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Gericht zwingt zum Abfinden

Hallo

ich habe die meisten der Seiten dieses Threads nun noch einmal gelesen.

trus, ich habe Fragen zur Sache:
1. Ist richtig, dass der RA dir über PKH zugeordnet ist?
2. Ist richtig, dass du PKH für dieses Verfahren (LG) erhältst?
3. Ist der aktuelle RA derjenige RA, der deine beiden PKH-Verfahren vor dem OLG gewonnen hat?

Dann noch eine Frage:
Hast du dich schon einmal mit der Möglichkeit beschäftigt, einen Dolmetscher hinzuzuziehen? (Ich nehme an, in der Kanzlei deines RA spricht niemand fließend deine Muttersprache.) Die Frage ist nicht als Angriff oder Kritik gemeint!

LG
 
Hallo trus
Also sind die Antworten auf
1. Ist richtig, dass der RA dir über PKH zugeordnet ist?
2. Ist richtig, dass du PKH für dieses Verfahren (LG) erhältst?
3. Ist der aktuelle RA derjenige RA, der deine beiden PKH-Verfahren vor dem OLG gewonnen hat?
zu 1: Ja
zu 2: Ja
zu 3: Ja
Habe ich das richtig verstanden?
Wenn der RA über PKH (Prozesskostenhilfe) zugeordnet wurde, kann das Mandat - so verstehe ich einen älteren Beitrag von seenixe in diesem Thread - nicht durch dich gekündigt werden.

Diese Frage
Hast du dich schon einmal mit der Möglichkeit beschäftigt, einen Dolmetscher hinzuzuziehen? (Ich nehme an, in der Kanzlei deines RA spricht niemand fließend deine Muttersprache.) Die Frage ist nicht als Angriff oder Kritik gemeint!
ist noch offen.

LG
 
Hallo HWS-Schden,

Ja das ist richtig. Das Gericht soll ihn entpflichten.
Aber ich kann ihm das vollmacht entziehen -glaube ich - dann kann er nicht mehr in meiner Angelegenheit tätig werden und ich muss einen anderen Anwalt dem Gericht vorschlagen, weil beim Landgerich Anwaltszwang ist. Aber -glaube ich - das gericht wird den neuen Anwalt nicht zahlen und ich muss die Kosten des neuen Anwalts selbst zahlen. Ich bin bereit mit Raten Zahlung die gebühren des neuen Anwalts zu übernehmen, aber die Rechtsanwälte akzeptieren das nicht, weil ich schon mal PKH beantragt habe.

Übrigens ich brauche kein Dolmetscher, weil ich die deutsche Sprache sehr gut verstehe und sprechen kann und wenn ich etwas nicht verstehe, dann Frage ich.
Allerdings Deutsch ist nicht meine Muttersprache und kommt manchmal Missverständnisse vor oder beim Schreiben nicht so perfekt, wie die Muttersprache, aber man versteht mich. Ich bin seit 20 Jahren Deutsch.

Ich werde heute Abend Teil 2 meines Prozesses Schreiben mit der Hoffnung, dass ihr mein Zweifel versteht.

MfG
Trus
 
Hallo trus

Dein Angebot ist für keinen Anwalt attraktiv. Es wäre ein kleines Wunder, wenn du einen fändest.

Ich wollte deine Deutschkenntnisse nicht in Frage stellen und erst recht nichts kritisieren, bitte verstehe mich nicht falsch. Die Missverständnisse, die hier entstehen können, können wir hier sprachlich gut klären, das zeigt ja, dass du sprachlich fit bist.

Hier haben wir Zeit und (meistens) Geduld.

Beim RA und vor Gericht sieht das ganz anders aus:
Der RA als beigeordneter RA verdient wenig, also muss es schnell gehen und einen ausführlichen Austausch per Mail oder Gespräch wird er nicht wünschen.
Vor Gericht kommt, wenn du eine Gelegenheit bekommst dich zu äußern, die Nervosität etc. hinzu.

