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Gericht zwingt zum Abfinden

Hallo Trus,

mir ist nicht ganz klar, ob es gut oder schlecht für dich wäre, wenn in einem neuen Gutachten eine frühere psychische Erkrankung zur Sprache gebracht werden würde.

Es ist für mich sicher, eine frühere Psychische Erkrankung hinterlässt keine Narben oder Folgespuren, die irgendwie noch zig Jahre später ersichtlich sind, weder durch Gehirnstrommessung, MRT oder Ähnlichem.

Wenn schlecht, dann würde ich einfach nicht darüber sprechen. Wenn ja, dann ist deine Arbeitsunfähigkeit, samt Attest und die entsprechende Medikamentengabe von damals ein unumstößliches Dokument, das dir niemand absprechen kann.

Ein jetziger Gutachter könnte nur nachfragen und sich von dir die damalige Phase beschreiben lassen. Da geht es dann nur noch um deine glaubwürdige Darstellung der damaligen Situation und wie die Depressionen entstanden und wie lange die Phase dauerte und wie die Behandlung dich damals aus dem Tief heraus begleitete.

Falls du jemanden als Zeugen hast, kannst du ihn ja beim Gutachter angeben, dass dein damaliger Zustand von dem oder jenem aus deren Sicht bestätigen lassen. Ich denke da an Familie, Freunde, Verwandtschaft, Nachbarschaft, Kollegen, die deinen Weg in die dunkle Phase erlebt haben, das vorher, mitten drin und nachher und dir vielleicht halfen, dich begleiteten. Das würde ich bei einem neuen Gutachter auf jeden Fall erzählen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

Ich bin Dir so dankbar für Deine Eindeutigen Wörten. Das hat mich sehr erleichtert.
Mein Depressionen halten an, aber nicht so stark.
Vielen herzlichen Dank

MfG
trus
 
Hallo Fories,

Wieder eineFrage bitte.

Kann das Gericht von mir eine Schweigepflicht Entbindung haben wollen um alle medizinischen Unterlagen oder andere Informationen raus Hollen.

MfG
Trus‌‌
 
Hallo Fories,

Ich habe bitte einige Fragen bzgl. meines Rechtsanwalts.
Diese Fragen gehören eigentlich zu der Kategorie Rechtsanwalt, aber weil ich die Probleme mit dem RA hier dargestellt habe, stelle ich meine Fragen hier.

Es geht darum, dass ich beim Gericht Antrag auf seine Entpflichtung gestellt habe, aber das Gericht hat mir geschrieben, dass die Voraussetzungen für seine Entpflichtung nicht erfüllt sind und ein beigeordneter Anwalt nicht ohne weiteres gewechselt werden kann. Aber fakt ist, dass der Anwalt den Sachverhalt nicht vernünftig bearbeitet, unbegründete Sachen im Raum stellt und bei Nachfrage nicht antwortet. Als ich ich im November 2020 mit ihm telefonisch gesprochen habe, redete er so, als ob er auf VAS Verzichten will und für HFS eine Abfindung bestreben will. Das habe ich abgelehnt, aber ich habe den Eindruck, dass er die Angelegenheit in der Richtung ziehen will.
Ich Frage mich ob so mein Recht geschützt ist und ob das Verfahren fair abläuft.

Ich habe am 19. Mai hier in Forum die Frage gestellt, ob das Gericht
Schweigepflicht Entbindung für sämtliche Ärzte, bei denen ich zur Behandlung war, fordern kann, auch wenn die Ärzte und Behandlungen nicht mit dem Unfall zutun haben?

- in dem Text des Gerichts bzgl Schweigepflicht Entbindung steht, dass die Schweigepflicht Entbindung aller Ärzte gegenüber sämtlichen am Rechtstreit beteiligten Personen.
Wenn ich richtig verstehe, die Schweigepflicht Entbindung meiner Ärzte gilt auch für die gegnerische Seite.
Ist es richtig, dass der gegnerische Seite auch meine
Ärzte Fragen darf? Ich nehme an, dass sie alle Informationen von der BG bekommt (und trotzdem bestreiten alles).
- kann der RA ohne meine Zustimmung die Schweigepflicht Entbindung, die ich ihm erteilt habe, an das das Gericht weiterleiten?

