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Gericht zwingt zum Abfinden

Hallo trus25,

eigentlich wäre schon alles gesagt, wenn nicht in Deinem letzten Beitrag ein kleines, aber wichtiges Informationsdetail genannt wurde. Nämlich die PKH-Bewilligung beim OLG. Im Zivilverfahren ist das OLG mindestens Berufungsebene. Und das setzt voraus, dass vorher am Landgericht ein Urteil gesprochen worden sein muss. Das setzt auch voraus, dass am Landgericht kein Vergleich zustande kam, denn ein Vergleich ist kein Urteil und kann, wenn beide Seiten die Einspruchsfrist des Vergleichs verstreichen haben lassen, keine Berufung eingelegt werden.

Ich glaube, Du müsstest mal bitte noch einmal für Aufklärung sorgen, ob das mit dem Oberlandesgericht (OLG) stimmt, oder ob Du das Landgericht (LG) mit der PKH-Bewilligung meintest.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

Wenn du den Verdacht hast, dass dein RA wichtige Unterlagen nicht einreicht, solltest du ihn schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) auffordern, die Unterlagen bis zum XYZ einzureichen bzw. dir eine begründete Erklärung zu geben, weshalb er genau diese Unterlagen nicht einreichen will.

Vielleicht sieht er etwas, das du nicht siehst oder hat schlichtweg keine Lust auf ein zusätzliches Schreiben. Da ist vieles möglich. Bestehe auf einer Klärung!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Trues,

also das mit den Unterlagen ist so eine Sache. Du forderst über deinen Anwalt bestimmte Rechte ein, dabei werden deine/seine Aussagen als Behauptungen bewertet. Für dessen Richtigkeit müssen Beweise vorgelegt werden. Dazu sind die Unterlagen nur ein Teil der Beweismittel, andere sind Zeugenaussagen von dir Nahestehenden, Behandlern, usw.

Oft sind für dich sehr wichtige Informationen aus deinen Unterlagen vor Gericht aber weniger "relevant". Das heißt die Wichtung, ob etwas dem Katalog der möglichen Ansprüchen entspricht und wie stark die bewertet wird, sieht meist anders aus, als das im eigenen bewusste Wahrnehmen.

Zusätzlich benötigst du für die Unterstreichung deiner Behauptungen - die für dich täglich real sind - aber vor Gericht erst bewiesen werden müssen - Aussagen auf gleicher Augenhöhe. Also findet die Gegenseite z.B. eine Aussage eines Professors über deinen Gesundheitszustands, dann nützt die Aussage deines Hausarztes nur bedingt. Du brauchst die Bestätigung durch die Aussage eines anderen auf dem gleichen Niveau also ein anderer Professor. Deine eigenen spielen da nur eine sehr untergeordnete Rolle, obwohl du ja der beste Informant deiner eigenen Situation bist. So ist das leider und für uns rechtliche Laien und Betroffenen oft nur sehr zu ertragen, weil man meint, man würde seiner Rechte beraubt und man sich auf verlorenem Posten fühlt, weil man meint, es würde einem nicht geglaubt.

Nun zu den Unterlagen: alle Aussagen deiner Unterlagen sind mögliche Pfeile im Kampf gegen die Gegenseite, die Nichtzahlenwollenden, aber wie spitz sie sind und mit welcher Durchschlagskraft sie eingesetzt werden können, das weiß eigentlich nur dein Anwalt. Es ist fraglich ob es was bringt, wenn du den Köcher mit stumpfen Pfeilen einem Richter vorlegst.

Auch wenn du sagst, aber es ist doch so, mir geht es doch so und so und laut Vertrag, laut Vereinbarung, laut Gesetz müssten die mich Entschädigen, hat die Gegenseite das Recht zu sagen, lege uns Beweise dafür vor. Du selbst wirst dabei als medizinischer Laie eingestuft, obwohl du der Betroffene bist. Oft folgen die Formeln: ...in der Regel ausgeheilt... da musst du ran, dass du halt nicht zu der Regel gehörst sondern eine Ausnahme bist. Eine weitere Formel ... die Verletzung ist geheilt und hinterlässt keine Folgeschäden. Da musst du beweisen, dass die jetzigen Schäden eine direkte Folge sind und ohne den Vorfall hier und heute unwahrscheinlich sind. Das muss man beweisen und nicht nur behaupten.

Also gilt der Maßstab: alle Pfeile sammeln, sie schärfen und dem Anwalt im Kampf auf dem Kampfplatz "Gericht" zur Verfügung stellen. Dort geht es dann zu wie Krieg, Finten, Scheinangriffe, Prophezeiungen, Drohungen usw. alles dort übliche Floskeln, die uns Betroffenen sehr seltsam und fremd vorkommen. Aber das ist ein Schauplatz auf dem wir uns nicht auskennen, daher ein Anwalt, der im Dschungel der Rechtsprechung den Überblick behält und im passenden Moment die geeignete Waffe hervor zieht.

