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Gericht zwingt zum Abfinden

Hallo,

Hallo @Sekundant , Hallo HWS-Schden,

Ich danke Euch für Ihre freundlichen Antworten, besonders HWS-Schaden Deine herzlich und freundliche Worte.

Mit spe ist leider vorbei und ich habe gar keine Gelegenheit gefunden, darüber nach zu denken und eine Entscheidung treffen.
Vor einem Monat hat der RA mir mitgeteilt, dass das LG eine spe haben möchte und er die spe, die ich ihm (meinem Anwalt) erteilt hatte, an das Gericht weitergeleitet hat. Mit anderen Worten, mein Anwalt hat ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen dem Gericht eine spe weitergeleitet, die mein Unterschrift hatte, aber nicht für das Gericht bestimmt war.
Dürft mein Anwalt das machen, unter berücksichtigung, dass im Beweisbeschluss des Gerichts ein Fehler unterlaufen ist, und die gegnerische diesen fehler ausnutzen könnte?

Nächste Problem:

Der Gegenstand des Prozesses ist die VAS für die Jahre 2001 bis 2008, weil ich unter anderem wegen Depressionen nicht arbeiten konnte.
Das Gericht hat einen SV bestellt und ihn beauftragt festzustellen, ob ich ab 2000 Unfallbedingt Depressionen hatte.
M.E. für das Prozess sind die Jahre 2001 bis 2008 wichtig und soll dem Gericht und gegnerische egal sein, wie es mir ab 2009 gegangen ist, weil für diese Jahre keine Ansprüche gestellt worden sind.

Für mich ist Eure Meinung sehr wichtig.

MfG
trus
 
Hallo Fories,

Leider hat sich noch keiner von Euch wegen meiner Fragen vom Donnerstag 10.06 gemeldet. Ich glaube, Euch wird etwas einfallen oder Ihr habt Ideen und Erfahrungen, die mir schreiben könnt.

Ich muss ergänzend zu meinem obigen Beitrag schreiben, dess der ganze Mist
von meinem Rechtsanwalt gebaut worden ist.
Der Gegenstand der Klage waren/sind die Ansprüche für die Jahre 2001 bis 2008, für die PKH bewilligt und der RA beigeordnet worden ist.
Nun hat der RA in seinem Schriftsatz geschrieben:" die Ansprüch ab 2001".
Damit hat er den Zeitraum für das VAS bis heute erweitert (wieder ohne mein Wissen und meine Zustimmung). Die Folge ist , dass der Auftrag des Gerichts an SV, die Untersuchung ab 2001 bis heute ist.
Dabei habe ich die Geltendmachung von Ansprüchen ab 2009 nicht geplant (auf jeden falls nicht gerichtlich)

Meine Frage:
Hat der RA nicht den Gegenstand des Prozesses geändert?
Wenn ja, haftet er oder nicht?
Oder ist er durch die Vollmacht, die ich ihm erteilt habe, berechtigt, den Klagegegennstand zu ändern oder eine spe an das Gericht weiterzuleiten, die nicht für das Gericht brstimmt war?

Bitte schreibt mir Eure Meinung und Erfahrung. Ich möchte nicht das Prozess auf diese Art und Weise verlieren.

MfG
trus
 
Hallo trus,

ich hatte auf deinen Beitrag von vorgestern nicht geantwortet, weil ich leider keinen Rat geben kann, mir fehlt das nötige Wissen.

Liebe Grüße.
 
Hallo HWS-Schaden,
Vielen Dank, dass Du Dich gemeldet hast.
Es muss nicht eine rechtliche Antwort sein. Es reicht, wenn Du und auch andere Mitglieder, eigene Meinung Schreibt.
Ich bin heute mit den Gedanken aufgewacht, dass ich heute eine Beschwerde gegen RA beim Anwaltskammer schreibe. Dann habe ich gedacht, vieleicht gehe zu weit und bewerte die Sache zu negativ. Man sieht eigene Sache mehr emotional als objetiv.
Dann dachte ich Frage ich Euch, wie Ihr die Sache sieht und was Ihr machen würdet.
Auf jeden falls Du hast meine Augen geöffnet, wie ein spe laufen soll, wofür ich Dir danke.

MfG
trus
 
hallo,

ich weiss nicht, ob ich alles richtig verstehe, aber andernfalls wäre es auch widersprüchlich, @trus25

Vor einem Monat hat der RA mir mitgeteilt, dass das LG eine spe haben möchte und er die spe, die ich ihm (meinem Anwalt) erteilt hatte, an das Gericht weitergeleitet hat. Mit anderen Worten, mein Anwalt hat ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen dem Gericht eine spe weitergeleitet, die mein Unterschrift hatte, aber nicht für das Gericht bestimmt war.

ersten braucht das gericht natürlich die schweigepflichtsentbindung, sonst fehlen ihm ja die beweisunterlagen. was unverständlich ist: weshalb hat der RA eine SPE? er erhält doch die unterlagen von dir. wenn er eine von dir erhalten hat, sieh bitte einmal nach, ob nicht der hinweis enthalten ist, dass diese für's gericht gedacht war. eine SPE ist an die person/institution gebunden, sie kann nicht wie ein handelsgut weitergegeben werden.

