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Gericht zwingt zum Abfinden

trus25

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Dez. 2009
Beiträge
308
Hallo Fories

Ich hätte ein paar Fragen bitte:
Kann das Gericht einen zum Abfinden zwingen ? Weil ein Prozess sehr lange gedauert hat und jetzt das Gericht will, dass die Akte vom Tisch ist?
Wenn ein Prozess sehr lange gedauert hat, weil die Vertreter der Versicherung nicht lassen, dass eine Verhandlung vorankommt und alles blockieren. kann das Gericht den geschädigten zu einem Abfinden zwingen?
Wie ist die Aufgabe des Rechtsanwalts von Geschädigten?
Kann der Rechtsanwalt seinen Mandanten zu Handlungen zwingen oder für seinen Mandant Entscheidungen treffen ?

Ich bin für Euer Antworten dankbar

MfG
trus
 
Hallo trus

Was meinst du mit „zum Abfinden zwingen“?
Meinst du, ob dir ein Vergleich aufgezwungen werden kann?
(Antwort darauf: Nein.)

Der Anwalt kann dich auch nicht zu Handlungen zwingen.
Du bleibst ein mündiger Mensch.

Es folgen sicher noch fundierte Antworten von Usern mit mehr Wissen.

LG
 
Hallo Trus,

ein RA muss dich umfänglich so oder so aufklären, warnen, schützen, das ""Beste"" usw. herausholen.
Tut er das nicht.....kann er für seine ""Schlechtleistung"" haftbar gemacht werden.
Aber....du siehst ja selber die Thematik, Problematik, das Spiel und System.
Einerseits die Brut von Gericht-Versicherung-Anwälten und anderseits der Geschädigte/Kranke:oops:

Grüße
 
Hallo,

@HWS-Schaden ja ich habe es so verstanden, dass Urtei so sein wird, dass eine Abfindung zustande kommen soll, weil die Richterin will die Akte vom Tisch haben. Dabei gegnerische Seite hat immer das Weiterkommen blockiert - seit über 30 Jahren -.

@Siegfried21 danke ich werde sehr aufpassen.

MfG
trus
 
Hallo trus

Meinst du mit Abfindung, dass es einen Vergleich geben soll? Oder wurde angedeutet, dass dir per Urteil eine Abfindung zugesprochen werden soll?
Ein Vergleich findet nur dann statt, wenn beide Seiten - also auch du - zustimmen.
Vorsichtig muss man bei einem Vergleich (wenn du überlegst ihm zuzustimmen) sein bei den Anwaltsgebühren. Der Anwalt wird besser vergütet, soweit ich es weiß. Du als Kläger müsstest dann aufpassen, dass die Kosten nicht bei dir landen.
Im Forum wurde dazu schon oft geschrieben, benutz mal die Suche. Alle Bedingungen eines Vergleichs können (und müssen) dir klar sein, bevor du zustimmst. Du kannst - soweit ich es weiß - auch eine Wartezeit aushandeln, in der du dir überlegen kannst, wie du dich entscheidest.

Was ist denn dein Ziel?
Welches Ergebnis wünschst du dir konkret?

LG
 
Ich habe Ansprüche gerichtlich geltend gemacht. Entweder sind sie berechtigt oder nicht. Ich möchte, dass das Gericht ein Urteil fällt.
Wie ist, wenn der RA die Unterlagen, die für die Beweis der Ansprüche notwendig sind, beim Gericht nicht einreicht?
trus
 
Welches Ergebniss ich mir Wünsche ist klar, dass das Gericht positiv entscheidet.
Eine Abfindung möchte ich auf keinen Fall, weil Gesundheitlich werde ich noch grösser Bedürfnisse wie haushaltsführungschaden oder Operationen haben, die kosten muss gegnerische Seite übernehmen.
 
