Hallo Trues,
also das mit den Unterlagen ist so eine Sache. Du forderst über deinen Anwalt bestimmte Rechte ein, dabei werden deine/seine Aussagen als Behauptungen bewertet. Für dessen Richtigkeit müssen Beweise vorgelegt werden. Dazu sind die Unterlagen nur ein Teil der Beweismittel, andere sind Zeugenaussagen von dir Nahestehenden, Behandlern, usw.
Oft sind für dich sehr wichtige Informationen aus deinen Unterlagen vor Gericht aber weniger "relevant". Das heißt die Wichtung, ob etwas dem Katalog der möglichen Ansprüchen entspricht und wie stark die bewertet wird, sieht meist anders aus, als das im eigenen bewusste Wahrnehmen.
Zusätzlich benötigst du für die Unterstreichung deiner Behauptungen - die für dich täglich real sind - aber vor Gericht erst bewiesen werden müssen - Aussagen auf gleicher Augenhöhe. Also findet die Gegenseite z.B. eine Aussage eines Professors über deinen Gesundheitszustands, dann nützt die Aussage deines Hausarztes nur bedingt. Du brauchst die Bestätigung durch die Aussage eines anderen auf dem gleichen Niveau also ein anderer Professor. Deine eigenen spielen da nur eine sehr untergeordnete Rolle, obwohl du ja der beste Informant deiner eigenen Situation bist. So ist das leider und für uns rechtliche Laien und Betroffenen oft nur sehr zu ertragen, weil man meint, man würde seiner Rechte beraubt und man sich auf verlorenem Posten fühlt, weil man meint, es würde einem nicht geglaubt.
Nun zu den Unterlagen: alle Aussagen deiner Unterlagen sind mögliche Pfeile im Kampf gegen die Gegenseite, die Nichtzahlenwollenden, aber wie spitz sie sind und mit welcher Durchschlagskraft sie eingesetzt werden können, das weiß eigentlich nur dein Anwalt. Es ist fraglich ob es was bringt, wenn du den Köcher mit stumpfen Pfeilen einem Richter vorlegst.
Auch wenn du sagst, aber es ist doch so, mir geht es doch so und so und laut Vertrag, laut Vereinbarung, laut Gesetz müssten die mich Entschädigen, hat die Gegenseite das Recht zu sagen, lege uns Beweise dafür vor. Du selbst wirst dabei als medizinischer Laie eingestuft, obwohl du der Betroffene bist. Oft folgen die Formeln: ...in der Regel ausgeheilt... da musst du ran, dass du halt nicht zu der Regel gehörst sondern eine Ausnahme bist. Eine weitere Formel ... die Verletzung ist geheilt und hinterlässt keine Folgeschäden. Da musst du beweisen, dass die jetzigen Schäden eine direkte Folge sind und ohne den Vorfall hier und heute unwahrscheinlich sind. Das muss man beweisen und nicht nur behaupten.
Also gilt der Maßstab: alle Pfeile sammeln, sie schärfen und dem Anwalt im Kampf auf dem Kampfplatz "Gericht" zur Verfügung stellen. Dort geht es dann zu wie Krieg, Finten, Scheinangriffe, Prophezeiungen, Drohungen usw. alles dort übliche Floskeln, die uns Betroffenen sehr seltsam und fremd vorkommen. Aber das ist ein Schauplatz auf dem wir uns nicht auskennen, daher ein Anwalt, der im Dschungel der Rechtsprechung den Überblick behält und im passenden Moment die geeignete Waffe hervor zieht.
Ein Anwalt kann aber nur das einfordern, was vorab per Eingabe bei Gericht geltend gemacht worden ist, also so was wie: wenn das und das nicht klappt möchten wir anstelle dies oder jenes, das geht gar nicht. Kommen später neue Einsichten hinzu, muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Gegenseite und der Richter müssen Zeit bekommen sich damit auseinander zu setzen.
Eines ist wichtig, wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen und das wünsche ich dir
LG Teddy