Ein Anwalt kann aber nur das einfordern, was vorab per Eingabe bei Gericht geltend gemacht worden ist, also so was wie: wenn das und das nicht klappt möchten wir anstelle dies oder jenes, das geht gar nicht. Kommen später neue Einsichten hinzu, muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Gegenseite und der Richter müssen Zeit bekommen sich damit auseinander zu setzen.

Eines ist wichtig, wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen und das wünsche ich dir

LG Teddy
 
Meine Frage: das Landgericht ist Anwaltszwang. Wenn ich die Unterlagen selbst beim Gericht einreiche, soll der Richter sie anerkennen oder wird er sie ignorieren?

Lieber Trust,

der Richter darf die vorgelegten Unterlagen nicht ignorieren. Bei Anwaltszwang darfst Du (abgesehen von der mündlichen Verhandlung) keine eigenen Anträge stellen und Schriftsätze vorlegen. Die so gestellen Anträge sind unzulässig und damit gegenstandlos. Gleichwohl muss der Richter alles was
Du vorlegst zur Kenntnis nehmen.

Ob Du damit etwas erreichst muss in Zweifel gesetzt werden. Richter reagieren auf solche "wenn auch zum Teil nötige Aktionen" eher unvorteilhaft und dann hast Du den Schaden. Hol Dir eine zweite Meinung ein und wenn die Unterlagen relevant sind wechsle den Anwalt.

Lieb Grüsse
Chumana
 
Hallo Fories,

@hallo Rekobär,
Ich habe mich gefreut, dass Du Dich gemeldet hast.
2013 wurde Klage und Pkh Antrag gestellt. Die Gegenseite hat behauptet, dass die Ansprüche bzgl. Verdienstausfallschaden - seit dem Unfal 1986 - verjährt sind. Das Landgericht hat den PKH Antrag abgelent und hat geschrieben, dass die Ansprüche schon verjährt sind. Ich habe sofortige Beschwerde eingelegt. Die Akte wurde zum OLG geschickt. Das OLG hat nur für einen kleinen Teil des Verdienstausfallschadens Pkh bewilligt und den Rest für verjährt erklärt. Die Akte wurde dem LG zurückgeschickt. Für die Klage wurde ein RA beigeordnet. Er hat festgestellt, dass fast gar nichts verjährt ist. Er hat wieder PKH Antrag für die nicht verjährte Jahre gestellt. Das LG hat den Antrag ablehnt. Ich habe wieder sofortige Beschwerde eingelegt und die Bescwerde erneut begründet. Für die Entscheidung wurde die Akte dem OLG zur Verfügung gestellt. Die Begründung der Beschwerde war erfolgreich und Pkh wurde bewilligt.
Jetzt ist die gesamte Akte zum Verfahren beim LG .
Die Gegenseite bestreitet alles und der Richter zieht einen Vergleich vor.
Ich hoffe, dass ich Deine Frage einigermaßen verständlich geantwortet habe.
In den 34 Jahren sind so vieles und gar nichts passiert.
MfG
trus
 
Glückwunsch, @trus25 !

Da hast du eine ordentliche Hürde genommen, toll.
Die Akte wurde zum OLG geschickt. Das OLG hat nur für einen kleinen Teil des Verdienstausfallschadens Pkh bewilligt und den Rest für verjährt erklärt. Die Akte wurde dem LG zurückgeschickt. Für die Klage wurde ein RA beigeordnet. Er hat festgestellt, dass fast gar nichts verjährt ist. Er hat wieder PKH Antrag für die nicht verjährte Jahre gestellt. Das LG hat den Antrag ablehnt. Ich habe wieder sofortige Beschwerde eingelegt und die Bescwerde erneut begründet. Für die Entscheidung wurde die Akte dem OLG zur Verfügung gestellt. Die Begründung der Beschwerde war erfolgreich und Pkh wurde bewilligt.
Jetzt ist die gesamte Akte zum Verfahren beim LG .
Ich hoffe, es geht erfolgreich weiter.

LG
 
Danke HWS-Schaden, für den Erfolg brauche ich Eure Hilfe.
Es ist ein harter Kampf.

Herzliche Grüße
trus
 
Hallo trus25,

nachdem Du Licht ins Dunkel gebracht hast, macht das natürlich Sinn, warum das OLG eine Rolle spielte.

Ein Richter schlägt grundsätzlich erst einmal einen Vergleich vor. Bei Abschluss eines Vergleiches entfällt für den Richter eine ganze Menge Arbeit, da er keine Begründung, die im Falle eines Urteils fällig wäre, schreiben muss.

