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Gericht zwingt zum Abfinden

hallo Trus,

Ich glaube hier kommt Prognosebildung in Frage, dass man annimmt, wie eine Sache in der Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt, oder kann man für die Vergangenheit auch Prognose bilden.

so wie du es im ersten teil des satzes anführst liegst du richtig; was die vergangenheit betrifft (was auf das schadensereignis abstellt), dürfte es keiner prognose bedürfen. unter


ist das zwar erklärt, dürfte aber etwas umständlich formuliert sein, wenn zum 2. satz des §§ steht

B. Einzelheiten.​

I. Die Vermutung in S 2.​

1. Allgemeines.​


Rn 4​

Die Vermutung in 2 gleicht weitgehend dem § 287 I ZPO (vgl Vor § 249 Rn 9). Die ›freie Überzeugung‹ von § 287 I 1 ZPO führt nämlich kaum zu einem anderen Ergebnis als zu dem in 2 geforderten Wahrscheinlichkeitsurteil (BGHZ 29, 393, 398f).


Rn 5​

Hinsichtlich des für die Erwartung maßgeblichen Zeitpunktes verweist der Wortlaut von 2 auf die Vergangenheit (›erwartet werden konnte‹). Das müsste wohl der Zeitpunkt des Schadensereignisses sein. Doch widerspricht das der allg Regel von der Maßgeblichkeit des derzeitigen Wissensstandes (also in der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung). Daher legt die hM (etwa BGHZ 29, 393, 398; NJW 64, 661, 662; NJW 11, 1148) den 2 auch in dieser Hinsicht berichtigend aus: Entscheidend ist die Beurteilung aus der Sicht der Gegenwart.

dieses "erwartet werden konnte" betrifft also den zeitpunkt der entscheidung/festlegung über höhe des entgangenen gewinns. deutlicher wird das vll in den erläuterungen zum 1. satz des §§

A. Zweck der Vorschrift.​

I. Ersatzfähigkeit, S 1.​


Rn 1​

Entgangener Gewinn sind diejenigen Vorteile, deren Zufluss in das Vermögen des Geschädigten der zum Ersatz verpflichtende Umstand verhindert hat. Dieser Gewinnentgang ist schon von § 249 I umfasst (Totalersatz, s § 249 Rn 5); § 252 soll also insoweit nur Zweifel beheben, die sich aus früheren Kodifikationen hätten ergeben können (s Mot II 17f). Zum entgangenen Gewinn zählt insbesondere der Erwerbsschaden, also jeder wirtschaftliche Nachteil aufgrund verletzungsbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit; damit ist nicht nur der Verdienst des Arbeitnehmers gemeint (Rn 12), sondern auch der Gewinn bei Selbstständigen (Rn 11).

denn ein erwerbsschaden liegt ja regelmässig erst in der zukunft (seit schadensereignis).

um missverständnisse zu vermeiden: für die zukunft heisst hier ab schadensereignis, daher ist die frage nach der vergangenheit unbedeutend, weil vor dem schaden(sereignis) kein gewinn entgangen sein kann, der auf diesem ereignis beruht.


gruss

Sekundant
 
Hallo Trus@

ich habe mal ein wenig... was zusammengestellt.
(man kann hier und da sicherlich was herauslesen und mitnehmen)

Bei der Anerkennung von psychischen Folgeschäden möchte die Gegenseite, einem gerne in die Vulnerabilität-Vorgeschädigten Ecke
abdrängen (Psychische Erkrank. wäre früher oder später sowieso auch ohne Unfall zum Tragen gekommen) um so den
Schadenersatz ggf. zu minimieren.



BGH VI ZR 65/98

Ersatz des Erwerbsschadens nach Verkehrsunfall -- Prognose über die berufliche Entwicklung eines Geschädigten ohne das
Schadensereignis entsprechend § 252 Satz 2 BGB -- Unsicherheit möglicher Prognosen hypothetischer Berufstätigkeit --
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweispflicht hypothetischer Erwerbstätigkeit ohne das schädigende Ereignis

u. a. Quelle:


BGH VI ZR 300/08

Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung BGB § 252; ZPO § 287​

Quelle:
Urteil des VI. Zivilsenats vom 9.11.2010 - VI ZR 300/08 -


OLG Celle 14 U 234/05

2. Ein Schädiger haftet grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden einer Verletzungshandlung. Beruht eine psychische Fehlverarbeitung auf einer Anfälligkeit des Verletzen oder einer Vorschädigung, entlastet dies den Schädiger dem Grunde nach nicht. Derartige Umstände sind jedoch bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes zu berücksichtigen und rechtfertigen eine Anspruchskürzung.

