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Gegnerische Versicherung gibt keine Reparaturfreigabe

Kwalli12

Neues Mitglied
Registriert seit
4 März 2018
Beiträge
1
Guten Tag liebe Leser,

sollte ich hier mit meinen Fragen und Anliegen falsch sein, so bitte ich dies zu entschuldigen. Ich bin mit dem Internet nicht ganz so vertraut und weiß nicht, wo ich sonst um Meinungen fragen kann.

Unser Fall :
Ich bin im Januar auf dem Weg gewesen zum einkaufen. Auf einmal zog aus einer Seitenstraße ein Auto mit Anhänger. Ich machte eine Vollbremsung und wich nach rechts aus. Trotzdem bin ich ihm drauf gefahren.
Ich habe die Polizei gerufen und war auch nicht schuld, denn der Autofahrer mit dem Anhänger, hätte warten müssen, bis die Straße frei wird. Er wird im Unfallbericht als unfallverursacher geführt.
Nachdem ich im Krankenhaus war und 4 Tage krankgeschrieben wurde, haben wir zuhause die Versicherung des Verursachers informiert sowie unsere Versicherung informiert, wobei die uns sagten, sie hätten mit alldem nichts zutun.
Die gegnerische Versicherung nahm alles auf sagte aber, dass sich der Versicherte selbst melden müsste.
( das war samstags)
Montags hatte er sich immer noch nicht gemeldet.
Inzwischen riefen wir bei unserer rechtschutzversicherung an und wollten einen Anwalt einschalten, der sich um unsere Belangen kümmert.
Bei meinem Auto handelt es sich um einen Fiat 500 von 2013 der finanziert wurde. Ein Gutachter der Firma Dekra kam zu uns und stelle einen Schaden von 5700€ fest.
Dann schickte die gegnerische Versicherung einen Gutachter und er stelle einen Schaden von 3400€ fest.
Darauf ließen wir uns aber nicht ein und der Anwalt beharrte auf das Gutachten der Dekra.
Inzwischen sind fast 2 Monate vergangen. Die Versicherung hat uns immer noch keine Reparatur Freigabe gegeben. Der Anwalt meldet sich auch nur, wenn wir uns melden und fragen haben. Wir haben überhaupt keine Ahnung was uns zusteht oder was wir machen können.
Vorstrecken können wir die Reparatur nicht und wir sind zwar Vollkasko versichert aber unsere Versicherung sagt: sie sind 3000km mehr gefahren, als sie angegeben haben und müssen erst einen Betrag xy bezahlen, bevor wir den Schaden übernehmen.

Wir lesen jetzt überall das der Nutzungsausfall nur 2 Wochen nah Unfall bezahlt wird.
Wir haben aber inzwischen 2 Monate kein Auto und ich als Krankenschwester im Schichtdienst bin auf mein Auto angewiesen. Von einem Mietwagen riet der Anwalt uns ab, damit wir nicht erstmal auf den Kosten sitzen bleiben.
Ich zahle Versicherung und steuern sowie jeden Monat 115€ Finanzierung.
Aber wenn ich das Auto nicht benutzen kann und die Versicherung trotz Mahnungen unseres Anwalts keine reparaturfreigabe gibt, was können wir noch tun ?
Mittlerweile glauben wir, dass der Anwalt der uns zugeteilt wurde, überhaupt nichts für uns tut. Wir wissen nichts von unseren rechten oder Pflichten und warten jeden Tag aufs neue, dass wir was hören.

Kann uns irgendeiner von euch sagen, was wir tun müssen ?

Ich danke euch von Herzen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
 
Hallo

Dein Anwalt hat Pflichten, auf diese solltest du ihn hinweisen,

Anwaltshaftung - welchen Pflichten unterliegt der Anwalt?

Der Anwalt haftet für die schuldhafte Verletzung seiner aus dem Mandatsvertrag resultierenden Pflichten. Diese Pflichten bestehen vor allem hinsichtlich der rechtlichen Beratung des Mandanten. Diese Beratung beruht auf den Angaben des Mandanten zum Sachverhalt. Die Ermittlung des Sachverhalts ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Anwalts. Allerdings besteht eine Informationsbeschaffungspflicht des Anwalts. Er muss daher mittels geeigneter Fragestellung den Sachverhalt für die Prüfung der Rechtslage aufbereiten. Wenn sich Widersprüche in der Darstellung des Sachverhalts oder im Vergleich zu schriftlichen Unterlagen etc. ergeben, muss der Anwalt versuchen, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sodann muss der Anwalt den Mandanten umfassend und erschöpfend rechtlich informieren. Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Pflicht. Der Anwalt muss analysieren, ob und wie das gewünschte Ziel seines Mandanten erreichbar ist. Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen hat der Anwalt den Mandanten zu bewahren. Der Anwalt hat den Grundsatz des sichersten Wegs einzuhalten, es sei denn, der Mandant möchte bewusst ein bestimmtes Risiko eingehen. Dies wird der Anwalt zu dokumentieren haben.

Es gibt auch eine Schlichtungsstelle

Versicherungsombudsmann | Außergerichtliche Streitbeilegung, unabhängig und kostenfrei

MFG Marima
 
Hallo Kwalli12,

Du bist auch mit dem Problem hier richtig.

Zu Deiner ersten Frage:
die Dekra hat 5.700,00 € Schaden festgestellt (Ich gehe mal davon aus, dass die Dekra die Stundensätze von Fiat genommen hat) und der Gutachter der gegnerischen Versicherung hat einen Schaden in Höhe von 3.400,00 € festgestellt. Das macht einen Unterschied von 2.300,00 €. Wenn so etwas gemacht wird, muss es auch einen sogenannten Prüfbericht geben. Ich vermute mal, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung geringere Stundensätze genommen und bestimmte Arbeiten für nicht nötig erachtet bzw. andere Reparaturmöglichkeiten dafür vorgeschlagen hat. Die Versicherung hat dann wahrscheinlich auch indirekt auf eine günstigere Werkstatt verwiesen, was bei einem Fahrzeugalter älter, als drei Jahre, durchaus üblich ist.

Zu Deiner zweiten Frage
:
Vollkaskoversicherung. Diese in Anspruch zu nehmen, macht momentan keinen Sinn, denn dann gingen Eure Ansprüche auf die Kasko über.

Zu Deiner dritten Frage:
Normalerweise wird im Reparaturfall nur die Zeit gerechnet, die tatsächlich repariert wurde für die Nutzungsausfallentschädigung. Die beträgt, je nach Rep-Aufwand meisten 2-5 Arbeitstage. Sollte es durch die Versicherung verursacht längere Ausfallzeiten geben, sind diese von der Versicherung auch zu ersetzen. Das allerdings machen die nicht freiwillig. In Deinem Fall gäbe es dann nur zwei Möglichkeiten:
a) Der RA ruft beim Sachbearbeiter an und droht ihm die Ausweitung der Nutzungsausfallentschädigung oder
b) gleich Klage einreichen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Kwalli12,
ich recherchiere für die ZDF-Sendung WISO gerade einen TV-Beitrag zum Thema "Verkehrsunfall - was tun?". Darin will ich Tipps geben, was direkt am Unfallort zu beachten ist, wann die eigene Versicherung informiert werden muss, in welchen Fällen ein Anwalt wichtig ist und wie das mit der Schadensregulierung läuft.
Dafür suche ich jemanden, der unverschuldet bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde und erzählen würde, wie es bei ihm/ihr gelaufen ist. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung. Ich würde mich freuen, falls Sie Interesse hätten. Melden Sie sich gerne per Mail an gross.sina@web.de.

Viele Grüße
Sina
 
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