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Gericht zwingt zum Abfinden

Ich habe meine Gerichtsakte vom LSG beim SG eingesehen. Dabei habe ich mich gefühlt wie eine Schwiegermutter (völlig überflüssig). Das Gefühl hatte ich bereits beim Getreten des Gerichts.
Die Akte war durchnummeriert aber trotzdem chaotisch sortiert, so dass ich lange gebraucht habe sie zu verstehen.
Bei weiteren Schriftsätzen bekam ich dann zu hören: "Sie haben ja Einsicht in die Gerichtsakte gehabt."
Nach 2 Stunden kann man ja auch 3 Bände auswendig. Ich konnte das Gefühl nicht länger ertragen.
 
Ich habe meine Gerichtsakte vom LSG beim SG eingesehen. Dabei habe ich mich gefühlt wie eine Schwiegermutter (völlig überflüssig). Das Gefühl hatte ich bereits beim Getreten des Gerichts.
Die Akte war durchnummeriert aber trotzdem chaotisch sortiert, so dass ich lange gebraucht habe sie zu verstehen.
Bei weiteren Schriftsätzen bekam ich dann zu hören: "Sie haben ja Einsicht in die Gerichtsakte gehabt."
Nach 2 Stunden kann man ja auch 3 Bände auswendig. Ich konnte das Gefühl nicht länger ertragen.
@Eckerin,

die Nummerierung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs des Dokuments bei Gericht und nicht nach Sachgebiet. Deshalb kann das durchaus verwirren, wenn man die Gerichtsakte zu Gericht bekommt. Ich selbst ziehe mir immer eine Kopie der wichtigsten Dokumente und sortiere die dann nach Sachgebieten. Alles zu kopieren macht keinen Sinn, da sowohl Originale, als auch dessen Faxe Bestandteil der Akte sind. Es kann also daher vorkommen, dass ein Dokument mehrmals vorkommt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
bezüglich deiner Frage: nein , gezwungen werden kannst du nicht zu einem Vergleich.
Bedenke, dass ein solcher aber sowohl bei RA wegen deren Zusatzprämie als auch bei Gerichten, da sie dann kein aufwändiges Urteil mehr überlegen und aufschreiben müssen, höchst beliebt ist .
Sei vorsichtig, und prüfe von dir aus kritisch die Chancen des Urteils und geh nicht davon aus, dass die "Beratung" immer auf dein Wohl ausgerichtet ist.
 
Ich würde versuchen zu verhandeln um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Versicherungen bezahlen besser, wenn das Ergebnis nicht an die Öffentlichkeit gerät. Einfach nein sagen würde ich nicht.
 
Hallo J. B., Eckerin,

Mit dem Vergleich sieht so aus, dass erst die Grundlage in Zusammenarbeit mit meinem RA geschwächt wird. D. H. (Das
LG hat es geplant) ein psychologisches Gutachten wird negativ für mich ausfallen. Ein Orthopädis Gutachten wird schlecht für mich ausfallen.
Die Unterlagen wurden nicht eingereicht. Also am Ende wird der RA freundlich mit mir reden und sagen: siehst Du, wir haben nichts in der hand, die Ansprüche zu beweien und Begründen. Es ist besser, wenn du einen Vergleich annimmst.

MfG
Trus
 
hallo trus25,
leider viel zu oft die herbe Wirklichkeit wie so etwas abläuft.
Beim Vergleich sollte man immer vorsichtig sein, für den RA das Finanziell zumeist Lohnendste, entsprechend seine "Beratung" in diese Richtung.
Gerechtigkeit im Namen des Volkes- das ist oft doch etwas ganz anderes
LG von Jan
 
Mit einem Vergleich könnte man das Verfahren beenden und das wäre noch kein ablehnendes Urteil. Irgendetwas müssen sie ja anbieten.
Mein Verfahren vor dem LSG dauert nun schon 9 Jahre und der Richter hat geschrieben, dass es noch 3 weitere Jahre dauern wird. Das ist zermürbend und der Ausgang ist nicht vielversprechend.
 
hallo Eckerin,
Vergleich ja oder nein- man muss es persönlich abwägen angesichts der mit einem Prozess einhergehenden hohen Belastung. ..
Aber dass der Richter schon so genaue Zeitfenster angibt, ist schon merkwürdig ( darf er das überhaupt, eine EInschätzung ist doch in dieser Weise kaum möglich...) und erweckt den Eindruck, als sollte dich das - wie eine Abschreckung- in Richtung des Vergleichs drängen..., zumindest würde es auf mich so wirken...
LG Jan
 
Ich weiß das mit den 3 Jahren, weil das LSG sich Akten über mich bei einer anderen Stelle ausgeborgt hatte und die betreffende Stelle ihre Schriftstücke wieder haben wollte und da hat der Richter geantwortet, dass das Gericht sie noch für 3 Jahre benötigt.
 
Hallo Eckerin,
hast du diese Unterlagen auch als Kopie oder sie bei der Stelle einmal eingesehen, , um zu prüfen, ob sie deine Position bestärken können oder eher nachteilig für dich ausgelegt werden könnten.
LG Jan
 
Das Gericht hat mich gezwungen die Unterlagen frei zugeben, sonst würden sie das Verfahren mangels Mitwirkung abweisen. Mir ist es gar nicht recht, dass das LSG die Unterlagen 3 Jahre behält. Wer weiß, was die damit anstellen.
 
....wenn das Gericht diese Unterlagen hat, muss m.E. auch die Gegenseite diese bekommen , und das ist meistens ungut.
Unbedingt von dem Gesamten vollständig Kopien für sich machen, wenn nicht schon geschehen.
LG Jan
 
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