Per Definition wird bei einem Vergleich Rechtsbefriedung durch Nachgeben beider Seiten, durch gegenseitiges Aufeinanderzugehen, erreicht. Vorsicht mit Vergleichen! Das "beiderseitige Nachgeben" muss ersichtlich sein. In meinem 19-jährigen Rechtsstreit ging es um die Auslegung eines Vergleichs. Da hatte die BG dem Gericht mit falschen Behauptungen vorgegaukelt, ich habe in anderer Weise "nachgegeben", und 3 Gerichte haben es geglaubt, bis aufgrund meines Vorlegens unumstößlicher gegenteiliger 30 Jahre alter schwer aufzufindender Urkunden vom Gericht die ganze Zeit vorhandene und m. E auch bekannte Beweise zu meinen Gunsten in der BG-Akte "gefunden" wurden, nun nicht mehr übergangen werden konnten.Hallo Teddy,
danke, dass Du die Sache erklärt hast. Ich denke wie Du. Im Vergleich gibt der Unfallopfer nach.
Es ist nicht (mehr) möglich, dich und deinen Gesundheitszustand 2008 zu begutachten.Ich hätte bitte noch eine Frage und zwar - ich habe schon hier geschrieben - die Klage ist Verdienstausfall für den Zeitraum von 2000 bis 2008. Jetzt werde ich begutachtet für die Zeit seit 2000 bis heute.
Ich denke warum soll ich für die Zeit ab 2008 begutachtet werden, warum sollen die gegnerische und andere beteiligten im Prozess über meinem momentaner gesundheitlichen Zustand erfahren. Mein momentane Zustand ist gar nicht Prozessgegenstand.
@All
Wegen des Anwalts:
Hat trus nicht einfach die Möglichkeit, dem RA das Mandat zu kündigen?
Wie funktioniert das? Seht ihr dabei einen Haken?
LG
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