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Gericht zwingt zum Abfinden

Hallo,

eigentlich ganz einfach: Wenn Prozesskostenhilfe erteilt wird, bekommt der Anwalt seine Gebühren vom Gericht und wird entsprechend verpflichtet. Aus diesem Grund muß er auch vom Gericht wieder entpflichtet werden.

Gruß von der Seenixe
 
Lieber Trus,

Dir ist es also gelungen zwei ablehnende PKH Entscheidungen in demselben Streitgegenstand zu drehen.
Respekt. Versuch mal über Wasser zu laufen. Das dürfte Dir auch noch gelingen.

Nun Spaß beiseite, der von allen Seiten aufgedrängte Vergleich ist hier das Thema.

Ohne den Sachverhalt zu kennen sollte keine Prognose aufgestellt werden. In dem speziellen Fall werde ich es dennoch tun.

Die zwei abgelehnten PKH- Anträge bestätigen Deinen Argwohn, dass die zuständige Richterin das Verfahren nicht möchte. Deine Beschwerden waren erfolgreich, es ist jedoch ein Irrglaube, dass damit automatisch eine erfolgversprechende Klage vorliegt.

Prozesskostenhilfe ist ein komplexes und höchst verkompliziertes Verfahren, was von den wenigsten Juristen beherrscht wird. Bei Interresse werde ich tiefergehend darauf eingehen.

Die zuständige Richterin hat Dir einen Vergleich nahegelegt, verfalle bitte nicht dem Irrglauben das diese Richterin gedreht ist.
Das Vergleichsangebot ist eine ganz normale Rechtsfolge der erfolgreichen PKH- Beschwerden und nicht mehr.

Lässt Du es jetzt auf ein Urteil ankommen, wird Deine Klage mit hoher Sicherheit abgewiesen.
Das ist wohl auch Deinem Anwalt bewusst, weshalb Dir die Annahme des Vergleiches nahegelegt wurde.

Ich rate Dir weder zum einen noch zum anderen.

Beste Grüsse
Chumana
 
Hallo Chumana,

Dann verrate mir einen dritten Weg.

Wenn Du eine Prognose aufstellst, ohne den Sachverhalt zu kennen, dann kannst auch einen Weg vorschlagen.

Du stellst Dich hier als alles besser Wisser, aber eigentlich hast Du nicht brauchbares und vernünftiges geschrieben.
Dabei habe ich meine Situation dargestellt und um die Hilfe gebeten.

Bezüglich der bewilligten pkhs solltest Du - meiner Meinung nach - erst Dir überlegen, was hier passiert ist und passiert, dann Unsinn Schreiben.

Ich kenne mich mit Pkh aus und weiss, dass manche Rechtsanwälte diese Instrument ausnutzen und der Mandant soll später die gegnerische Kosten aufbringen.

Bitte versuche den Sachverhalt richtig nachvollzuziehen. Es ist noch nicht soweit, dass ein Vergleich angeboten wird. Die Ansprüche sollen soweit herunter gehammert werden, dass ich mit einem billigen Vergleich einverstanden bin.

MfG
trus25
 
Hallo Trus25,

Dein letzter Beitrag trägt nicht gerade dazu bei, ernsthafte Hilfe zu bekommen. Auf der einen Seite möchtest Du, dass Dir @Chumana einen dritten Weg aufzeigt, gehst sie aber gleichzeitig in beleidigender Art an. Das ist gelinde gesagt, taktisch äußerst unklug.

Ich hoffe nicht, dass Du bei Gericht und Deinem Anwalt gegenüber genauso auftrittst. Ich begleite jetzt schon einige Jahre Gerichtsprozesse von Klägern vornehmlich im Zivil-, aber auch in manchen Sozialgerichtsprozessen. Ich weiß natürlich, dass viele Gerichtprozesse von den Richtern interessengesteuert geführt werden. Ich erlebe allerdings auch, dass sich so mancher Kläger mit seiner Art und Weise selbst ins Aus geschossen hat.

Also bitte, denke auch Du erst einmal nach, ob Du Deinen Frust ablassen, oder doch lieber die Hilfe der anderen User in Anspruch nehmen möchtest.

Es bleibt natürlich Dir selbst überlassen, ob Du meinen Rat annimmst.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Fories,

@hallo Rekobär,
Danke für die freundliche Hinweis. Ich habe mich bei Chumana zu entschuldigen.

@ Hallo Chumana,
Ich bitte um Entschuldigung für mein Schreiben.
In den letzten Tagen war ich sehr gespannt und gereizt und habe überall überreagiert.
Zuerst habe ich mich sehr gefreut, dass Du mir geschrieben hast. Dann habe ich das Wort Argwohn nachgeschlagen und das hat mich etwas gestört.
Denn ich glaube nicht, dass ich misstrauisch geworden bin, sondern vorsichtig (vielleicht etwas mehr), und etwas Erfahrung mit Gerichtlichen Prozessen gesammelt.

Die Sache mit "zwei Pkh Entscheidungen zu drehen", habe ich nur versucht die Möglichkeiten, die mir zur Verfügung stehen zu benutzen und mich von Gegnerischen Seite nicht runterkriegen lassen. Dadurch habe ich sie alle verärgert.
Jetzt haben sie mich in der Hand. Mein Anwalt hat nicht meine Fragen bzgl seines Schriftsatzs und seiner Email beantwortet und hat mir nicht gesagt, warum er die Unterlagen nicht an das Gericht weitergeleitet hat und tut so als ob nichts war.
Ob ich einen Brief an Anwaltskammer Schreiben Soll?

