Hallo Fories,
Hallo @ Sekundant, @ HWS-schaden,
Danke Euch für Ihre Antworten.
@HWS-Schaden
Es gibt keine Unterlagen, nur ein Attest von meinem Psychologen, dass ich seit 2000 unter Depressionen leide und zum Teil medikamentös behandelt wurde. Es steht nicht auf dem Attest, dass die Depressionen Unfallbedingt waren.
Ich finde es auch, dass es Mutmaßung ist, wenn der Gutachter behauptet, dass ich von 2000 bis 2008 wegen unfallbedingten Depression arbeitsunfähing war.
Da ich damals arbeitslos war, hat mein Psychiater die Krankheit nicht von diesem Gesichtspunkt betrachtet und es gibt keine Unterlagen, die sagen können ob ich aufgrund der Depressionen arbeitsunfähig war und wenn ja zu wieviel prozent.
Aufjedenfall hat diese Behauptung mein RA ohne mein wissen aufgestellt.
@Sekundant,
Es sind keine Ansprüche für den Zeitraum ab 2008 gestellt worden und wenn das Gutachten negativ für mich ausfällt, dann wird die Durchsetzung diese Ansprüche auch schwierig. Darüber hinaus sehe ich nicht ein, dass der RA seine Verantwortungbereich ohne mein Wissen und Zustimmung erweitert hat. Der RA ist nur für die Zeit von 2001 bis 2008 beauftragt.
Ich kann leider nicht die Einzelheiten hier schreiben, damit die Sache klar ist.
Ich glaube, dass der RA und Richterin wollen durch diesen Gutachten mein Recht auf Verdienstausfallschaden weg schaffen.
Ich bin für weitere Tipps und Anregungen dankbar.
MfG
Trus