Quelle:


KG Urteil vom 16.10.2003 - 12 U 58/01


"Der Schädiger haftet grundsätzlich für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte durch die Schädigungshandlung erleidet, gleich ob körperlicher oder seelischer Art (hier: schizophrener Zustand mit Wahnsymptomatik), auch für das unfallbedingte Zutagetreten vorhandener Schadensanlagen.
Für den Beweis psychischer Folgewirkungen eines Unfalls mit unstreitigem Körperschaden gilt der Maßstab des § 287 ZPO, so dass der Beweis einer überwiegenden oder erheblichen Wahrscheinlichkeit genügt."

Quelle:


Psychische Unfallfolgen und Fehlverarbeitung traumatischer Erlebnisse - PTBS - posttraumatisches Belastungssyndrom
Quelle:

Prognosebildung bezüglich des hypothetischen Zukunftseinkommens

Quelle:


OLG Koblenz 12 U 357/05

Zur Prognose der beruflichen Entwicklung eines Unfallopfers

Quelle:


Oberlandesgericht Hamm, 6 U 149/99
Psyche und Vorschaden

Quelle:


Grüße
 
Hallo Fories,

Hallo @ Sekundant, @ Siegfried21, @Kasandra ,

Ich danke Euch herzlich für das Material.
Ich mache mich an die Arbeit, für meinen Fall etwas rauszuholen.

MfG
trus
 
Vorsicht bei "Vergleichen" !!!, an denen auch der RA noch gut verdient, schau mal in eine Tabelle zu den RA-Gebühren, da steht dann auch die ANwalts-Pauschale für das Abschließen eines Vergleichs vor Gericht durch den Anwalt..... Überprüfe genau, ob du einen Vergleich wirklich willst und ob du vom Anwalt auch objektiv über deine Chancen eines Urteils aufgeklärt wurdest. Letztlich kann dich weder der Richter noch überhaupt der RA zu einem Vergleich zwingen. Du bestimmst und musst ja auch mit den Konsequenzen leben.

zu deiner Frage , ob du selbst beim LG Unterlagen einreichen kannst: Meines WIssens Nein, wegen Anwaltszwang nur durch deinen Anwalt. Trete an diesen mit der Aufforderung heran.
Empfehlung, dass man möglichst selbst immer auch bei den Anhörungen dabei ist, zumal mancher RA leide nicht der engagierteste ist...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
@ alle,

es gibt natürlich die Möglichkeit einen zweiten Anwalt für das Einreichen von Unterlagen an das LG zu beauftragen und dieses Mandat darauf zu begrenzen, wenn es ein gestörtes Vertrauensverhältnis zum eigenen Anwalt gibt (was natürlich nicht gut ist, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist). Diese Lösung hat ein von mir unterstützter Unfallgeschädigte angewandt. Die Lösung hat er übrigens selbst in Betracht gezogen und mich erst danach in Kenntnis davon gesetzt.

Ich will damit nur sagen, das es für alles eine Lösung gibt. Natürlich sollte das Vertrauensverhältnis zum eigenen Anwalt gut sein.

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
Hallo,

Ich danke Euch @ J.B. und @ Rekobär.

Die Unterlagen habe ich beim Gericht eingereicht. Vorher hatte ich den RA mehrmals darum gebeten, aber er ist nicht darauf eingegangen. Der RA reagiert überhaupt nicht auf meine Schreiben und antwortet meine Fragen nicht.
Er hat auch eigenständig den Gegenstand des Verfahrens geändert. Ich musste selbst einen Brief an das Gericht Schreiben und den Sacheverhalt klar stellen. Gleichzeitig habe ich das Gericht um seine Entpflichtung gebeten. Bis jetzt habe ich drei mal beim Gericht um seine Entpflichtung gebeten, aber das Gericht reagiert nicht.
Ich habe bei vielen Rechtsanwälten Anfragen gestellt, ob sie das Mandat übernehmen. Aller sagten, dass erst der beigeordneter RA entpflichtet werden soll.
Vertrauensverhältniss zum jetzigen RA ist tief gestört.
Das Prozess ist zur Zeit stehen geblieben - auf jeden falls von meiner sicht - , ich weiß nicht, was auf mich zukommt und welche Möglichkeiten die Richterin hat. Deswegen bin ich sehr besorgt.

@ Rekobär danke für Dein Tip, ich versuche einen RA finden, der mindestens die Unterlagen beim Gericht einreicht.

