Hallo,
Hallo @Sekundant , Hallo HWS-Schden,
Ich danke Euch für Ihre freundlichen Antworten, besonders HWS-Schaden Deine herzlich und freundliche Worte.
Mit spe ist leider vorbei und ich habe gar keine Gelegenheit gefunden, darüber nach zu denken und eine Entscheidung treffen.
Vor einem Monat hat der RA mir mitgeteilt, dass das LG eine spe haben möchte und er die spe, die ich ihm (meinem Anwalt) erteilt hatte, an das Gericht weitergeleitet hat. Mit anderen Worten, mein Anwalt hat ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen dem Gericht eine spe weitergeleitet, die mein Unterschrift hatte, aber nicht für das Gericht bestimmt war.
Dürft mein Anwalt das machen, unter berücksichtigung, dass im Beweisbeschluss des Gerichts ein Fehler unterlaufen ist, und die gegnerische diesen fehler ausnutzen könnte?
Nächste Problem:
Der Gegenstand des Prozesses ist die VAS für die Jahre 2001 bis 2008, weil ich unter anderem wegen Depressionen nicht arbeiten konnte.
Das Gericht hat einen SV bestellt und ihn beauftragt festzustellen, ob ich ab 2000 Unfallbedingt Depressionen hatte.
M.E. für das Prozess sind die Jahre 2001 bis 2008 wichtig und soll dem Gericht und gegnerische egal sein, wie es mir ab 2009 gegangen ist, weil für diese Jahre keine Ansprüche gestellt worden sind.
Für mich ist Eure Meinung sehr wichtig.
MfG
trus
Hallo @Sekundant , Hallo HWS-Schden,
Ich danke Euch für Ihre freundlichen Antworten, besonders HWS-Schaden Deine herzlich und freundliche Worte.
Mit spe ist leider vorbei und ich habe gar keine Gelegenheit gefunden, darüber nach zu denken und eine Entscheidung treffen.
Vor einem Monat hat der RA mir mitgeteilt, dass das LG eine spe haben möchte und er die spe, die ich ihm (meinem Anwalt) erteilt hatte, an das Gericht weitergeleitet hat. Mit anderen Worten, mein Anwalt hat ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen dem Gericht eine spe weitergeleitet, die mein Unterschrift hatte, aber nicht für das Gericht bestimmt war.
Dürft mein Anwalt das machen, unter berücksichtigung, dass im Beweisbeschluss des Gerichts ein Fehler unterlaufen ist, und die gegnerische diesen fehler ausnutzen könnte?
Nächste Problem:
Der Gegenstand des Prozesses ist die VAS für die Jahre 2001 bis 2008, weil ich unter anderem wegen Depressionen nicht arbeiten konnte.
Das Gericht hat einen SV bestellt und ihn beauftragt festzustellen, ob ich ab 2000 Unfallbedingt Depressionen hatte.
M.E. für das Prozess sind die Jahre 2001 bis 2008 wichtig und soll dem Gericht und gegnerische egal sein, wie es mir ab 2009 gegangen ist, weil für diese Jahre keine Ansprüche gestellt worden sind.
Für mich ist Eure Meinung sehr wichtig.
MfG
trus