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Gericht möchte Verfahren wegen zu langer Verfahrensdauer per Vergleich schließen

uschreider

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Juni 2009
Beiträge
1,029
Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte mal eure Einschätzung bzw. euren Rat:

Ich bzw. mein Anwalt klagt seit 2012 gegen die gegnerische Versicherung.

Es wurden im Auftrag des Gerichts bereits mehrere Gutachten gemacht, welche ja die gegnerische Versicherung immer wieder angezweifelt hat. Die Spielchen gingen bestimmt 6x zwischen meinem Gutachter und dem der Versicherung hin- und her.

Jetzt habe ich gestern ein Schreiben vom Landgericht bekommen, indem der Gegnerischen Versicherung und mir ein Vergleich vorgeschlagen wird, womit die Angelegenheit ,,wegen überlangem Verfahren" beendet werden könnte.

Das Vergleichsangebot enthält zwar ein Anerkenntnisurteil auf alle materiellen und immateriellen Schäden in der Zukunft; aber die vom Gericht mir jetzt noch vorgeschlagene Summe ist ein Witz und der Haushaltsführungsschaden wurde überhaupt nicht berücksichtigt.

Sollte die gegnerische Vers. oder ich mit dem Vergleich nicht einverstanden ist, müssten wieder Gutachterbefragungen durchgeführt werden, was somit wieder sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

Ich selber bin jetzt eigentlich der Meinung, diesen Vergleich nicht anzunehmen. Alledings frage ich mich, was dann später der Richter daraus macht?

Hat Jemand hier im Forum schon mal so einen Fall gehabt?

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

Dein Anwalt soll doch selbst ein Angebot mitteilen bei Gericht, hinweisen was nicht berücksichtigt ist usw. Aber mal ehrlich vor dem SG sind auch ewige Wartezeiten, und wenn alles Sinn macht was in den Gutachten über Dich steht, würde ich das durchstreiten. Das Gericht kann ja der Versicherung genauso auf die Finger klopfen... also warum zu Deinen Lasten?

LG Sollero
 
Hallole Sollero13,

lieben Dank für deine nette Rückinfo.

Ja, ich gehe mal davon aus, dass mein Anwalt einen neuen Vorschlag an's Gericht senden wird. Er kommt am Monatg aus dem Urlaub und dann habe ich einen Termin bei ihm.

Die Gutachten sind wirklich positiv und sehr fair; deshalb bin ich auch der Meinung, weiter zu machen. Die Prozedur geht ja jetzt schon 3 Jahre - hi, da kommt es auf ein weiters Jahr auch nicht mehr drauf an - hi.

Ich weiß nur nicht, wenn mein Anwalt jetzt einen Gegenvorschlag mache würde, ob das Gericht diesen dann akzeptiert.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Würmlie
 
Der Richter soll ein Urteil sprechen

Hallo Uschreider,

Der Vergleich nützt nur dem Richter, da er damit den Fall vom Tisch bekommt. Wenn Du keinen Vergleich haben möchtest, beharre auf ein Urteil.

Auch, wenn Du einen neuen Vergleichsvorschlag machst, kann den die Versicherung ablehnen.

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Hallo und dank an Rekobär,

klare Aussage- wir Geschädigte werden eh nie einen ausreichenden Ersatz bekommen, bei einem Vergleich schädigen wir uns selbst und haben nichts erreicht.

Ich mag nicht an unser bevostehende Verhandlung denken:eek: , aber ohne Urteil lassen wir nicht locker!

LG
Aramis
 
....und schwupp, hatten wir nach 4 Jahren eine Klageabweisung:mad:.

Im Grunde werden wir vom Gericht genauso erpresst wie von der Versicherung betrogen.
Man kann dir hier keinen Rat geben, leider.

mfg Sturm

Hallo Aramis, so sind wir dann zu einem Urteil gekommen.
 