- Mein Anwalt ist beigeordnet für das Verdienstausfallschaden für die Jahre 2001 bis 2008. Aber er hat in seinem Schriftsatz diesen Zeitraum nicht begrenzt und geschrieben " Verdienstausfallschaden für die Zeit ab dem 01.01.2001.
- Es ist ein psychiatrisches Gutachten angeordnet worden, das für 2001 bis 2008 gelten soll. D.h. Gutachter soll feststellen, ob ich von 2000 bis 2008 Depressionen hatte. Das Gericht hat im Beweisbeschluss geschrieben: " es soll Beweis erhoben werden, dass der Kläger seit 2000 aufgrund einer unfallbedingten Depression nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten." Also meines Erachtens ist die Fragestellung falsch und bezieht sich auch auf Gegenwart. Wenn der Gutachter feststellt, dass ich zur Zeit keine Depressionen habe, wird sich auch auf die Vergangenheit erstrecken oder sehe ich es falsch?

Ich bin Euch für Antworten und Tipps dankbar.

MfG

trus
 
Hallo HWS-Schaden,
Danke ich hoffe auch
MfG
trus
 
hallo,

dann versuche ich mal auf ein, zwei punkte einzugehen, soweit mir das möglich ist und wo nötig auch infos zu finden sind.

was die schweigepflichtentbindung (folgend vereinfachend SPE) betrifft, kann ich mir nicht vorstellen, dass das gericht ausdrücklich formuliert, dass sie auch für ärzte/behandlungen ausserhalb des unfallgeschehens gelten soll. im allgemeinen wird konkret darauf bezug genommen, dass eine SPE für jene ärzte abzugeben ist, die mit der behandlung beauftrag und befasst waren. aber selbst wenn das versehentlich nicht ausdrücklich der fall ist, hat auch ein gericht kein interesse daran, dass für alle (fragt sich schon ab wann - kindheit/geburt?) eine SPE gegeben wird. in dem fall eben wird es ganz einfach dadurch gelöst, dass dann auch die behandelnden ärzte anzugeben sind. das sind dann eben nur die behandler und keine anderen. und denen ggü gilt dann die schweigepflicht. mit der SPE sind grundsätzlich auch die namen der empfänger anzugeben, was durch die mitteilung der ärzte an das gericht geschieht.

auch dass der gegner eine SPE enthält, wäre kurios. er hat keine "ausspähfunktion" und ärzte dürften - wenn überhaupt - ihm auch nichts anderes zukommen lassen, als das gericht erhält. und das gericht leitet ggf. selbst erhaltene unterlagen an die prozessbeteiligten. also auch ein undenkbares vorgehen.

über die beiordnung und möglichkeiten der entbindung finden sich hinweise im www, zb:



man kann folgendes entnehmen:
eine entpflichtung (die mit einer neuen beauftragung einhergeht) braucht eine entsprechende begründung darüber, dass ein besonderer grund wie wegfall der vertrauensbasis besteht. das muss du entsprechend begründen und auch belegen können.
im grunde bist du auch bei einer beiordnung der auftraggeber und hast jederzeit die möglichkeit, das mandat zu kündigen. es ist schliesslich nicht sache des gerichts, einen mandantenvertrag zu vermitteln, sondern nach wie vor dem mandanten selbst belassen. die krux und der nachteil ist nur, dass in dem fall beide RAe ihre gebühr verlangen werden. und hier kommt wieder der grund des vertrauensentzugs ins spiel. es ist wohl das problem, dass das gericht keinen ausreichenden grund für einen RA-wechsel sieht; das muss dann besser begründet werden.


gruss

Sekundant
 
@Sekundant Vielen herzlichen Dank für Deine Ausführliche Und verständliche Antwort.
Ich nehme an, dass die Richterin sich vertippt hat, aber sie hat geschrieben, dass alle in betracht kommenden Ärzte sollen spe bekommen für sämtliche an Rechtstreit beteiligte Personen.
Die gegnerische Seite ist auch an Rechtsstreit beteiligt, und kann die Situation gut ausnutzen.

