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Gericht zwingt zum Abfinden

@Rudinchen
Zittat:
"Und Zeit zum Überlegen hast du doch such nicht mehr?!"

Ich habe leider Dein satz nicht verstanden

MfG
trus
 
Hallo trus,

Rudinchen wollte sagen:
Du hast nur die Wahl zwischen 1. = zu dem Gutachter gehen und 2. = nicht zu dem Gutachter gehen.

Wenn du dich für 2. entscheidest, wird die Klage abgewiesen (davon gehst du aus).

Du hast einen Termin, oder?
Ist der Termin bald?
Dann hast du nur noch wenig Zeit,
wenig Zeit um dich zu entscheiden zwischen 1. und 2.

Diese Entscheidung können wir dir nicht abnehmen.

LG
 
Hallo HWS-schaden,
Danke für die Erklärung. Ich habe nur den letzten Satz nicht verstanden.
Ich habe heute per Email meinen RA gebetten, einen Antrag auf fristverlängerung zu stellen. Krankheitsbedingt kann ich zur Zeit keine Entscheidung treffen. Ich hoffe, dass fristverlängert wird.

Mal sehen, was auf mich zukommt.
Das Hauptproblem ist, die Fragestellung des Gerichts an Sachverständiger, die korrigiert werden soll (ob ich richtig denke, weiß ich es nicht).
Diese falsche Fragestellung kommt von meinem Rechtsanwalt.
Er hat den Zeitraum für das Gutachten ohne Absprache mit mir verlängert
Ich habe zwar dem Gericht mitgeteilt, dass Gutachter nur den Zeitraum von 2000 bis 2008 begutachten soll, weil der klageantrag nur für diese Zeit ist. Aber das Gericht wird/darf mein Schreiben nicht wahr nehmen.
Obwohl ich eine Kopie dieses Schreibens auch an RA geschickt habe, aber er ignoriert es und schreibt mir nicht was die Sache ist
Ich weiss nicht ob hier Anwaltshaftung eingreift.

Ich hoffe, dass ich das problem erklären könnte.

@HWS, @Rudinchen,
ich Schätze Eure Unterstützung sehr. Allein die Tatsache, dass jemand mich hört, wirkt und macht Mut.

MfG
trus
 
Hallo Fories,

Hier der letzte stand der Dinge.
Zu meiner Überraschung hat mein (ex)Anwalt einen Antrag auf fristverlängerung gestellt. Er versteht mein bedenken über den Gutachter nicht. Dabei mein bedenken gilt für ihn.

Ich habe jetzt etwas Zeit um mir die Sache durch den Kopf gehen lassen.

Das Gericht und der Anwalt wollen, dass ein Gutachten bzgl meiner Depressionen ab 2000 erstellt wird. Das Ziel ist, dass man mir zeigt, dass ich nicht beweisen kann, dass meine Depressionen Unfallbedingt sind und für mich ist besser, wenn ich eine Abfindung ohn Verdienstausfallschaden schliesse.
Ich bin der Meinung, dass das Gutachten entsprechend dem Klageantrag für den Zeitraum 2000 bis 2008 erstellt werden soll. Darüber hinaus ist für das Prozess irrelevant. Dies habe ich dem Gericht und RA mitgeteilt. Der Anwalt geht darauf nicht ein und für das Gericht bin ich nicht postulationsfähig.

Dabei spielt in meinem Fall meine Bewerbungen und arbeitsmarksituation eine wichtige Rolle. Ich habe eine Liste der Bewerbungen, Arbeitsmarktberichten etc. dem RA zur Verfügung gestellt. Aber er hat sie gar nicht zur Kenntnis genommen.

Was ich machen soll, weiss ich noch nicht.
Ich hoffe auf Ihre Tipps und Anregungen.

MfG
trus
 
Hallo trus

Du bist nicht postulationsfähig, weil du dich anwaltlich vertreten lässt. Dann läuft alles über den Anwalt.
(So verstehe ich das, aber ich kann auch falsch liegen.)

Ich weiß nicht, wie heute (2021) ein Gutachter etwas - neu - feststellen kann zu einer Erkrankung, die 2000-2008 vorlag, also vor 21 - 13 Jahren.
Wie soll das gehen?

