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Gelenkersatz: Neues Recht

pswolf

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2008
Beiträge
1,101
Ort
Bayern
Hallo @,

habe in meinem Wochenblatt vom 23.03.2011 einen Artikel vom VDK über den Beratungsbedarf bei Behindertengrad wegen künstlicher Gelenke gelesen. Siehe hier:

Zitat:

Die gesetzliche Regelung des Behindertengrads nach dem Einsatz von künstlichen Knie-, Schulter- oder Hüftgelenken hat sich zum Anfang dieses Jahres geändert. Darauf weist der VdK-Kreisverband Regen.

Demnach wurden die Einstufungen nach unten korrigiert. Wer seinen Behindertenausweis ändern lassen möchte, sollte vor der Antragstellung dringend einen Beratungstermin suchen.

Teilweise wurden die Prozentpunkte im Behindertengrad nach endoprothetischen Operationen drastisch nach unten geschraubt. Wurde bisher die Versorgung mit zwei künstlichen Hüftgelenken mit einem Grad der Schädigungsfolgen(GDS) von mindestens 40 % berücksichtgt, so hat sich diese Bewertung auf 20 reduziert. Entsprechend verhält es sich auch mit anderen künstlichen Gelenken.

Wer unter Hüft- oder Kniegelenkarthrosen leidet und demnächst eine Operation mit dem Einsatz eines künstlichen Gelenks anstehen hat, sollte sich unbedingt vom VDK beraten lassen. Auch wer jetzt schon einen Behindertenausweis hat und ein weiteres Gelenk benötigt, sollte sich informieren - denn im ungünstigsten Fall könnte man trotz eines zweiten künstlichen Gelenks im Behindertengrad fallen.

Zitatende!

Da sieht man mal wieder wie Weltfremd unsere Gesundheitspolitik ist. Was hilft da noch? Klagen über Klagen bei den Sozialgerichten einreichen und somit den Politikern zeigen das man nicht alles mit uns machen kann?:mad:

In diesem Sinne!

Gruß pswolf
 
Achtung bei Verschlimmerungsantrag!

Hallo pswolf,

ich hatte kürzlich auch von dieser Änderung gehört.
Hier ein Artikel des Anwalts Martin Schafhausen, der so freundlich war eine Veröffentlichung in diesem Forum zu genehmigen:
Achtung bei Verschlimmerungsanträgen: Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung kann zum Verlust der Schwerbehinderteneingeschaft führen

17.01.2011 (Martin Schafhausen)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (BGBl 2010 I 2124 v. 17. Dezember 2010) die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung geändert. Die Änderungen betreffen u.a. den Grad der Behinderung (GdB) für autistische Syndrome, die Einschränkung der Sehschärfe und vor allem die Versorgung mit Endoprothesen der Gelenke.

Gerade in diesem Bereich sind die Änderungen erheblich. War in der bisher geltenden Fassung vorgesehen, dass die beidseitige Versorgung mit einem künstlichen Kniegelenk einen Mindest-GdB von 50 – und damit die Schwerbehinderteneigenschaft – ergeben sollten, ist nunmehr vorgesehen, dass die einseitige Versorgung mit einer Kniegelenkendsprothese nur noch einen GdB von mindestens 20 und die Versorgung mit einer beidseitigen Totalendprothese (Knie) einen GdB von 30 ergeben soll.

Besondere Vorsicht ist bei Verschlimmerungsanträgen geboten. Die Versorgungsverwaltung prüft nämlich nicht nur, ob eine Verschlimmerung eingetreten ist, sondern auch, ob die zuvor festgestellten Behinderungen unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsmedizin-Verordnung richtig bewertet sind. Eine Aufhebung des Verwaltungsaktes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X für die Zukunft kommt in Betracht.

(c) Martin Schafhausen, Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht

Im Bereich der Prothesen sieht ein Vergleich des alten mit neuem Recht folgendermaßen aus:
alte Fassung
„18.12
Bei Endoprothesen der Gelenke ist der GdS abhängig von der verbliebenen Bewegungseinschränkung und Belastbarkeit.
Folgende Mindest-GdS sind angemessen:
Hüftgelenk
einseitig 20
beidseitig 40
Kniegelenk
einseitig 30
beidseitig 50
Endoprothesen anderer großer Gelenke sind entsprechend den Kniegelenksendoprothesen zu bewerten.”

neue Fassung
„18.12
Endoprothesen
Es werden Mindest-GdS angegeben, die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
- Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
- Nervenschädigung,
- deutliche Muskelminderung,
- ausgeprägte Narbenbildung.
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.
Hüftgelenk
bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 10
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Kniegelenk
bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
bei einseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 10
bei beidseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Oberes Sprunggelenk
bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 10
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Schultergelenk
bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 40
Ellenbogengelenk
bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 50
Kleine Gelenke
Endoprothesen bedingen keine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung."

Begründung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Bundesrat Drucksache 713/10 vom 05.11.10)
I. Zu Artikel 1 - Zu Nummer 2 Buchstabe c

Klinische Studien belegen, dass sich das auf die Teilhabe auswirkende Behandlungsergebnis nach endoprothetischem Ersatz des Hüft- und Kniegelenks im Vergleich zu den Erkenntnissen vor 15 Jahren gebessert hat. Zudem ist der endoprothetische Gelenkersatz des Schulter-, Ellenbogen- und oberen Sprunggelenks mittlerweile kein Einzelfall mehr. Dadurch ist die Bewertung dieser Gelenkendoprothesen notwendig.

