Hallo Trus,
ich kenne es so, dass wenn dem Gericht von beiden Seiten Gutachten vorliegen, die sich widersprechen oder für den Richter nicht genug aussagekräftig sind, dann veranlasst er eines von Gericht aus.
Ein gerichtlich bestellter Gutachter war in meinem Fall ein Neurologe und Psychologe, der als Prof. Dr. Dr. eine Klinik leitete. Der kannte den Schlechtachter von der Gegenseite, die haben jahrelang auf Tagungen hintereinander Vorträge gehalten zur Fortbildungen und Zertifizierung von Fachärzten.
Mein Anwalt meinte damals ein Richter will "glauben", dass er richtig liegt und seine Entscheidung einer Überprüfung durch ein höheres Gericht stand hält. Er hat die Paragraphen im Blick und benötigt von Gutachtern gerichtlich verwertbare Aussagen. Bei der mündlichen Anhörung haben sie damals eine Stunde lang Sätze aus dem Gutachten erläutert, indem der Richter bei ihm nachhakte: sie schreiben hier in medizinischer Sprache so... und meinen sie damit das in Juristemdeutsch so oder so... usw.
Bei der Begutachtung über ein Jahr vor der Anhörung hatte der Gerichtsgutachter einen dicken Aktenordner vom Gericht aus vorliegen und bereits einige Fragebögen mir vorab zugesandt. Er hatte die offenen Fragen des Richters vorab schon einmal versucht aus dem Papierstapel zu sondieren und hatte dann an mich persönlich dann ganz konkrete Nachfragen. Dazu kamen Untersuchungen, wie EEG und ähnliches. Er fragte z.B. stimmt es, dass sie einen Arbeitsversuch unternommen haben und ich konnte die Lücken ergänzen, dass ich anfangs binnen einen Jahres dreimal einen Einstieg probiert hatte und jedes Mal abbrechen musste, weil ich durch Überforderung massive medizinische Probleme samt Depressionen entwickelt hatte.
Also ein Gerichtsgutachter muss nicht das schlechteste sein. Warum willst du die Chance vertun von einem Mediziner den aktuellen Stand fest zu klopfen. Es wäre doch möglich, dass er die Aussagen der Nichtzahlenwollenden in Frage stellen kann und du so eher zu deinem Recht kommen kannst.
Eines ist dabei zu beachten, welches mir auch einer der begleitenden Mitarbeiter deutlich machte, der Betroffene weiß, wie es ihm vor dem Unfall ging und wie es ihm jetzt geht und was der Unfall alles für Folgen hatte. Das kann kein Gerichtsurteil zurück bringen. Das Gutachten dient dazu jene Ansprüche zu bejahen bzw. abzulehnen, die sich rechtlich geltend machen lassen. Das sei oft ein himmelschreiender Unterschied meisten zu Lasten der Betroffenen.
Was hast du also zu verlieren, schlechter kann es doch nicht werden. Jetzt hast du aktiv die Möglichkeit deinen jetzigen Zustand und die offenen Fragen anzugehen und dein Verfahren voran zu treiben. Schritt für Schritt.
LG Teddy