LG
 
hallo trus,

ich kenne ja einige details, wenn vermutlich auch nicht alle. dir geht es um die zeitschiene nach 2008, für das es eine gutachtliche bewertung geben soll. also suche ich nach gründen, die einen nachteil darstellen könnten, wenn es darüber hinausgeht. aus den verfügbaren fakten sehe ich keine, ausser der tatsache, dass mit dem mehraufwand etwas höhere kosten entstehen. ob es andere nachteile geben kann, darüber wäre nach meiner ansicht nachzudenken, das gäbe dann auch inhaltlich wirksame einwände. gibt es die nicht, dann ist die frage, ob man das nicht einfach hinnimmt, sonst machst du nur eine baustelle auf, die es vielleicht gar nicht wert ist.


gruss

Sekundant
 
Moin

Ein Gutachten, das 2021 erstellt wird von einem GA, der einen zuvor nie gesehen hat,
wird keine Aussage treffen können über psychische Gesundheitsschäden von vor 13-21 Jahren. Und wenn es die Aussage doch trifft, dann können das nur Mutmaßungen sein.

Gibt es denn ärztliche Unterlagen zu der Depression 2000-2008, @trus25 ?

LG
 
Hallo Fories,

Hallo @ Sekundant, @ HWS-schaden,
Danke Euch für Ihre Antworten.

@HWS-Schaden
Es gibt keine Unterlagen, nur ein Attest von meinem Psychologen, dass ich seit 2000 unter Depressionen leide und zum Teil medikamentös behandelt wurde. Es steht nicht auf dem Attest, dass die Depressionen Unfallbedingt waren.
Ich finde es auch, dass es Mutmaßung ist, wenn der Gutachter behauptet, dass ich von 2000 bis 2008 wegen unfallbedingten Depression arbeitsunfähing war.
Da ich damals arbeitslos war, hat mein Psychiater die Krankheit nicht von diesem Gesichtspunkt betrachtet und es gibt keine Unterlagen, die sagen können ob ich aufgrund der Depressionen arbeitsunfähig war und wenn ja zu wieviel prozent.
Aufjedenfall hat diese Behauptung mein RA ohne mein wissen aufgestellt.


@Sekundant,
Es sind keine Ansprüche für den Zeitraum ab 2008 gestellt worden und wenn das Gutachten negativ für mich ausfällt, dann wird die Durchsetzung diese Ansprüche auch schwierig. Darüber hinaus sehe ich nicht ein, dass der RA seine Verantwortungbereich ohne mein Wissen und Zustimmung erweitert hat. Der RA ist nur für die Zeit von 2001 bis 2008 beauftragt.

Ich kann leider nicht die Einzelheiten hier schreiben, damit die Sache klar ist.
Ich glaube, dass der RA und Richterin wollen durch diesen Gutachten mein Recht auf Verdienstausfallschaden weg schaffen.

Ich bin für weitere Tipps und Anregungen dankbar.

MfG
Trus
 
Hallo Fories,

Ich hätte bitte eine Frage, vielleicht könnte jemand unter Euch sie beantworten.
Und zwar: gilt Paragraf 252 BGB für Zukunft oder umfasst die Vergangenheit auch. Wie soll ich den zweiten Satz des Gesetzes verstehen: "als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach der gewöhnlichen lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, inbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit wahrscheinlichkeit erwartet werden könnte ".
Ich glaube hier kommt Prognosebildung in Frage, dass man annimmt, wie eine Sache in der Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt, oder kann man für die Vergangenheit auch Prognose bilden.

Für Eure Antworten bin ich dankbar.

MfG
trus25
 
Hallo Trus,

ich weiß jetzt nicht, welche Schäden Du hast - möchte aber nicht alles nachlesen. Daher mal ein "bunter Blumenstrauß" von mir:

- entgangene berufliche Beförderung -> Erhöhung Lohn/Entgelt
- zukünftige Tariferhöhungen im Lohn/Entgelt
. frühzeitige Rente mit Abschlag -> Ausgleich!
- Haushaltsführungsschaden (Reinigungskraft & Gartenhilfe)
- PKW Umbau oder Zuschuss zu Automatikgetriebe
- Wohungs- oder Hausumbauten (behindertengerecht)
- Übernahme von Zuzahlungen (Physiotherapie, Psychotherapie, Ergo sowie mit dem Unfall zusammenhängenden Medikamenten)
- Nachteilsausgleiche beim Urlaub - Kostenübernahmen, weil z. B. ein Rollstuhlhotel benötigt wird oder höhere Reisekosten aufgrund Deiner Behinderung berechnet werden
- Übernahme von Pflegekosten sowie Heil- und Hilfsmittel

Besprich Dich mit Deinem RA und lass Dich beraten!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
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