:mad: Gruß
Joker
 
20 % auf alles

Tja, leider bin ich auch davon betroffen.
Habe 20 % auf alles bekommen. Das heißt, ich habe 2 Hüftprothesen und 1 Totalprothese im Knie.
Da fragt man sich, ob so ein Schreibtischtäter das alles so richtig beurteilen kann.

L.G. Ritchie
 
Hallo,
hast du mit einem BGlichen Gutachten 20% auf alles bekommen oder wer hat dies bemessen?
Ich soll mit einem künstlichen Knie schon alleine 30 bekommen.
Wie sind deine Einschränkungen und wie alt bist du,wenn ich fragen darf.
Viele Grüsse Knie im Eimer.
 
Meine Einschränkungen sind schon erheblich. Lange Laufen, Stehen oder Sitzen ist gar nicht möglich. Darüber hinaus sitzt meine Knie-Prothese nicht richtig, hat nen Überstand wodurch mein Knie andauernd entzündend und geschwollen ist. Aber das interessiert die Leute vom VA nicht. Habe jetzt einen Widerspruch mit Hilfe vom VDK eingereicht. Ach so, bin 51 Jahre und habe meine erste künstliche Hüfte mit 46 Jahren bekommen. Letztes Jahr die 2.te Hüfte und dann das Knie.

Lieben Gruß
Ritchie
 
Hallo,

aber die Bewertung, die bei Dir vorgenommen wurde ist definitiv nicht richtig. Allerdings ist es schwierig einzuschätzen, was da falsch gelaufen ist. Es gibt leider viel zu viele Möglichkeiten. Akteneinsicht könnte aber ein Weg sein, um dieses herauszubekommen.
Du sagst dies mit den VA-Mitarbeitern so vorwurfsvoll. Haben diese Dich gesehen? Haben diese die Auswirkungen von Dir beschrieben bekommen oder hast Du die Ärzte benannt und Befund mitgeschickt?
Jeder Antragsteller ist eine Nummer und es verbirgt sich für den Sachbearbeiter nichts dahinter... leider ...

Gruß von der Seenixe
 
bescheid,
meine knie Tep Rechts 30% Lange laufen ,sitzen ist auch nicht mehr drin !
rechte Hand von 5 Fingern nur 2 zugebrauchen Daumen und Zeigefinger ! 20% bin Rechtshänder
Rechte Hüfte ( nach Beckenspan Entnahme ) kaputt Operriert 0%
linke Hand von 5 Fingern 4 zugebrauchen ,kleine Finger bis Mittelhand weg !
10%
Wirbelsaule , 20%
Lunge ( Zinkrauch Vergiftung ) Nachgewachsen 0%
Quervorsatz der HWS 0%
Rechter mittelfuss Bruch Schlecht zusammen gewachsen 0%

zusammen 60% im Ausweiss .Unbefristet. also werde ich kein versachlimmerungs Antrag mehr stellen. denn sonst sind die weg oder sehe ich das Falsch ?
mfg fritz:confused:
 
Hallo,
ja, da könntest Du recht haben. Derzeit wird versucht rigeros Kosten zu sparen und die Auswirkungen haben wir beschrieben.
Was versprichst Du Dir von einem Verschlimmerungsantrag?

Gruß von der Seenixe
 
es geht auch wegen meiner unfallrente, wenn der eine ja sagt, dann vielleicht der ander auch. bis jetzt war es so. mfg fritz
 
Hallo und guten Tag,
auch mein Mann ist von dieser Änderung betroffen. Wir hatten wiederholt Antrag auf aG und B gestellt. 90 GdB mit MZ G hat er ja schon. man hat aG und B abgewiesen und eine Aufstellung über die einzelnen bestehenden Behinderungen mit geschickt. Der Gesamt GdB ist bei 90 geblieben, aber die beiden künstlichen Kniegelenke sind mit der Änderung vom 18.12.10 von 50 auf 30 GdB runter gestuft. Also eine absoloute Sa...Mein Mann geht am Rollator, hat teilweise durch Rückenmarksbedrängungen in der LWS schon Lähmungen im OS.Muss er erst auf dem Bauch gerutscht kommen, bevor man ihm Parkerleichterungen ermöglicht? An der WS kann die notwendige OP nicht durchgeführt werden, weil er morgen zu einer Bypass- Op einrücken muss. Die Tante vom VA , die den Widerspruch bearbeitet hat schon am Telefon gestöhnt, dass ja dann wieder alles anders wird und sie siene Akte ja gar nicht mehr los wird. Ich meinet geben Sie ihm die beantragten MZ und die Sache ist gelaufen. Na da ihr den Kommentar bzw das blabla mal hören sollen.
LG Karina 13
 
Ja ja

Da ist Mittlerweile so, es wurden die Ausweise nur so um sich geworfen.

und die heute die Probleme haben sind die Dummen, und vorallen haben wir

den falschen Ausweiss ich meine es nicht Böse, nur es kann nicht sein

,wir tun und machen, und die sind nicht ganz in unseren Land und sind

in Rente mit allen drum und dran .mfg fritz
 
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