Nichts desto trotz kann ein Vergleich auch etwas gutes mit sich bringen. Bei einer derartig langen Regulierungsdauer kann es durchaus sinnvoll sein einen Vergleich zu schließen. Ich hatte in Hamburg einen ähnlichen Fall (mit dem war ich und mein Kunde übrigens im Fernsehen). Auch er hatte 1986 einen Unfall. Auch ihm hatte man damals einen Vergleich vorgeschlagen, den er, rückblickend lieber hätte angenommen. Das hätte ihm zumindest jahrelange Quälereien erspart und er hätte tatsächlich eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung gehabt.

Was ich damit sagen will, ist die Überlegung lieber den Spatzen in der Hand zu haben, als die Taube auf dem Dach, zumal, wenn einem das richtige Jagdwerkzeug fehlt, um die Taube einzufangen. Letzendlich bleibt natürlich die Entscheidung bei Dir.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft und Durchhaltevermögen, denn das wirst Du defintiv brauchen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Fories,
@ Hallo Rekobär,
Danke für Dein Schreiben, das mir Mut macht, denn ich denke immer, die Regulierungen haben bei mir so lange gedauert, weil ich so doof bin. Das Recht und dass ich um mein Recht kämpfen muss, habe ich erst in diesem Forum gelernt, wofür ich sehr dankbar bin.
Ich bin auch Deiner Meinung, lieber ein Vergleich als Jahre langes Prozess. Aber der Vergleich soll einigermassen vernünftige sein. Die Vertreter der Versicherung spielen ein schlechtes Spiel.
Zuerst haben Sie alle Ansprüche für verjährt erklärt. Sieben Jahr hat es gedauert, bis ich bzw. Meine Rechtsanwälte bewiesen haben, dass nichts verjährt ist (Ich weiß heute, die gegnerische Seit hat das behauptet, um Zeit zu verschwinden. Jetzt will das Gericht die Akte vom Tisch haben zu meinem Nachteil).

Ich habe Ansprüche bzgl Verdienstausfallschaden und haushaltsführungschaden, die ich bei der Versicherung geltend machen möchte. Pkh ist bewilligt und Klage erhoben worden. Das Gericht will eine Abfindung, womit ich nicht einverstanden bin.

Vor zwei Monaten hatte ich ein Gespräch mit meinem Anwalt(auf Veranlassung von Richterin). Er schlug mir vor eine Abfindung und fragte mich mit wie viel Rente im Monat ich einverstanden bin. Er wollte eine Summe der Gegnerische Vertreterin vorschlagen. Dabei redete er vom Haushaltsführungschaden und Verdienstausfallschaden wird ganz weg fallen.
Das habe ich abgelehnt. Es wird wahrscheinlich ein Gutachter bestellt.

@Rekobär ich brauche hilfe, jemand, der mich während des Prozesses mit Rat hilft. können wir uns mal kurz schliessen?

MfG
trus
 
Hallo trus25,

entschuldigung, ich war ein paar Tage nicht im Forum, sodass ich erst heute Deinen Post gesehen habe.

Einen Vergleich musst Du nicht annehmen. Auch die Richterin kann Dich dazu nicht zwingen. Allerdings wirst Du es dann auf ein Urteil ankommen lassen müssen. Und da die Richterin bereits voreingenommen ist, wird das Urteil nicht unbedingt günstig für Dich ausfallen.

Und da das so ist, musst Du bzw. Dein Anwalt Berufungsgründe schaffen. Die Frage ist allerdings auch, ob Dein Anwalt dabei mitspielt. Denn der will Deinen Fall auch so schnell, wie möglich vom Tisch haben. Summa summarum ein scheiß Situation.

Was für ein Gutachten soll denn erstellt werden?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Fories,

Hallo Rekobär,

Danke für Deine Antwort.
Vergleich ist gut.
Mein RA, der einen Pkh für Verdienstausfallschaden bewilligt bekommen hat, wollte mit gegnerische eine Abfindung und fragte mich mit Wie viel Rente ich einverstanden bin. Ich habe mich gewundert, warum er vom Rente redet. Nach her habe ich festgestellt, dass er Haushaltsführungschaden meint. Also Verdienstausfallschaden fällt weg und er wollte nur eine Abfindung mit Haushaltsführungsschaden machen und zwar 4 Stunden/W je 8,50. Dabei hat Oberlandesgericht aufgrund meiner Beschwerden 6 Stunden/W je 8,50 € für das Jahr 2013 für gerecht gehalten.
Weil Ich eine Abfindungen abgelehnt habe, wird ein Gutachten erstellt.

Ich weiß noch nicht was für ein Gutachten das sein soll, aber bin mir sicher, der soll das Verdienstausfallschaden weg fallen lassen und Haushaltsführungsschaden auf 4 Stunden/W reduzieren.

@ Rekobär Du hast recht, die Richterin ist unerfahren und absolut im Dienst der Gegnerische und mein RA in Ihr Dienst.

Das ist ein scheiße Situation und ich hoffe auf Eure Hilfe, sonst wird mir alles gestrichen ausser Schmerzen.

MfG
trus
 
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