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Gehaltserhöhung bei fiktivem Einkommen

kumbajamana

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
15
Hallo,
ich hab` mal wieder eine Frage und bedanke mich für alle gut gemeinten Hinweise.
Nach unverschuldetem VU wird bei mir ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt und auch gezahlt.
Da gibt es diesen § 2xx im BGB, wonach ein Unfallopfer (..leider nur finanziell) so gestellt werden muss, als ob der Unfall nicht geschehen ist.
Früher habe ich eigentlich gut verdient und war über 20 Jahre lang immer voll beschäftigt - bis zum Unfalltag.
Da mittlerweilen 5-6 Jahre vergangen sind, hätte trotz der insgesamt widrigen Situation am Arbeitsmarkt auch eine gewisse Gehaltsentwicklung nach oben stattgefunden.
Meinen alten Arbeitgeber kann/will ich definitiv nicht ansprechen.

Bleibt also die Frage, wie man eine fiktive Gehaltserhöhung ermittelt und vor allem für eine Versicherung nachvollziehbar begründet.
Hat von Euch jemand mit einer ähnlichen Situatiuon Erfahrung/Erfolge?

Der Hinweis auf die positive Entwicklung in der Branche oder auch die reine Tarifentwicklung schnmettert die Versicherung ab.
Ich denke an ein Gutachten oder Ähnliches.

Danke für Eure Beiträge!
Kumbaja
 
Hallo Micha,
das jetztige fikive Einkommen entspricht dem Stand vor 5 Jahren, eine Entwicklung ist dabei nicht enthalten.
Und, leider ... mein Anwalt fragt mich. Jetzt suche ich halt Leidensgenossen mit Erfahrung in diesem Thema.
Und den - bereits dritten - Anwalt kann ich nicht schon wieder wechseln.

Besten Dank
Kumbaja
 
Hallo Kumbajamana,

um die Antwort von Micha zu ergänzen: Und wir nicht die Arbeit Deines Anwalts erledigen. ;-)
Einen Tip kann ich Dir geben. Ein guter Steuerberater hat Vergleichzahlen der Gehaltssteigerungen und den unterschiedlichen Branchen, bzw. er weiß, wo er diese herbekommt. (Datev) Bei einer fiktiven Berechnung sollte dies auch durch einen Steuerberater durchgeführt werden, weil da mit steigendem Einkommen eventuell auch höhrere Steuern verbunden sind.

Gruß von der Seenixe
 
von Kumbaja:
Da mittlerweilen 5-6 Jahre vergangen sind, hätte trotz der insgesamt widrigen Situation am Arbeitsmarkt auch eine gewisse Gehaltsentwicklung nach oben stattgefunden.
Für mich stellt sich die Frage, hättest du denn innerhalb dieser 5-6 Jahre denn eine Gehaltsanpassung bzw. Erhöhung gehabt oder haben müssen.
Manche haben innerhalb von 20 Jahren keine Gehaltsanpassung bzw. Erhöhung bekommen. Deshalb meine Frage.
Normalerweise sind solche Dinge immer mit in dem fiktiven Einkommensberechnungen schon berücksichtigt. Wenn dieses in den letzten Jahren gleich geblieben ist, kann dies ja an der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge liegen und an den Steuern.

Viele Grüße Meggy
 
Hallo Micha,

bei dem Thema geht es um Lohnersatz/Erwerbsschaden/Schadenersatz/Haftung und nicht um private Versicherung.

Bitte verschieben. Nur wohin ?

Gruß
Luise
 
Gehaltsentwicklung fiktiv

Hallo an alle,
sorry, ich will mich nochmal wichtig, aber nicht unbeliebt machen.
Ich komme mit meinem Thema nicht so richtg weiter,
Mein Anwalt tappt echt im Dunklen und ich, beziehungsweise ihr solltet bestimmt nicht seine >gutbezahlte< Arbeit machen. Andererseits hatte ich zumindest bisher keinen Anwalt kennen gelernt, den ich nicht anschieben musste.
Wie kann der Mann auch das gleiche Interesse an meinem Fall haben, wie ich selbst.

Auch 2x2 Stunden Google hilft mir nicht wirklich.

Es geht einzig um die Frage, wie ich der Versicherung des Unfallgegners, bei einem bestehenden Anspruch auf Verdienstausfall, eine Gehaltsveränderung geltend mache.
Meine Gedanken drehen sich nach wie vor um....
Angleichung Inflation
Angleichung Lebenshaltungsindex
Vergleich tarifliche Entwicklung
Vergleich mit der Lohnentwicklung in der früheren Branche
oder auch Beauftragung eines ???? Gutachters, der eine berufliche Entwicklung prognostizieren kann.
Im Beamtenrecht gibt es so etwas ähnliches, hab ich gehört.

Wenn jemand weiß, welche Idee oder welches Modell eine Versicherung bereits akzeptiert hat, freue ich mich über einen Hinweis.


Danke! und Kumbaja :)
 
Wie wäre es mit einem Blick in den aktuellen Tarifvertrag, da kann man die Erhöhung des Einkommens wunderbar nachvollziehen und der steht bei jeder Gewerkschaft online oder ist zumindest so zu beziehen.
 
Bei Anfrage beim Betriebsrat muss der Tarifvertrag auch dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.

Man kann ja auch im Lohnbüro anrufen und nach einer fiktiven Nettoabrechnung oder Bruttoabrechnung für vor dem Unfall bitten und für nach dem Unfall bitten (was man bekommen hätte, wenn der Unfall nicht passiert wäre). Dann hat man ja die Steigerung oder nicht Steigerung automatisch mit drin.

Angleichung Inflation - wer macht heute sowas? Der AG ist nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern ein höheres Gehalt jedes Jahre zu zahlen, damit der Mitarbeiter die Inflation ausgleichen kann und anpassen muss das ein AG auch nicht.
Bei Tarifverträgen, die jedes Jahr eine kleine Steigerung im Gehalt haben, könnte man ja vielleicht davon sprechen bzw. davon ausgehen.

Angleich Lebenshaltungsindex - Dafür ist kein AG zuständig geschweige denn dazu verpflichtet einem MA diesen Angleich zu ermöglichen.
Außerdem resultiert der ja auch aus der Inflation.

Somit wird das wahrscheinlich eher schwierig, solche Forderungen gegenüber jemanden zu stellen und diese dann auch realisiert zu bekommen, was Inflation und Lebenshaltungsindex angeht. Letztendlich ist das alles schwammig, wichtig sind da Fakten, eben solch eine fiktive Berechnung und, wenn vorhanden, ein Tarifvertrag.

Auf Prognosen wird sich bestimmt niemand stützen, da diese gerade in der freien Wirtschaft nicht zu halten sind.
 
Hab gerade noch mal gelesen, du willst deinen alten AG nicht darauf ansprechen. Versteh ich nicht, aber du hättest ihn ja jedes Jahr um so eine fiktive Abrechnung bitten müssen, also die ganzen letzten 5-6 Jahre, damit du diesen Lohnausgleich erhältst. Oder sehe ich da was falsch. Wenn du das gemacht hast, dann ist ja, wenn eine Steigerung im Gehalt gewesen ist, diese dann auch mit dabei.
 
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