä über den Zeitbedarf für das Aufsuchen des von der Terminservicestelle vermittelten Facharztes bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie folgt festgelegt worden:


  • Bei Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung beträgt die erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsterreichbaren, geeigneten Facharztes plus maximal 30 Minuten;
  • Bei Arztgruppen der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung beträgt die erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsterreichbaren geeigneten Facharztes plus maximal 60 Minuten.

"Plus" besagt in diesem Zusammenhang, dass im Ausnahmefall eine geringfügige Überschreitung des Zeitlimits von wenigen Minuten, die z. B. durch Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels oder Verkehrsstau verursacht sein könnte, die ursprünglich zumutbare Entfernung nicht als unzumutbar erscheinen lässt. Das Wort "maximal" stellt aber klar, dass 30 Minuten oder 60 Minuten die Grenzen des Zumutbaren bedeuten. Ein mehr als ein geringfügiges Überschreiten dieser Zeitgrenzen im Regelfall wäre dagegen nicht zulässig. Die Terminservicestelle muss bei der Beurteilung der Zumutbarkeit für den Versicherten auch die Besonderheiten der Patientengruppen, die besonderen örtlichen Verhältnisse im Planungsbereich des Bedarfsplans für die vertragsärztliche Versorgung (vgl. § 99) sowie die Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigen. Zu den Besonderheiten der Patientengruppen zählen Alter, Schwere der Erkrankung oder Behinderung, soweit sie die Kriterien der zumutbaren Entfernung beeinflussen.
nimmt man in den fällen von begutachtungen noch einen gewissen zuschlag - unter berücksichtigung der einschränkungen gem. der sogen. "Patientengruppen" - halte ich es für einen brauchbaren wert zur bestimmung der zumutbarkeit.


gruss

Sekundant

PS:
meine schreibarbeit dauerte wieder zu lange - zu den kliniken:
ob es ratsam ist, muss man überlgen, aber man könnte dem gericht zumindest mitteilen, dass man wg einer widerrechtlichen datenweitergabe eine strafanzeige gegen unbekannte der klinik prüfe und erwäge. es ergäbe einen möglichen befangenheitsgrund.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mh.... ich würde dem Gericht mitteilen, dass Dein Gutachten, was dort gemacht wurde, da und da auftauchte und dadurch kein Vertrauen vorhanden ist.

Kilometer .... eine zu große Belastung für Dich, da auch finanziell nicht tragbar.

Ich würde einfach mal beim Gericht nachfragen und gegebenenfalls meine Nöte schildern.Schließlich bist Du zudem die Geschädigte.
 
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