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Gehbehinderung durch Berufsunfall, jetzt Schwierigkeiten mit dem Bad

fishkop

Nutzer
Registriert seit
20 Nov. 2006
Beiträge
1
Mein Vater ist nach einem Arbeitsunfall im Februar 2006 zu 50% gehbehindert (Behindertenausweis Merkmal G). Er hat jetzt enorme Schwierigkeiten, das bisherige Badezimmer zu benutzen, besonders Badewanne und WC. Ist es richtig, das es hier eventuell Zuschüsse von der Berufsgenossenschaft gibt? Kann mir bitte jemand sagen, was ich da bei wem beantragen muss: Hat dieser Zuschuß einen bestimmte Bezeichnung, gibt es bestimmte Formulare und findet noch eine ärztliche Prüfung statt? Vielen Dank für jeden Hinweis. Mein Vater ist inzwischen in Altersrente. Ihm ist die neue Hilflosigkeit irgendwie peinlich. Mit seiner kleinen Rente kann er die Umbauten nicht allein finanzieren. Da ich noch in der Ausbildung bin, kann ich zwar helfen, die Kosten aber leider nicht komplett allein tragen.:(
 
Hi Fishkop,

es kann sein, dass die BG hier evtl. etwas zugibt. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Am besten, Du setzt Dich mal mit der BG auseinander und schilderst den Fall. Ich denke, ein Anruf kostet ja nicht soviel, vielleicht klappt es anstandslos. Melde Dich mal, ob es anstandslos klappt, oder ob wir noch irgendwelche Gesetzesgrundlagen heraussuchen müssen...

MfG
babelfischer
 
Wohnungshilfe

Hallo fishkop,
bitte nutze die Suchfunktion mit dem Stichwort "Wohnungshilfe". In den Beiträgen sind wertvolle Erläuterungen zu Deinem Problem. Soweit es sich bereits jetzt um dauerhafte Beeinträchtigungen handelt (Unfall Feb. 2006), sollte Dein Vater einen formlosen Antrag auf Wohnungshilfe stellen. Um alles andere sollte sich eigentlich die BG kümmern. Sofern die zusätzlichen Hilfsmittel für das Bad oder sogar Umbauten allein wegen der Unfallfolgen notwendig sind und nicht gerade eine Luxuseinrichtung geplant ist, wären es auch keine Zuschüsse, sondern die Kosten müssten von der BG voll übernommen werden. Wichtig: Erst mit der BG sprechen, dann im Bad loslegen.
Alles Gute.
Wulli
 
re. Antwort

Hallo Fishkop,

willkommen im Forum bei uns.

Da die Schäden / Behinderung aus dem damaligen Arb Unfall sind ist die BG die für Deinen Vater zuständig / verantwortlich.

Dies wird geregelt im SGB VII § 41 der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Link für Dich zur Info; http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Wie Babelfischer Dir schon geraten hat suche das Gespräch mit der BG und stelle einen formlosen Antrag. Auch wenn Dein Vater Altersrentner ist so endet die Pflicht / Verantwortung gegenüber dem Geschädigten in diesem Falle Dein Vater erst durch seinen Tod. Sorry nur ich habe es zur besseren Verständigung für Dich so formuliert. Deinem Vater wünsche ich gute Besserung. In diesem Sinne, sam ;)
 
Badezimmerumbau

Ein Wohnungsumbau ist immer möglich.
Die Umbaukosten von einem Wannenbad in eine Dusche muss mit einer ausführlichen Begründung (wieso-weshab-warum) schriftl. bei der BG beantragt werden.
Die BG wird den Vorschlag unterbreiten, dass sie einen Badewannenlifter zur Verfügung stellt. Problemlos kann dann die Badewanne benutzt werden. Durch dieses Hilfsmittel ist ein für alle Beteiligten aufwändiger Umbau des Badezimmers zu vermeiden. Gegen einen solchen Bescheid muss innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden - sollte unbedingt erfolgen!
Die BG wird durch Anrufe versuchen, nur den Wannenlifter zu genehmigen.

Deinen zuständigen D-Arzt bittest Du um eine ärztliche Verordnung, welcher
einen W.-Lifter für nicht angebracht hält, weil eine evtl. Kraftminderung u.v.m. besteht, somit käme alternativ nur die Einrichtung einer Duschvorrichtung in Betracht.
Inwieweit die Badezimmer-Umbaukosten die Kosten für einen Lifter übersteigen, bedarf nicht der Beurteilung des D-Arztes.

Und wieder wird sich der sogen. Berufshelfer melden und versuchen, nur der billigsten Lösung zuzustimmen. Es entsteht ein umfangreicher Schriftverkehr, zwecks weiterer Bearbeitung wäre ein Anwalt f. Sozialrecht zu empfehlen.

Für die Durchsetzung der Ansprüche benötigt die BG ca. 3-4 Monate und - das persönliche Budget wird zur Verfügung gestellt. !

Unter dem Link "Wohnungshilfe" - Seite 26 weitere Infos:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bruecke_5-06_bgfe.pdf
Viel Erfolg - und niemals aufgeben.
Rübezahl
 
Badumbau

Hallo,Euch Allen,
ich bin schon seit einiger Zeit ein eifriger und interessierter Leser dieses Forums.
Es ist kaum zu glauben,was alle hier für einen Ärger mit den BG's haben,und es ist gut zu lesen dass die Rat suchenden durch euch kompetente Hilfe bekommen.Grosses Lob an alle!

Aber es gibt auch mal Gutes über eine Bg zu berichten.Ich habe eine anerkannte BK,bekomme Rente und Pflegegeld.Wobei letzteres nicht offiziel von mir beantragt wurde,sondern nur als Wunsch für eine Haushaltshilfe geäussert.Jetzt hat sich mein Zustand verschlechtert und die BG war der Auffassung,das die Unterstützung erweitert werden müsse.
Mein Rehaberater kommt in regelmässigen Abstand zu mir nach Hause und berät mich hervorragend und bietet mir alle möglichen Hilfen an.Unter anderem auch den Umbau unseres Bades,da es mir nicht mehr möglich war,die Badewanne zu benutzen.Wannenlifter schied als Alternative von vornherein aus.
Es wurden Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt und das Bad konnte nach meinen Vorstellungen und Skizzen umgebaut werden.Alles wurde entfernt,statt Wanne eine Dusche,Hänge-WC und neue Fliesen im gesamten Bad.
Und das unglaublichste war,dass die BG die gesamten Kosten übernommen hat.

Das mal als positives Beispiel,es gibt auch noch Mitarbeiter in den BG's die für ihre Versicherten da sind.
Also bleibt optimistisch,auch ich musste anfangs dafür kämpfen.

Alles Gute Thea
 
Hallo Thea, danke für Deinen Beitrag, den Doppelpost habe ich mal für Dich gelöscht... ;)

MfG
babelfischer
 
Hallo Thea,
ja es gibt auch positive Beispiele für die Handlungsweisen der BG. Diese sind auch hier im Forum sehr wenig vertreten. Dies hat ja auch eine einfache Ursache: Wer keine Probleme hat geht auch nicht auf die Suche nach Hilfe.:)

Das Doppelposting löschen die Moderatoren. Wir versuchen ja auch fast alle Artikel zu lesen. :D :D

Gruß von der Seenixe
 
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