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Gericht wertet nur fehlerhaftes Gutachten

netzguru

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Sep. 2006
Beiträge
400
Hallo,

habe ein Problem.

Es wird nur ein Gutachten durch das Gericht gewertet, welches leicht bis böse Dreher enthällt (Andere Gutachten werden neue Daten verpasst und gewertet für den einen Unfall usw.) und für mich negativ ist.

Merkt man dieses an ist es dann nur eine Nebensache die nichts ausmacht in der Hauptsache.

Es werden keine neutrale Gutachten von mir gewertet. die durch BG oder andere öffént. Stelle erstellt wurden.
Es werden nur Punkte teilweise aufgegriffen.

Jetzt wird mir ein Vergleich angeboten, die Summe ist nicht schlecht und der Gutachter soll zum Hauptgutachter gemacht werden, wenn ich weiter Klagen sollte.
Nur nach 4 Jahren nach dem Unfall alles auseinander zulegen, wenn mehrere Unfälle zusammen spielen ist fast ummöglich.

Meine Fragen:
Was kann ich noch machen, bei HWS ist es kaum möglich Bildgebendeverfahren anzuwenden die etwas bringen oder anerkannt werden.
Gibt es Gutachter die so etwas auseinander gedreht bekommen?

Gruß
netzguru
 
schwere Entscheidung

Hallo Netzguru,

welches Gericht verhandelt bei Dir? Bist Du anwaltlich vertreten?

Gesteht man Dir eine MDE zu?

Denke bitte an die Zukunft und der damit evtl. Verschlechterungen und der Beweislast.

Wünsche Dir viel Glück.
 
Hallo Netzguru,

welches Gericht verhandelt bei Dir?

Bist Du anwaltlich vertreten?
Ja, er ist gut am Arbeiten, hat alle Fehler schriftlich dem Gericht durchgegeben
Gesteht man Dir eine MDE zu?
Gutachter der BG ja, BG lehnt ihr eigenes Gutachten ab
Denke bitte an die Zukunft und der damit evtl. Verschlechterungen und der Beweislast.
Die drehen es wie sie es wollen
Wünsche Dir viel Glück.
Danke
 
Gutachten

Hallo Netzguru,:rolleyes:

gerade bei HWS ist es sehr schwer Gutachter zu finden die neuere wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.

Ich hatte 1999 einen schweren Verkehrsunfall ein Porsche mit 60km/h ist mit Frontalkollision auf mein Auto mit 40km/h geknallt. Laut Unfallchirurg:
SHT Trauma, HWS Distorsion, offener Waden und Schienbeinbruch. Seither ist die längste Schmerzfreie Phase ca 14 Tage. Normalerweise muss ich an mehreren Tagen pro Woche starke Schmerzmittel nehmen oder liege flach.

Habe 2001,2003, 2004, verschiedene Gutachten, wobei das letzte mich als Begehrensneurotiker einstufte. Nur das zählte vor dem Verwaltungsgericht 2005 - ich war fassungslos, welche einzelnen herausgepicktet natürlich nur negativ für mich lautende Auffassungen des letzten Gutachters vor Gericht gezählt haben.

Der behauptete doch, dass alle anderen falsch seien, nur er die Weisheit besitze, er könne Schmerzen messen, er stufte mich als Simulant ein usw... und das sollte ein neutraler Gutachter sein, der Schulungen der arbeitsgemeinschaft neurologischer Begutachtung anb-ev absolviert und sogar Vorträge hielt, wie man Patienten begutachten soll.

Andere Gutachter, besonders jene die mich wochenlang in der Reha täglich gesehen haben und täglich feststellen konnten wie stark mich Schmerzen vorallem von der HWS aus beeinträchtigen, würden nur mir nach dem Mund schreiben, um ihre Rehaklinikbetten wieder voll zu bekommen. Das hörte sich eine Richterin wohlwollend an und hat meine Klage über den Anspruch auf Unfallruhegehalt abgewiesen.

Ich wollte das nicht auf mir sitzen lassen habe einen Antrag auf Berufung gestellt (Feb2006) musste Nov 2007 wieder zu einem Gutachter und bekam Mai 2009! voll Recht. Fast 4 Jahre dem Urteil der 1. Instanz. Ich erhalte rückwirkend das Unfallruhegehalt.