Hallo Trus,

hier spuken verschiedene Begriffe durcheinander. Vor Gericht stellen beide Seiten ihre Ansicht vor und ein Richter überprüft deren Beweise. Im Fall von Unfallschäden findet häufig dieser Gerichtstag erst Jahre nach dem Unfall statt. Da sitzt der Richter vor einem Berg von Akten mit den jeweiligen Aussagen des Unfallopfers und der Nichtzahlenwollenden.

Dabei gibt es dann häufig einen "Vorschlag", wie man das lange Verfahren abkürzen könnte. Der Richter macht einen Vergleichsvorschlag, wobei jede Seite Federn lassen muss. Es wäre ein Kompromiss. Das heißt die Nichtzahlenwollenden müssen was zahlen, was sie eigentlich nicht wollen und das Unfallopfer erhält nur einen Teil seiner Forderungen.

Ausgenommen ist hierbei die Frage nach der Zuordnung der Folgeschäden nach dem Urteil, die kann man auch in diesen Vergleichsvorschlag einarbeiten und zwar dass diese von den Nichtzahlenwollenden übernommen werden müssen. Man kann sich also über Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Schadensersatz, der bisher entstanden ist etc. erst Mal einigen und abschließen.

Das ist und bleibt aber ein VORSCHLAG des Richters. Über diesen Vorschlag eines Vergleichs hast du vier Wochen Zeit nachzudenken und ihn anzunehmen oder abzulehnen. Das gilt auch für die Gegenseite, die häufig ihn natürlich annehmen, weil das für die wohl wesentlich Geld spart, als ein Urteil. Außerdem ist dagegen ein gesprochenes Urteil festgeschrieben und kann als Beispielsfall - Präzedenzfall für anderer Verfahren herangezogen werden. Vergleiche tauchen in den Veröffentlichungen über Rechtssprechung offiziell nicht auf.

Ein Vergleich ist ein Kompromiss, der eine Abfindung enthalten kann. Bist du zufrieden mit dem Vergleichsvorschlag, stimme ihm zu und das Verfahren vor dem Gericht ist beendet. Bist du nicht zufrieden und lehnst den Vorschlag des Richters ab wird die Verhandlung vor Gericht weitergeführt. Die Gefahr, dass du damit einen Richter ärgerst und du wegen der Ablehnung Ärger bekommst, ist dabei gering, denn das Angebot für einen Vergleich ist von Rechts wegen eine Verhandlungsoption, denen er nachkommen muss, sobald eine Chance darauf besteht.

Der Richter, der auch bei mir im Haftpflichtverfahren 3 Jahre nach dem Unfall einen Vergleichsvorschlag mit Abfindungen machte, meinte nur, er würde bei Fortsetzung des Verfahrens eine aktuelles Gutachten benötigen, das hieße drei Monate für die Suche nach einem geeigneten Gutachter, weitere drei Monate bis der Gutachter Zeit dafür hat, die nächsten drei Monate bis das Gutachten erstellt wird und weiter drei Monate, die beide Parteien zur Stellungnahme hätten und ein neuer Termin vor Gericht fällig würde. Also ein Wiedersehen mindestens ein Jahr später mit Gefahr noch weniger zugestanden zu bekommen, als der Vergleich beinhaltet.

Für dich wichtig: macht ein Richter einen Vergleichsvorschlag hat die Gegenseite die Kenntnis, dass sie mit allen ihre Abwiegelungen und Negierungen bei dem Richter auf Granit beißen und du tatsächlich Ansprüche hast und die dir auch zustehen.

Es kann auch sein, dass die Gegenseite ein Abfindungsangebot an dich richtet, aufgrund der Äußerung, dass der Richter die Absicht hat für einen Vergleichsvorschlag, besonders, wenn sie sich daraus einen finanziellen Vorteil versprechen. Das muss der Richter so nicht übernehmen, sondern er schlägt von sich aus eine Summe vor, die er als Kompromiss für angemessen hält. Das musst du nicht annehmen, du kannst weiter verhandeln lassen.