Ich werde wieder auf Deine Antwort zurückkommen. Noch mal Danke Dir

MfG
Trus
 
hallo Trus,


es ist vielleicht etwas missverständlich, aber das bedeutet nur, dass tatsächlich nur die behandelnden ärzte gemeint sind, denn nur sie kommen dafür in betracht, über die fraglichen schädigungen auch auskunft zu geben. dass die gegnerische partei die unterlagen erhält, ist normal, denn sie müssen sie ja auch bewerten können und ggf. ein GA damit abgleichen.


gruss

Sekundant
 
hallo nochmal, Truss,

ich habe die stelle zur schweigepflichtentbindung nachgelesen. da hat sich die richterin tatsächlich unglücklich ausgedrückt. ich kann mir nur vorstellen, dass sie damit sagen will, dass die patientenunterlagen im prozess von den beteiligten verwendet werden dürfen. aber nach dem wortlaut verstehe ich deine bedenken. du bekommst weiteres später.


gruss

Sekundant
 
Hallo @Sekundant

ich finde das kompliziert zu verstehen und frage, ob ich es richtig verstehe:

Wenn ich in einem gerichtlichen Prozess dem Gericht eine Schweigepflichtentbindung (folgend vereinfachend SPE) erteile, dass z. B. meine Fachärzte dem Gericht Auskunft über bestimmte Daten erteilen dürfen, dann ...

1. hat die Gegenseite auch Einsicht in die Informationen, die das Gericht erhält (weil sie Einsicht in die Akte hat)
und
2. hat die Gegenseite nicht selber das Recht, Daten z. B. bei meinen Fachärzten einzuholen (weil sie selber keine SPE hat).

Richtig verstanden?

Bei der SPE (erteilt für Auskünfte bei Fachärzten) habe ich es bisher so gemacht:
Ich habe die Ärzte (genau und mit Adresse) benannt und „allgemein“ durchgestrichen. Wichtig: Man darf das Formular verändern, bevor man es unterschreibt!
[ Das habe ich nur dann gemacht, wenn es nicht anders ging. Wenn es möglich war, habe ich angegeben, dass ich alles, was angefordert wird, einreiche. Das geht nicht immer so, mit der BG: schwierig / kaum? ]
Mit den Fachärzten, die ich von ihrer SP entbunden habe, habe ich vorher gesprochen (wenn zugänglich) und v.a. habe ich vorher meine Akte dort geholt. Was nicht in der Akte ist, kann nicht weitergegeben werden (nicht offiziell) - so wusste ich, welche Daten bei dem Anfrager (z. B. BG oder Gericht) landen können.
[[ Man kann nicht alles vermeiden, aber wenn man nicht weniger weiß als die andere Seite, dann ist es schonmal ganz vorteilhaft. ]]

Fazit für trus?
SPE erteilen, aber die Fachärzte genau aufschreiben mit Namen, Facharzttitel und Adresse ?
Keine allgemeine SPE unterschreiben?
Mit den Ärzten sprechen, für die SPE ausgesprochen wurde?

Hallo trus,
wir finden schon heraus, wie das geht.
Hast du eine „Frist“, bis wann du die SPE abgeben sollst?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo ...

es ist immer nur meine ansicht, die ich hier wiedergebe. aber ich versuche sie auch möglichst zu belegen. das ist mir zzt nicht so möglich, wie es nötig wäre.
aber die auslegung, wie du sie in den punkten 1 und 2 gibst, trifft genau das, was ich ausdrücken wollte. nur dass im konkreten fall die richterin hier m.M.n. im beweisbeschluss unglücklich formuliert hat, indem sie anordnet, eine "Erklärung einzureichen, in der alle in Betracht kommenden Ärzte und Ärztinnen gegenüber sämtlichen am Rechtsstreit beteiligten Personen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden". wenn man sich den sinngehalt anschaut, ist er mit den DS-rechtlichen belangen überhaupt nicht in einklang zu bringen, denn es könnte der gegner in eigenregie unterlagen anfordern. da läge es an der aufmerksamkeit des arztes, dass er erkennt, dass dies unzulässig ist (wozu er eigentlich auch verpflichtet ist).

der hinweis ist dann auch richtig: die namen aufführen und das einverständnis dahingehend formulieren, dass dem gericht die SPE gegeben wird (was schon etwas schwierig ist, denn es ist eigentlich namentlich die person zu benennen).


gruss

Sekundant
 
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