M.E. für das Prozess sind die Jahre 2001 bis 2008 wichtig und soll dem Gericht und gegnerische egal sein, wie es mir ab 2009 gegangen ist, weil für diese Jahre keine Ansprüche gestellt worden sind.

warum auch immer der zeitraum von dir begrenzt wurde (gibt es hierfür einen triftigen grund?), sollte das gericht dem SV auch mitgeteilt haben bzw der SV selbst feststellen, dass eine feststellung nur soweit erfolgt, wie ansprüche gestellt wurden. das ergibt sich dann aus dem klageantrag.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
1:
Ich glaube wir haben das erste Problem gelöst.
Ich habe dem RA 2018 eine spe erteilt, weil er Zusätzlich die Ärzte bzw. Die Psyschoteraputen Fragen wollte. Zu dieser Zeit hatte ich noch keinen Attest von psyschoteraputen.
Ich habe grade die spe von damals geguckt: " ich entbinde freiwillig alle brhandelnden Ärzte , Krankenhäuser....gegenüber RA, beteiligten Versicherungen und Sozialversicherung und beteiligten Gerichten und den beteiligten am Verfahren ".
Also er hatte eine Spe von mir, zwar nicht für das jetzige Prozess, aber für Vorprozess.
Ich habe nichts dagegen, dass das Gericht eine spe hat, aber möcht nicht, dass die gegnerische Vertretern sie auch haben.

2:
Die Klage wurde 2016 für den genannten Zeitraum erhoben, um die Verjährung zu hemmen.
Die Versicherung hat für den restlichen Jahren ab 2009 auf die Einrede der Verjährung verzichtet für sechs Monate nach der Beendigung dieses Prozesses.

Der Auftrag des Gerichts an Gutachter ist ab 2000 bis heute, weil der Anwalt in seinem Schriftsatz von 2021 ohne Absprache mit mir geschrieben hat:"VAS ab 2001. Er sollte Schreiben VAS von 2001 bis 2008.

Ich hoffe, dass ich mich einige Maßen verständlich ausgedrückt habe.

MfG
trus
 
Hallo trust,

Vielleicht wäre es besser, wenn du einen zweiten, guten RA finden und dich von ihm beraten lassen könntest?

Vielleicht weiß er auch, wie man den alten RA wegen der Fehler auswechseln lassen kann. Das würde dann die Beratung kosten, dir aber mehr Sicherheit und evtl. einen anderen Anwalt bringen.

Viel Erfolg

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,
Herzlichen Dank für Deine Antwort.
Ich bin dabei und denke ernsthaft an ein Anwaltwechsel.
Besonders wenn ich zum psychiatrischen Gutachten gehen soll und eventuell nachher eine Stellungnahme auf das Gutachten nötig wird.

MfG
trus25
 
Hallo,

Hier der neue Stand der Dinge.
Der Gutachte hat in diesem Jahr keine Zeit zum Gutachten, erst nächstes Jahr und will mehr Geld für Gutachten haben, weil die Fragestellung nicht leicht zu beantworten ist.
Ich habe noch zwei Tage Zeit dem Gericht mitzuteilen, ob ich mit einem Termin Verschiebung einverstanden bin. Der Gutachter soll feststellen, dass ich ab 2000 aufgrund reaktive Depressionen arbeitsunfähig bin.

Es Stellt sich für mich die Frage, warum soll ich mich auf ein Gutachten einlassen, das zum Teil für das Prozess und Ansprüche irrelevant ist.
Ich denke es ist doch egal ob ich seit 2009 arbeitsunfähig oder Arbeitsfähig bin. Wichtig ist nur von 2000 bis 2008.

Ich denke, ich werde antrag auf eine Woche fristverlängerung stellen und mir die Sache gut überlegen.

Mich würde Eure Meinung interessieren, denke ich richtig ?
was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
MfG
trus
 
Hallo,

Ich würde mal ganz pragmatisch vorgehen. Wenn du den Eindruck hast, dass es ein 'anständiger und guter' Gutachter ist, würde ich der Termin Verschiebung zustimmen.

Wenn du den Eindruck hast, dass er das nicht ist, hast du jetzt einen guten Grund, den Gutachter abzulehnen. Nur: was dann nachkommt, weiß man auch nicht...

LG,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Ich kenne leider den Gutachter Herr Prof. Dr. Joachim Zeiler nicht.
Gestern habe ich gegoogelt, er soll in Auguste-Viktoria-klinikum in Berlin gearbeitet haben, denn gehört er nicht zu den Ärzteteam des Klinikums.
Sein Fax an das Gericht ist vom justizbehörde.
Falls ich den Gutachter ablehne, wahrscheinliche wird das Gericht die Klage abweisen.
Ich bin dankbar, falls jemand vom Forum den Gutachter kennt und mir mitteilt.

MfG
trus
 
Hallo trust,

Was sollen wir denn dazu noch sagen? Du hast doch dann nur die Wahl, dem Gutachten zuzustimmen oder die Klage wird abgewiesen.

Das ist doch dann die einzige Entscheidung, die du jetzt treffen kannst?! Und die kannst nur DU treffen.

Und Zeit zum Überlegen hast du doch such nicht mehr?!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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