MfG
trus25
 
hallo Trus,

noch einmal zu dem aktuellen problem

Es geht darum, dass ich beim Gericht Antrag auf seine Entpflichtung gestellt habe, aber das Gericht hat mir geschrieben, dass die Voraussetzungen für seine Entpflichtung nicht erfüllt sind und ein beigeordneter Anwalt nicht ohne weiteres gewechselt werden kann. Aber fakt ist, dass der Anwalt den Sachverhalt nicht vernünftig bearbeitet, unbegründete Sachen im Raum stellt und bei Nachfrage nicht antwortet. Als ich ich im November 2020 mit ihm telefonisch gesprochen habe, redete er so, als ob er auf VAS Verzichten will und für HFS eine Abfindung bestreben will. Das habe ich abgelehnt, aber ich habe den Eindruck, dass er die Angelegenheit in der Richtung ziehen will.

du wirst konkret die nach deiner ansicht bestehenden verfehlungen dem gericht darlegen und auch belegen müssen.

hast du ihm unterlagen übergeben, die für die sache erhebliche bedeutung haben, muss das vorgebracht und möglichst belegt werden (per einschreiben, mail ist hier schon etwas zweifelhaft).
du gibst ihm zu verstehen - natürlich schriftlich -, dass du mit einem/diesem vergleich nicht einverstanden bist; besteht er trotzdem darauf, lass es dir schriftlich geben.
deine offenen fragen (auch verständnisfragen) stellst du schriftlich - gibt es keine antwort, ist auch das vorzulegen.

mehr fällt mir nicht ein, ausser wenn du noch andere mögliche fehlleistungen festgestellt hast.


gruss

Sekundant
 
hallo trues25, verstehe nicht, warum deiner Meinung nach das Gericht den RA entpflichten soll. Du kannst das Mandatsverhältnis von dir aus beenden, was natürlich sehr belastend ist, ,,,beim Amtsgericht kannst du ohne Anwalt agieren, beim LG Anwaltszwang.
 
@J. B., deine einwände bisher scheinen etwas willkürlich. was treibt dich wirklich an? vielleicht überdenkst du das mal, oder sind diese beiträge entgangen:

Meine Frage: das Landgericht ist Anwaltszwang. Wenn ich die Unterlagen selbst beim Gericht einreiche, soll der Richter sie anerkennen oder wird er sie ignorieren?

zu deiner Frage , ob du selbst beim LG Unterlagen einreichen kannst


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

Danke für Dein Rat. Ich habe heute (gestern) dem RA geschrieben und Fragen gestellt.
Aktuell ist ein neuer Richter an der Sache. Er hat den Gutachter wegen einen Termin zum Gutachten geschrieben. Mein RA hatte ohne meine Zustimmung und mein wiessen das Gegenstand des Prozesses erweitert für das gesamten Berufsleben. Das heißt mein Schreiben an das Landgericht und Mitteilung, dass ich nur für den Zeitraum begutachtet werden möchte, der Gegenstand des Prozesses ist, ist wirkungslos. D.h. ich werde begutachtet für den gesamten Berufsleben. Dies ist sehr zu meinem Nachteil.
Gestern habe ich den RA geschrieben, dass ich mit Gutachten nur für den gegeständlichen Zeitraum einverstanden bin und er sein fehler dem Gericht mitteilen soll. Ich weiß nicht ob er für seinen falschen Angabe haftet.

Übrigens auch in meinem Fall sind ständig die Richter gewechselt worden. Bis jetzt ist 4 oder 5 mal. Der erste und jetziger Richter sind erfahrene Richter aber 3 waren Anfänger.

Das Problem ist zur Zeit der RA, der das macht, was er will.

@Rekobär ein RA war bereit, die Unterlagen beim gericht einzureichen. Aber als ich ihm gesagt habe, dass ich sie schon mal beim Gericht eingereicht habe, hat er abgelehnt dies noch mal zu tun.
Ich muss weiter suchen.

Ich hoffe, dass ich einigermaßen verständlich geschrieben habe. Ich bin müde aber kann nicht schlafen
MfG
Trus
 
Hallo Trus

Ein Gutachter kann bei einem Begutachtungstermin in 2022 deinen Gesundheitszustand nicht in der Vergangenheit feststellen. Wenn du dort begutachtet wirst, kann er den vorhandenen Zustand feststellen, vielleicht kann er daraus und wenn er Vorbefunde hat, auch Schlüsse auf vergangene Zeiten ziehen.

LG
 
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