Hallo Würmlie,

es gibt noch eine andere Sichtweise der Dinge, wenn die Gutachtenlage in deinem Sinne überwiegend positiv ist, wovon ich ausgehe (weil die Gerichtsgutachten immer wieder in Frage gestellt werden), sieht die gegnerische Versicherung ihre Felle wegschwimmen. Nun machen sie dir "zur Güte" ein lächerliches Angebot, in der Hoffnung doch noch billig aus der Sache heraus zu kommen. Sie wissen ganz genau das die endlosen Grabenkämpfe ein Unfallopfer zermürben und das du schon lange auf dem Zahnfleisch humpelst, mit dem Gedanken das du nun Sturmreif geschossen bist, unterbreiten sie dir nun ein "Angebot". Dem Richter ist das mehr als Recht, damit bekommt er die Akte vom Tisch. Ich glaube eher das dein Ziel näher ist als du denkst, gerade weil sie jetzt einknicken wollen.

Ich würde den Vergleich nicht annehmen und weitermachen !

Grüße Metty21
 
hallo uschneider,

dein erstes Gefühl, so wie du es selbst schreibst, sagt es dir richtig.

An deiner Stelle würde ich es nicht machen.
Entscheiden musst du selbst.

Denke aber auch daran, dass dein Anwalt an einen Vergleich genau wie der Richter mehr Interesse haben kann.

Der Richter dass dieser es vom Tisch bekommt, so wie die anderen schon schreiben.
Dein Anwalt kann meines Wisses einen höhere Gebührsatz ansetzen und abrechnen.
 
Hallole all ihr Lieben,

wow, erstmal lieben Dank an euch Alle für die Große Hilfe.

Ja ihr habt schon alle recht - der Richter will den Fall bestimmt vom Tisch haben

... aber ohne mich. Habe mir jetzt wirklich nochmal alles genau durch den Kopf gehen lassen und werde den Vergleich nicht annehmen. Warum auch, die Gutachten sind positiv und wie es Metty21 auch geschrieben hat, weiß die Versicherung, dass daran auch nichts mehr zu rütteln ist.

Außerdem wurde der Gutachter ja vom Gericht vorgeschlagen und nicht von mir.

Somit mache ich weiter - hi, und wenn es noch Jaaaaaaaaaaaaaaahre dauert - hab ja Zeit :D

Liebe Grüßlein und nochmal ein großes DANKE an ALLE
Würmlie
 
Hallole Aramis

... wow, dass ist ja echt süüüüüüüüüüüüß von dir - Lieben Dank :)

Also, mein Anwalt hat letzte Woche das Vergleichsangebot abgelehnt.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Sturm und andere,
ja auch bei mir wollte der Richter beim LSG Mainz mit Ankündigung im Oktober 2014,die Sache 2014 beenden. Er hat parteiisch für die Bg gesrochen weitere Ermittlungen wurden nicht in Auftrag gegeben der Einzelrichter beim LSG Mainz sagte, nur das Bg Gutachten wäre begründet, alle anderen Gutachten auch die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten die Eindeutig positiv für mich waren wären angeblich nicht begründet. Auf die Äußerung meines RA das Gerichtsgutachten wäre doch vom Gericht in Auftrag gegeben worden wurde ignoriert.Antrag auf Anhörung des vom Gericht beauftragten Gutachter wurde ignoriert. Es besteht eindeutig parteiischkeit der Richter und Gerichte zur BG. Als verunfallter fühle ich mich von der deutschen Justiz vera.......
Mir kommt es so vor das die Richter mit den Gutachten die sie selber in Auftrag geben ihr Gewissen erleichtern wollen das Sie bei negativen Gutachten alle s auf den Gutachter abwälzen können und so ihr Gewissen beruhigen. Ein Ehrlicher fairer Richter ist mir alls Uo bei keinem Gerichtsverfahren begegnet, zumindest nicht in Rheinland Pfalz. Richter haben Ermittlungspflicht in meinem Fall wurde dies vom Einzelrichter in Mainz ignoriert. Die Richterin am SG Koblenz war auch auf Seiten der BG obwohl auch hier Gerichtsgutachten eindeutig positiv für mich. Wie bitte soll man hier noch auf sein Recht bei der deutschen Justiz vertrauen wenn trotz positven Gerichtsgutachten sowie mehrere andere §109 und so weiter die notwendige Heilbehandlungen nur zum Teil von der Bg übernommen werden müssen, trotz einwandfreier Gutachten und ärztlichen Verordnungen? Lug und Betrug, das die Richter mit diesen parteiischen Machenschaften für die Bg überhaupt ruhig schlafen können ist mir Rätselhaft. Haben die nicht mal einen Eid geschworen? Einfach unglaublich.
Lg. tdy
 
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