Dein Anwalt ist hierbei der in deinem Namen der Verhandlungsführer und so absurd es klingt, es kommt einem vor, wie auf dem orientalischen Basar, wo um jedes Quäntchen herum geschachert wird.

Mein Vorschlag, höre dir mal die Ansicht des Richters und dessen Kompromiss, dann kannst du immer noch entscheiden. Falls du den Vergleich ungerecht findest und du nicht damit leben kannst, mache weiter im Verfahren. Wenn das dann ausgesprochene Urteil nicht "dem Recht" entspricht, ist der Gang zur höheren Instanz möglich.

LG Teddy
 
Lieber Trust, dem Post von Teddy ist nicht viel hinzuzufügen.

Gericht ist immer Glückspiel, kein Fall ist wie der andere. Wer es sich wirklich leisten kann zu verlieren der verwirft einen Vergleichsvorschlag und zieht gegen diese drecks Versicherungen in den Krieg. Sorry da bekomme ich jedesmal Puls weil die Ursache in der Justiz zu suchen ist.

Liebe Grüsse
Chumana
 

na, auch glücksspiele kann man dirigieren.

zu deinen bisherigen stellungnahmen gibst du hier doch etwas sehr schnell nach, @Chumana
nein, glücksspiel ist es nicht, man hat eine eingespielte wand vor sich von richtern und ärzten. und das glück besteht darin, dass man vorher punkte gesetzt hat, um diese wand (entscheidungsbegründung) aufzubrechen.


gruss

Sekundant
 
Lieber Sekundant,

nach etwa 200 Verfahren ist mir der Optimismuss gründlich vergangen. Ich darf nicht schreiben was wirklich nötig ist um Wände einzureißen.

Nur soviel. Das kausale Problem ist das hohe Alter unserer "Demokratie" und die Tatsache das Du hundertausende Leute um die Lebensgrundlage bringen kannst und es passiert absolut nichts. Du bekommst Bewährung und stellst Deine Bücher in Talkshows vor und wirst dafür gefeiert.

Ich gebe dem einen oder anderen einen Ratschlag und wenn der hilfreich war dann macht das Freude. Für Verwaltung und Justiz habe ich nur noch
die allertiefste Verachtung übrig.

Lieben Gruss
Chumana
 
Hallo Fories,

@hallo Teddy
Danke für Deine gute Hinweise, die ich Folgen werde. Ich war bei der Verhadlung nicht da und meine Fragen sind die Sachen, die ich vom Richter gehört habe. Er sagte: wir finden eine Abfindung gut für Sie (meinte er und mein Anwalt) und wir wollen die Akte nach langer Zeit vom Tisch haben - es hörte sich so an, als ob sie die Entscheidung getroffen haben -. Die Gegenseite stimmte ihn zu und sagte " schon seit 86". Dabei sie selbst wollten nicht in Verhandlung einsteigen.
Der Richter hat mir noch gesagt: " nach dem Sie Nichts belegen könnten", habe ich mich geärgert, weil ich die Beweismaterial bei meinem RA vorgelegt habe und ihn drei mal gebetten habe diese Unterlagen beim Gericht einzureichen. Ich habe meine Unterlagen zu der Verhandlung mitgenommen, weil ich wusste, dass mein RA Sie nicht einreichen will. Der Richter sagte mir, jetzt haben Sie selbst die Unterlagen mitgebracht. Aber er wollte nichts von den Unterlagen wissen.

Ich möchte noch erwähnen, dass Oberlandgerich für ein Teil der Ansprüche PKH bewilligt hat und ist bewiesene Sache. Aber Gegnerischseite bemängelt noch.

Meine Frage: das Landgericht ist Anwaltszwang. Wenn ich die Unterlagen selbst beim Gericht einreiche, soll der Richter sie anerkennen oder wird er sie ignorieren?
 
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