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Gegnerische Versicherung: Gutachten

frido

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Okt. 2006
Beiträge
686
Ort
NRW
Hallo,
da ich wieder mal zu einem Gutachten darf:mad: , habe ich eine Frage an Euch. Wie komme ich an dieses Gutachten? Habe ich ein Recht darauf. Oder muß ich es über meinen Anwalt laufen lassen
Könnt Ihr mir da weiter helfen
Danke und es grüßt Euch Frido
 
Hallo,
da ich wieder mal zu einem Gutachten darf:mad: , habe ich eine Frage an Euch. Wie komme ich an dieses Gutachten? Habe ich ein Recht darauf. Oder muß ich es über meinen Anwalt laufen lassen
Könnt Ihr mir da weiter helfen
Danke und es grüßt Euch Frido

Ich musste bisher zu drei Gutachtern und habe dort immer Bescheid gegeben das ich eine Kopie an meine Adresse geschickt bekomme.;) Das hat auch immer geklappt.:)

MfG

OwitO
 
Hallo Frido,

ich habe bis jetzt meine Gutachten über meinen Anwalt bekommen.

Am Ende der Gutachten stehen dann meistens so Anhänge wie:

"Gegen die Herausgabe des Gutachtens an die verletzte Person bzw. deren Rechtsvertreter bestehen keine Einwände"

Aber die Idee von OwitO finde ich auch ganz gut.

Grüße
Tucson
 
Hallo Frido,

Deine Frage:

Wie komme ich an dieses Gutachten? Habe ich ein Recht darauf. Oder muß ich es über meinen Anwalt laufen lassen?

ist nicht ganz richtig, Wenn Du ein Recht auf dieses Gutachten haben solltest, wird sich Dein Anwallt darum kümmern, Du hast ja Deinen Anwalt mit de Wahrnehmung Deiner Rechte beauftragt!


Ein von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegebenes Gutachten ist ein Parteiengutachten und würde mich nicht interessieren. Was soll in solch einem Gutachten stehen? Entweder werden Deine Schäden bestätigt, dann rückt der Versicherer dieses Gutachten nicht raus oder er distanziert sich davon. Oder Deine Schäden werden in dem Gutachten nicht angemessen bewertet, dann bekommst Du das Gutachten vom Versicherer automatisch übermittelt.

Gruß
Luise
 
Hallo Frido,
so wie Du schreibst bist ja nicht zum 1.X beim GA, hast Du die anderen Gutachten nicht bekommen?

Wir haben unserer Gutachten von der Versicherung zugeschickt bekommen.

Wenn die Versicherung Deinen Antrag ablehnt auf Grund des GA, wie sollst Du dann ohne das GA in der Hand widersprechen können:confused:. Also mußt Du es bekommen und gaaaaz aufmerksam lesen:rolleyes:

Auf meinen RA würde ich mich nie wieder einfach so verlassen:eek:, da nimmt man die Dinge schon besser selber in die Hand.
Ich würde an Deiner Stelle die SB der Versicherung freundlich anschreiben.

Gruß von Broiler
 
Hallo,
danke für Eure Tipps.:)
Zu OwitO: Ich habe nur das Gutachten von meiner Krankenkasse bekommen. Das war problemlos. Das Gutachten von der BG ist schon schwieriger. Da habe ich schon mehrmals den Berufshelfer angesprochen. Das läuft also. Wenn das Gutachten von der gegn. Vers. durchgeführt wird, werde ich fragen, ob ich es bekommen werde.
ZuTucson: Wenn sowas am Ende eines Gutachten stehen würde, wäre es toll. Steht es aber leider nicht immer. Die Akte bzw. das Gutachten von der BG zu bekommen gestaltet sich nicht so einfach.
Zu Luise: Ja ich habe einen RA beauftragt. So wie Du schreibst hast Du massivst Probleme. Das frustet schon.
Zu Broiler: Ich werde das Gutachten, wenn ich es bekomme gaaaanz sorgfältig lesen, vielleicht auch einem Arzt in die Hand drücken.

Es kotzt mich so an, anstatt wieder fit zu werden , wird man noch tiefer runtergezogen und kämpft an allen Fronten...:mad:, aber wem schreibe ich das.........................
Grüße von frido
 
Hallo frido,

ich habe vor einigen Tagen mein Gutachten von der gegner. Haftpflicht erhalten. Es wurde automatisch an den Anwalt gesendet - allerdings ohne weiteren Kommentar der Versicherung oder weiterer "Friedensangebote". Nein, der Gutachter war alles andere als parteiisch und das Gutachten gefällt der Versicherung wohl ganz und gar nicht.

Ganz am Anfang musste ich bei der Versicherung doch Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben - mein Anwalt hat dem gleich mit dem Zusatz daß alle angeforderten Arztberichte, Befunde, Gutachten ihm in Kopie übersendet werden. Außer dass "versehentlich" eine Seite mit entschiedendem Hinweis nicht an uns gesendet wurde (habe ich aber über die Patientenakte bekommen) hat es gut geklappt. Dein Anwalt sollte nach angemessener Zeit nach dem Gutachtentermin die Versicherung anschreiben und nachfragen ob das Gutachten schon zugegangen ist und die Kopie verlangen. Wie soll er denn sonst deine Forderungen durchsetzen können.

Hoffe du hattest auch Glück mit dem Gutachter!

Gruß Divegirl
 
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