MausiGrausi
Nutzer
- Registriert seit
- 15 Jan. 2008
- Beiträge
- 1
Hallo, bin neu hier. hab jetz schon alles durchforstet aber irgendwie zu meinem sachverhalt nix gefunden: also, anfang november letzen jahres hatte ich einen vu. ich fuhr auf der hauptstraße die sich dann in geradeausspur und abbiegespur nach links. nun begiebt es sich das 10m nach anfang der teilung der spur auf der rechten seite eine ausfahrt von einem parkplatz eines lebensmitteldiscounter ist. die geradeaus spur war voll und so fuhr ich als sich die spur teilte auf die abbiegerspur nach links weil ich ja links abbiegen wollte. da begab es sich das der unfallverursacher vom parkplatz fuhr( weil nach eigenen aussagen durch einen transporter rausgewunken, dieser ist dann weitergefahren) und nach links abbiegen wollte(also entgegen meiner richtung). da ich im letzten moment die schnauze vom fahrzeug des unfallgegners sah versuchte ich noch auszuweichen, was aber leider misslang.an meinem fahrzeug enstand ein wirtschaftlicher totalschaden. dieser liegt aber innerhalb der 130% grenze (jeder geschädigte hat die möglichkeit sein fahrzeug in höhe von 130% des eigentlichen zeitwert reparieren zu lassen/ genaueres bei google : 130% regelung versicherung) und ich will mein fahrzeug reparieren lassen! Leider ist es so das der unfallgegener der meinung war ich sei zu schnell gewesen und die versicherung die zahlung zurückhält da, o-ton versicherung :" die schuldfrage nicht geklärt ist. und sie hätten noch kein unfallbericht der polizei. " weiß einer von euch vielleicht ob das rechtens ist und
wie lange sowas dauern kann bis ein unfallbericht bei einer versicherung eingeht wenn dieser angefordert wurde? danke schonmal im voraus.
mfg mausigrausi
wie lange sowas dauern kann bis ein unfallbericht bei einer versicherung eingeht wenn dieser angefordert wurde? danke schonmal im voraus.
mfg mausigrausi