Ich dachte, dass ein Dolmetscher vielleicht hilfreich ist und deine Position stärkt. Mir wird aber gerade klar, dass es sehr schwierig sein wird, einen Dolmetscher zu finden, der fachlich und sprachlich besser ist als du.

LG
 
Hallo HWS-Schäden

Deine Bemerkung hat mich nicht gestört. Ich habe es erklärt, damit klar ist, wo das Problem steckt. Statt ein Dolmetscher könnten Zeugen zum stärken dabei sein.

MfG
trus
 
Hallo Fories,

@ HWS Schaden,
Zitat:
" Der RA als beigeordneter RA verdient wenig, also muss es schnell gehen und einen ausführlichen Austausch per Mail oder Gespräch wird er nicht wünschen. "

Es ist richtig, dass ein beigeordnet RA weniger verdient, ich habe ihm zusätzlich Honorar angeboten. Er hat es abgelegt.
Aber ich glaube nicht, dass ein RA für ein Pkh Fall gar keine Beratung, Erklärung machen soll und den Mandant nur blind führen soll. Dazu können die versierte Moderatoren des Forums mehr sagen.

Dein zitat:
"Dein Angebot ist für keinen Anwalt attraktiv. Es wäre ein kleines Wunder, wenn du einen fändest."
Das ist zum Teil richtig. Es gibt Rechtsanwälte, die Stundenhonorar vereinbaren und Raten Zahlung nicht akzeptieren. Ich habe oft Raten Zahlung vorgeschlagen und RAte waren damit einverstanden.
Aus meiner Erfahrung steigen RAte nicht als zweiter RA - gleichzeitig - in einem Fall ein. Es ist sehr schwierig für einen Fall zwei RAte zu gewinnen.
In meinem Fall wollen sie, dass erst der beigeordneter RA entpflichtet wird.
Auch hier können die versierte Mitglieder besser erklären.

MfG
trus
 
Hallo Fories,

Eine Frage bitte bez. Gerichtlich angeordnetes Gutachten besonders psychologisches Gutachten:

Ist man verpflichtet bei einem Gutachten mitzuwirken oder nicht?
Was passiert, wenn man nicht mitwirkt oder nicht alle Fragen des Gutachters beantwortet.
Ich habe neulich gelesen, dass man nicht verpflichtet ist, mitzuwirken oder alle Fragen des Gutachters zu beantworten. Aber stelle ich mir vor, dass das Gutachten sehr zum Nachteil der Person ausfällt, der begutachtet wird.

Eine andere Frage:
Welche Unterlagen stellt das Gericht dem Gutachter zur Verfügung? Die gesamte Gerichtsakte oder nur die medizinische Unterlagen?
Soll der Gutachter sich von den behandelnden Ärzte Unterlagen besorgen oder nicht?

Ich bedanke mich im voraus für die Antworten

MfG
Trus
 
Hallo Trus,

ich kenne es so, dass wenn dem Gericht von beiden Seiten Gutachten vorliegen, die sich widersprechen oder für den Richter nicht genug aussagekräftig sind, dann veranlasst er eines von Gericht aus.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter war in meinem Fall ein Neurologe und Psychologe, der als Prof. Dr. Dr. eine Klinik leitete. Der kannte den Schlechtachter von der Gegenseite, die haben jahrelang auf Tagungen hintereinander Vorträge gehalten zur Fortbildungen und Zertifizierung von Fachärzten.

Mein Anwalt meinte damals ein Richter will "glauben", dass er richtig liegt und seine Entscheidung einer Überprüfung durch ein höheres Gericht stand hält. Er hat die Paragraphen im Blick und benötigt von Gutachtern gerichtlich verwertbare Aussagen. Bei der mündlichen Anhörung haben sie damals eine Stunde lang Sätze aus dem Gutachten erläutert, indem der Richter bei ihm nachhakte: sie schreiben hier in medizinischer Sprache so... und meinen sie damit das in Juristemdeutsch so oder so... usw.

