uschreider
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 7 Juni 2009
- Beiträge
- 1,031
Hallo ihr Lieben,
ich bräuchte mal eure Einschätzung bzw. euren Rat:
Ich bzw. mein Anwalt klagt seit 2012 gegen die gegnerische Versicherung.
Es wurden im Auftrag des Gerichts bereits mehrere Gutachten gemacht, welche ja die gegnerische Versicherung immer wieder angezweifelt hat. Die Spielchen gingen bestimmt 6x zwischen meinem Gutachter und dem der Versicherung hin- und her.
Jetzt habe ich gestern ein Schreiben vom Landgericht bekommen, indem der Gegnerischen Versicherung und mir ein Vergleich vorgeschlagen wird, womit die Angelegenheit ,,wegen überlangem Verfahren" beendet werden könnte.
Das Vergleichsangebot enthält zwar ein Anerkenntnisurteil auf alle materiellen und immateriellen Schäden in der Zukunft; aber die vom Gericht mir jetzt noch vorgeschlagene Summe ist ein Witz und der Haushaltsführungsschaden wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
Sollte die gegnerische Vers. oder ich mit dem Vergleich nicht einverstanden ist, müssten wieder Gutachterbefragungen durchgeführt werden, was somit wieder sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Ich selber bin jetzt eigentlich der Meinung, diesen Vergleich nicht anzunehmen. Alledings frage ich mich, was dann später der Richter daraus macht?
Hat Jemand hier im Forum schon mal so einen Fall gehabt?
Liebe Grüßlein
Würmlie
ich bräuchte mal eure Einschätzung bzw. euren Rat:
Ich bzw. mein Anwalt klagt seit 2012 gegen die gegnerische Versicherung.
Es wurden im Auftrag des Gerichts bereits mehrere Gutachten gemacht, welche ja die gegnerische Versicherung immer wieder angezweifelt hat. Die Spielchen gingen bestimmt 6x zwischen meinem Gutachter und dem der Versicherung hin- und her.
Jetzt habe ich gestern ein Schreiben vom Landgericht bekommen, indem der Gegnerischen Versicherung und mir ein Vergleich vorgeschlagen wird, womit die Angelegenheit ,,wegen überlangem Verfahren" beendet werden könnte.
Das Vergleichsangebot enthält zwar ein Anerkenntnisurteil auf alle materiellen und immateriellen Schäden in der Zukunft; aber die vom Gericht mir jetzt noch vorgeschlagene Summe ist ein Witz und der Haushaltsführungsschaden wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
Sollte die gegnerische Vers. oder ich mit dem Vergleich nicht einverstanden ist, müssten wieder Gutachterbefragungen durchgeführt werden, was somit wieder sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Ich selber bin jetzt eigentlich der Meinung, diesen Vergleich nicht anzunehmen. Alledings frage ich mich, was dann später der Richter daraus macht?
Hat Jemand hier im Forum schon mal so einen Fall gehabt?
Liebe Grüßlein
Würmlie