Ich hoffe, dass Du mir weiterhin hilfst, da ich Eure hilfe brauche.

MfG
trus
 
Hallo Trus

Du schreibst, du hast das Wort „Argwohn“ nachgeschlagen.
Ich nehme an, deine Muttersprache ist nicht Deutsch. Es ging nicht darum, dir vorzuwerfen, dass du Misstrauen hast. Es ist auch verständlich, dass du vorsichtig bist. Dies wird dir auch geraten:
Die zwei abgelehnten PKH- Anträge bestätigen Deinen Argwohn, dass die zuständige Richterin das Verfahren nicht möchte. Deine Beschwerden waren erfolgreich, es ist jedoch ein Irrglaube, dass damit automatisch eine erfolgversprechende Klage vorliegt.

Prozesskostenhilfe ist ein komplexes und höchst verkompliziertes Verfahren, was von den wenigsten Juristen beherrscht wird. Bei Interresse werde ich tiefergehend darauf eingehen.

Die zuständige Richterin hat Dir einen Vergleich nahegelegt, verfalle bitte nicht dem Irrglauben das diese Richterin gedreht ist.
Das Vergleichsangebot ist eine ganz normale Rechtsfolge der erfolgreichen PKH- Beschwerden und nicht mehr.

Lässt Du es jetzt auf ein Urteil ankommen, wird Deine Klage mit hoher Sicherheit abgewiesen.
Das ist wohl auch Deinem Anwalt bewusst, weshalb Dir die Annahme des Vergleiches nahegelegt wurde.

Ich rate Dir weder zum einen noch zum anderen.

Den Beitrag von @Chumana verstehe ich als Hilfsangebot.

LG
 
Hallo HWS-Schden,

Richtig, deutsch ist nicht mein Muttersprache. Es war ein Missverständnis meiner Seits und hoffe, dass Chumana es verzeiht.

MfG
trus
 
Lieber Trus,

ich versuche mit meinen Beiträgen den Weg für andere Blickwinkel in das Rechtssystem zu öffnen.
Das ist mir in Deinem Fall nicht gelungen.

Es dürfte jedoch weitere Leser im Forum gegen die sich mit einer vergleichbarer Situation herumschlagen und zwischenzeitlich das Angebot eines Vergleiches mit anderen Augen sehen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Mit besten Grüssen
Chumana
 
Hallo Fories,

@ Hallo Chumana,
Danke für Deine Antwort.
Also Du räts mir weder zum einem noch zum anderem und einen dritten Weg hast Du nicht. Das ist auch gut.

Entweder ist mein Lage so schlimm und unvorstellbar, dass man mir keinen Ratschlag geben kann, oder habe ich mein Problem nicht richtig darstellen können.

Mein Anwalt hat meine Fragen nicht geantwortet, obwohl ich ihn um eine Antwort innerhalb von zwei wochen gebetten hatt. Ich habe drei Wochen gewartet und ihn schriftlich gebetten, aufgrund mangelnder Interesse an die Angelegenheit das Mandat abzugeben . Darüber hinaus habe ich das Gericht um seinen Entpflichtung gebeten. Das Gericht hat mir geschrieben, dass zur Zeit der RA nicht entpflichtet werden kann.
Der RA Macht fröhlich so weiter und geht gar nicht auf mich ein und ignoriert mich.
Ich sehe es als Verachtung.

@ Rekobär
Ich gehe mit meinen Rechtsanwälten höflich und meide jegliche Auseinandersetzungen, wenn ich sehe, läuft nicht richtig, dann distanziere ich mich.

MfG
trus
 
hallo Chumana,

also meiner Meinung nach kann dein Beitrag womöglich wie nachfolgend so verstanden werden:

Möglich kann sein, dass das Rechtssystem dem Kläger grundsätzlich nicht alle Ansprüche zusprechen darf, obwohl dem Kläger dies nach Lage der Akten, Fakten, Gesetze usw. zustehen würden.

Also wird womöglich ein "Deal" in Form eines Vergleichs ausgearbeitet, mit dem der Kläger glücklich sein darf/muss bevor der Kläger nichts bekommt

Habe ich dein Beitrag richtig verstanden?

Hier stellt sich dann für mich auch die Frage, wer oder was genau unter dem Rechtssystem darunter fällt bzw. dazugehört?

Lg. Rolandi
 
Hallo Fories,

Ich habe bitte eine Frage.
Kann ein Psychiatrisch Gutachter feststellen, dass man vor zwanzig Jahren wegen Depressionen Arbeitsunfähigkeit war. Es gibt nur ein Arztattest von einem Arzt, in dem steht, dass ich bei ihm unter Behandlung war und Medikamenten eingenommen habe.
Ich Frage mich gibt es wissenschaftlich Regeln, Untersuchungen etc. , die feststellen, wie es mir vor 20 Jahren gegangen ist.
Ich habe im Forum über reaktive Depressionen gelesen, aber ob es rückwirkend auch feststellbar ist, habe nichts gefunden.

Für Euren Antworten und hinweise bin ich Dankbar.

MfG
trus
 
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