Bei der Begutachtung über ein Jahr vor der Anhörung hatte der Gerichtsgutachter einen dicken Aktenordner vom Gericht aus vorliegen und bereits einige Fragebögen mir vorab zugesandt. Er hatte die offenen Fragen des Richters vorab schon einmal versucht aus dem Papierstapel zu sondieren und hatte dann an mich persönlich dann ganz konkrete Nachfragen. Dazu kamen Untersuchungen, wie EEG und ähnliches. Er fragte z.B. stimmt es, dass sie einen Arbeitsversuch unternommen haben und ich konnte die Lücken ergänzen, dass ich anfangs binnen einen Jahres dreimal einen Einstieg probiert hatte und jedes Mal abbrechen musste, weil ich durch Überforderung massive medizinische Probleme samt Depressionen entwickelt hatte.

Also ein Gerichtsgutachter muss nicht das schlechteste sein. Warum willst du die Chance vertun von einem Mediziner den aktuellen Stand fest zu klopfen. Es wäre doch möglich, dass er die Aussagen der Nichtzahlenwollenden in Frage stellen kann und du so eher zu deinem Recht kommen kannst.

Eines ist dabei zu beachten, welches mir auch einer der begleitenden Mitarbeiter deutlich machte, der Betroffene weiß, wie es ihm vor dem Unfall ging und wie es ihm jetzt geht und was der Unfall alles für Folgen hatte. Das kann kein Gerichtsurteil zurück bringen. Das Gutachten dient dazu jene Ansprüche zu bejahen bzw. abzulehnen, die sich rechtlich geltend machen lassen. Das sei oft ein himmelschreiender Unterschied meisten zu Lasten der Betroffenen.

Was hast du also zu verlieren, schlechter kann es doch nicht werden. Jetzt hast du aktiv die Möglichkeit deinen jetzigen Zustand und die offenen Fragen anzugehen und dein Verfahren voran zu treiben. Schritt für Schritt.

LG Teddy
 
Du bist verpflichtet mitzuwirken.
Man muss nicht singen, piepen reicht auch.
 
Hallo Trus,

wie oben schon geschrieben steht: Es gibt eine Mitwirkungspflicht. Nachteile, die aus Nichtmitwirkung entstehen, gehen zu deinen Lasten. Deswegen muss man aber nicht alles tun und nicht alles beantworten.
Du kannst, wenn du willst, mir eine PN schreiben, vielleicht denkst du an bestimmte Dinge, die du nicht mitmachen willst und möchtest die diskutieren; vielleicht möchtest du nicht alle Abwägungen öffentlich schreiben.

LG

Danke @Eckerin für diese Ausdrucksweise: „Man muss nicht singen, piepen reicht auch.“
 
Hallo Fories,

Eine Frage bitte bez. Gerichtlich angeordnetes Gutachten besonders psychologisches Gutachten:

Ist man verpflichtet bei einem Gutachten mitzuwirken oder nicht?
Was passiert, wenn man nicht mitwirkt oder nicht alle Fragen des Gutachters beantwortet.
Ich habe neulich gelesen, dass man nicht verpflichtet ist, mitzuwirken oder alle Fragen des Gutachters zu beantworten. Aber stelle ich mir vor, dass das Gutachten sehr zum Nachteil der Person ausfällt, der begutachtet wird.

Eine andere Frage:
Welche Unterlagen stellt das Gericht dem Gutachter zur Verfügung? Die gesamte Gerichtsakte oder nur die medizinische Unterlagen?
Soll der Gutachter sich von den behandelnden Ärzte Unterlagen besorgen oder nicht?

Ich bedanke mich im voraus für die Antworten

MfG
Trus
@trus25 ,

ich bin vor ein paar Tagen selbst zum Gerichtsgutachter durch das Landgericht Berlin in einer Zivilsache bestellt worden. Ich habe die gesamte Akte bekommen. Die einzelnen Blätter innerhalb der Akte sind oben rechts nummeriert, sodass man nachvollziehen kann, ob etwas fehlt. Wenn mal ein Blatt tatsächlich verloren geht, aus welchem Grund auch immer, dann wird dieses Blatt durch ein Ersatzblatt ersetzt und entsprechend gekennzeichnet.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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