Der Verwaltungsgerichtshof folgte den Ausführungen des "Schlechtachters" Stevens von 2004 nicht, seine Aussage ich hätte nur eine Sammlung von Befindlichkeitsstörungen, und weil eine HWS Distorsion immer folgenlos ausheile, würde ich simmulieren. Der andere Gutachter stellte aber 2007 meine gesundheitlichen Störungen in Form einer somatoformen Schmerzstörung mit nachgewiesenem Krankheitswert fest.
Der Verwaltungsgerichtshof meinte, dass der Schlechtachter Stevens seine Auffassung nicht ausreichend begründet habe und so sei Stevens Auffassung für die Richter nicht nachvollziehbar.

Ich habe heute noch Bewegungsschmerzen beim Kopf in den Nacken legen, beim Bücken muss ich den Kopf hängen lassen, sonst kommen rasende Schmerzen, immer wieder kann ich vor Nackenschmerzen nicht schlafen und bin für jeden Tag glücklich an dem ich mich einigermaßen schmerzarm bewegen kann.

Aber selbst der Gutachter, dessen Meinung meinen Anspruch auf Unfallruhegehalt untermauerte, führte aus, dass er eine HWS Distorsion mit einem Verstauchen eines Fussgelenks verglich. Aber der Schädel sitzt nunmal nicht auf der Wirbelsäule, wie die Wade auf dem Fussgelenk. Den Kopf kannst du ja gar nicht in Gips packen, hoch legen, ruhig stellen. Beim Gähnen, beim Glas Wasser trinken, beim Lachen, beim kurz von der Seite angesprochen werden, fast immer kommt es zu Nacken und Kopfschmerzen, mal stärker mal weniger stark.

Ich lerne damit zu leben, aber dir kann ich nur raten, bleib dran, lass dich nicht vertrösten, es lohnt sich zu kämpfen. 9 1/2 Jahre nach dem Unfall habe ich Recht erhalten

Nur Mut
Teddy

wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren
aber auch gewinnen:cool:
 
Hallo zusammen,

bei HWS-Verletzungen im oberen Bereich (Kraniozervikaler Übergang) kann es auch langfristig noch zu schwersten Stoffwechselschäden / Immunproblemen kommen. Siehe die Forschungen von Dr. Kuklinski: http://www.kfs-medizin.at/team/spezialistinnen/kuklinski/kuklinski.html (mit Literatur und einführenden Videobeiträgen); www.dr-kuklinski.info

Ist es ja nicht so, dass Versicherungen das gar nicht glauben, sie lehnen ja selbst gern die Versicherung von Langfristfolgeschäden durch HWS-Unfälle ab.

Das dürfte zwar z.Zt. vor Gericht wohl nicht anerkannt werden, ist aber forschungsmäßig überzeugend, sodass sich diese Erkenntnisse wohl immer mehr durchsetzen werden.

Das beste bildgebende Verfahren, das ich habe machen lassen, war bei Dr. Volle ein Funktions-MRT der HWS. Wie sich dies rechtlich bei mir auswirkt, kann ich noch nicht sagen. Dr. Volle und seine genauen Befundungen waren aber sehr vielen nicht genehm, sodass er leider weggebeamt wurde.

LG HWS70
 
Danke für Infos.

Ich habe noch keine Idee ob ich das Geld nehmen soll und Ruhe habe oder weiter Klagen werde.

Gruß
Netzguru
 
Hallo netzguru:),

wenn du das Geld nimmst mußt du unterschreiben, dass damit alles abgegolten ist oder ist eine Klausel drin, für evtl. Folgeschäden...
Es liegt wirklich an jedem selbst, hat er die Kraft durchzuhalten und zu kämpfen:confused:. Es ist nicht einfach und kosten Lebensqualität, Nerven, Geld u.s.w.
Mache dir die Arbeit und nehme das negativ GA auseinander, Wort für Wort und wenn es 20 Seiten sind. Der Richter hat die Pflicht zu lesen.
Ich wünsche dir Glück:)
Buffy07
 
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